EINNAHMEN-AUSGABEN-RECHNUNG · ONLINEHANDEL ÖSTERREICH

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung im Onlinehandel: Deine Gewinnermittlung, komplett erledigt

Zufluss, Abfluss, Beilage E1a, Wareneingangsbuch – klingt nach Beamtendeutsch? Wir machen aus deinen Amazon-, Shopify- und Stripe-Daten eine saubere Gewinnermittlung und erklären dir das Ergebnis in Sätzen, die du beim ersten Lesen verstehst.

Für Einzelunternehmer im Onlinehandel unter 700.000 Euro Umsatz · unverbindlich · 30 Min · online

DIE KURZE ANTWORT

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ist die vereinfachte Gewinnermittlung: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip. Einzelunternehmer im Onlinehandel dürfen sie bis 700.000 Euro Jahresumsatz nutzen. Abgegeben wird sie als Beilage E1a zur Einkommensteuererklärung über FinanzOnline – mit Steuerberater dank Quotenregelung deutlich länger als bis 30. Juni.

StB Julian Richer, Steuerberater für Onlinehändler in Österreich

ÜBER MICH

Servus, ich bin StB Julian Richer.

Steuerberater in Österreich – und selbst lang genug in der E-Commerce-Welt unterwegs, um zu wissen, wie sich ein Amazon-Payout-Report um 23 Uhr anfühlt. Ich mag Ordnung, und „Kumpel" ist der Beruf geworden, weil gute Beratung auf Augenhöhe passiert: Du sollst nicht nur unterschreiben, du sollst verstehen.

Willst du wissen, ob wir zusammenpassen? Der erste Call kostet nichts – außer 30 Minuten. Mehr über mich →

Verkauft ist nicht verdient: Warum die E/A-Rechnung im Onlinehandel zur Stolperfalle wird

„Meine Stripe-Auszahlung war 4.812 Euro – aber ist das jetzt mein Umsatz oder mein Gewinn?"

„Der Dezember-Verkauf kam erst im Jänner aufs Konto – in welches Jahr gehört der bloß?"

„Ich habe die Payouts einfach abgetippt und ahne, dass mein Ergebnis nicht stimmt."

Aus Payout-Chaos wird eine saubere, prüfungssichere Gewinnermittlung

Auszahlung ist nicht Umsatz, und Umsatz ist nicht Gewinn. Wir zerlegen deine Marktplatz- und Zahlungsanbieter-Reports auf die richtige Ebene, ordnen jeden Betrag dem korrekten Zufluss- oder Abflusszeitpunkt zu und ermitteln daraus deinen echten Gewinn. Du bekommst am Ende eine E/A-Rechnung, die dem Finanzamt standhält – und die du selbst verstehst.

WAS DU BEKOMMST

Warum Onlinehändler ihre E/A-Rechnung bei uns erstellen lassen

01

Zufluss-Abfluss korrekt auf Payout-Ebene

Dein Jahresergebnis stimmt auch beim Jahreswechsel – keine böse Nachzahlung wegen falsch zugeordneter Dezember-Umsätze. Wir stimmen dafür deine Zahlungsanbieter-Daten von Stripe, PayPal und Amazon sauber ab.

02

Beilage E1a und Einreichung über FinanzOnline inklusive

Du verpasst keine Frist – über die Quotenregelung des Steuerberaters hast du sogar deutlich länger Zeit als bis zum regulären 30. Juni.

03

Wareneingangsbuch und Anlagenverzeichnis werden mitgeführt

Betriebsprüfungssicher: Alle Aufzeichnungspflichten nach BAO sind abgehakt, bevor jemand danach fragt.

04

Jährlicher Günstigkeitsvergleich E/A vs. Pauschalierung

Du zahlst automatisch die niedrigere Steuer – ohne selbst eine Variante durchrechnen zu müssen. Was das kostet, siehst du transparent bei den Steuerberater-Kosten.

So läuft's ab

  1. 01

    Gratis Kennenlern-Call (30 Min)

    Wir schauen uns deine Verkaufskanäle und dein Belegvolumen an und klären, ob die E/A-Rechnung für dich die richtige Gewinnermittlung ist. Unverbindlich, online oder telefonisch.

  2. 02

    Digitale Übergabe von Belegen und Report-Zugängen

    Du lädst deine Belege hoch und gibst uns Lesezugriff auf deine Amazon-, Shopify- und Stripe-Reports. Kein Pendelordner, keine Zettelwirtschaft.

  3. 03

    Erstellung, Besprechung und Einreichung

    Wir erstellen die E/A-Rechnung, stellen Rückfragen in klarem Deutsch, besprechen das Ergebnis mit dir und reichen die Beilage E1a über FinanzOnline ein.

E/A-Rechnung, Pauschalierung oder doppelte Buchhaltung: Was passt zu deinem Shop?

Die vier gängigen Gewinnermittlungsarten für Onlinehändler in Österreich im Vergleich – wir rechnen jährlich durch, welche für dich am günstigsten ist.
VarianteWer / bis wannAufwand & Besonderheit
Echte E/A-RechnungEinzelunternehmer bis 700.000 € Umsatz (§ 189 UGB)Zufluss-Abfluss-Prinzip; jede Ausgabe einzeln absetzbar
Kleinunternehmer-PauschalierungUmsatz bis 55.000 € brutto45 % Ausgabenpauschale im Handel; keine Einzelbelege für Ausgaben nötig
BasispauschalierungUmsatz bis 220.000 €12 % Betriebsausgabenpauschale; nur bestimmte Ausgaben zusätzlich
Freiwillige/Pflicht-BilanzGmbH & FlexKapG immer; ab 1.000.000 € Umsatz PflichtDoppelte Buchhaltung mit Forderungen, Verbindlichkeiten, Warenbestand

Ab 700.000 € Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren bzw. spätestens ab 1.000.000 € wird die doppelte Buchhaltung nach § 189 UGB Pflicht. GmbH und FlexKapG bilanzieren unabhängig vom Umsatz immer.

KUMPEL-TIPP

Der Klassiker, der bei Betriebsprüfungen von Onlinehändlern zuerst auffällt: der Jahres-Cutoff. Dezember-Umsätze, die Stripe oder PayPal erst im Jänner auf dein Bankkonto auszahlen, gehören nach § 19 EStG steuerlich oft schon ins alte Jahr – der Zufluss entsteht mit der Verfügungsmacht über die Gutschrift am Provider-Konto, nicht erst mit dem Bank-Payout. Ich leite diesen Cutoff sauber aus den Settlement-Reports und Payout-Journalen ab, damit kein Umsatz doppelt und keiner gar nicht erfasst wird. Wer stattdessen nur die Bankauszahlungen abtippt, verschiebt Gewinn ins falsche Jahr – und das kostet spätestens bei der Prüfung Nerven und Nachzahlungszinsen.

StB Julian Richer
StB Julian Richer Steuerberater für Onlinehändler & Startups, Österreich

Häufige Fragen zu Einnahmen-Ausgaben-Rechnung im Onlinehandel

Wer darf in Österreich eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung machen?

Einzelunternehmer und Personengesellschaften ohne Rechnungslegungspflicht dürfen die E/A-Rechnung nutzen – bis 700.000 Euro Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren (§ 189 UGB). GmbH und FlexKapG müssen dagegen immer doppelt buchhalten, unabhängig vom Umsatz. Die Rechtsform entscheidet also mit, welche Gewinnermittlung überhaupt in Frage kommt.

Was ist der Unterschied zwischen E/A-Rechnung und doppelter Buchhaltung?

Die E/A-Rechnung erfasst nur tatsächliche Zahlungsflüsse nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip. Die doppelte Buchhaltung bucht zusätzlich Forderungen, Verbindlichkeiten und Warenbestände und ist deutlich aufwendiger. Für die meisten Onlinehändler unter 700.000 Euro Umsatz ist die E/A-Rechnung die einfachere und günstigere Wahl. Wenn du die Abgrenzung zur laufenden Buchhaltung für deinen Onlineshop brauchst, zeigen wir dir das im Erstgespräch.

Bis wann muss ich die E/A-Rechnung beim Finanzamt abgeben?

Als Beilage E1a mit der Einkommensteuererklärung: über FinanzOnline regulär bis 30. Juni des Folgejahres, auf Papier bis 30. April. Mit Steuerberater greift die Quotenregelung – dann bleibt in der Regel bis weit ins übernächste Jahr Zeit. Wir behalten die Frist für dich im Blick, damit nichts durchrutscht.

Zählt bei Amazon und Stripe der Verkauf oder die Auszahlung als Einnahme?

Weder das Bestelldatum noch automatisch der Bank-Payout. Steuerlich zählt der Zufluss – der Moment, ab dem du über das Geld verfügen kannst. Das ist oft schon die Gutschrift am Provider-Konto, nicht erst die Überweisung aufs Bankkonto. Gerade beim Jahreswechsel entscheidet dieser Cutoff über dein steuerliches Ergebnis, deshalb leiten wir ihn aus den Settlement-Reports ab.

Brauche ich als Einnahmen-Ausgaben-Rechner ein Wareneingangsbuch?

Ja. § 127 BAO verpflichtet Händler zum Wareneingangsbuch, dazu kommen ein Anlagenverzeichnis und 7 Jahre Aufbewahrungspflicht für alle Belege. Wir führen diese Aufzeichnungen für dich mit, sodass alles betriebsprüfungssicher dokumentiert ist.

Kann ich als Kleinunternehmer eine E/A-Rechnung machen?

Ja – die Kleinunternehmerregelung mit der 55.000-Euro-Grenze betrifft nur die Umsatzsteuer. Deinen Gewinn musst du trotzdem ermitteln: per E/A-Rechnung oder per Kleinunternehmerpauschalierung mit 45 % Ausgabenpauschale im Handel. Wir rechnen jährlich durch, welche Variante weniger Steuer bedeutet.

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