STEUERBERATER WECHSELN · ONLINEHANDEL ÖSTERREICH

Steuerberater wechseln in Österreich – einfacher, als du denkst

Deine Kanzlei braucht Wochen für eine Antwort, kennt keinen Amazon-Report und redet nur in Paragrafen? Wir übernehmen den kompletten Wechsel für dich: Kündigung, Unterlagen, FinanzOnline-Vollmacht. Du unterschreibst einmal – den Rest machen wir.

Für Onlinehändler, Startups & Selbstständige · 100% remote in ganz Österreich · Fixpreis danach schriftlich

DIE KURZE ANTWORT

Einen Steuerberater wechseln geht in Österreich jederzeit: Die Vollmacht widerrufst du ohne Begründung, es zählen nur vertragliche Kündigungsfristen. Die alte Kanzlei muss deine Original-Unterlagen herausgeben. Wir melden die Vollmacht in FinanzOnline an und übernehmen die komplette Übergabe – typisch in ein bis zwei Wochen, ohne dass eine Frist reißt.

StB Julian Richer, Steuerberater für Onlinehändler in Österreich

ÜBER MICH

Servus, ich bin StB Julian Richer.

Steuerberater in Österreich – und selbst lang genug in der E-Commerce-Welt unterwegs, um zu wissen, wie sich ein Amazon-Payout-Report um 23 Uhr anfühlt. Ich mag Ordnung, und „Kumpel" ist der Beruf geworden, weil gute Beratung auf Augenhöhe passiert: Du sollst nicht nur unterschreiben, du sollst verstehen.

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Woran du merkst, dass es Zeit für einen Wechsel ist

„Ich warte seit drei Wochen auf eine Antwort und meine UVA-Frist läuft."

„Ich muss meinem eigenen Steuerberater erklären, was ein Amazon-Settlement-Report ist."

„Am Jahresende kommt wieder eine Honorarnote, mit der ich nie gerechnet habe."

Du musst kein einziges unangenehmes Telefonat führen

Der Grund, warum die meisten den Wechsel aufschieben, ist nicht die Rechtslage – die ist glasklar. Es ist die Angst vor dem Gespräch mit der alten Kanzlei. Genau das nehmen wir dir ab: Wir formulieren die Kündigung, fordern deine Unterlagen kollegial an und melden die Vollmacht in FinanzOnline um. Du unterschreibst nur die neue Vollmacht, der Rest passiert im Hintergrund.

WAS DU BEKOMMST

Was wir dir beim Wechsel komplett abnehmen

01

Wir kündigen für dich bei der alten Kanzlei

Kein unangenehmes Telefonat, kein Rechtfertigungsdruck – du unterschreibst nur die neue Vollmacht, wir formulieren Kündigung und Unterlagenanforderung. So läuft die Online-Steuerberatung von Anfang an stressfrei.

02

FinanzOnline-Vollmachtswechsel inklusive

Wir melden die steuerliche Vertretung nahtlos in FinanzOnline an – so bist du gegenüber dem Finanzamt ab Tag 1 vertreten und keine Frist fällt in die Übergangslücke.

03

Fristen-Check bei Übernahme

Offene UVA-, OSS- und Erklärungsfristen erfassen wir sofort, damit du ohne Altlasten-Risiko startest. Bei OSS-Mandaten gleichen wir zusätzlich die OSS-Meldehistorie ab.

04

E-Commerce-Spezialist statt Generalist

Endlich ein Steuerberater, der Amazon-Reports, OSS und Payouts aus der Praxis kennt – ohne dass du es ihm erklären musst. Den vollen Leistungsumfang findest du beim Steuerberater für Onlinehändler.

So läuft's ab

  1. 01

    Gratis Kennenlern-Call (30 Min)

    Wir sprechen über dein Business, deine aktuelle Situation und was beim Wechsel auf dich zukommt – unverbindlich, online oder telefonisch. Kein Verkaufsgespräch, sondern Klartext.

  2. 02

    Fixpreis schriftlich & Vollmacht unterschreiben

    Du bekommst dein Angebot schriftlich mit klarem Fixpreis – keine Stundensatz-Blackbox. Passt es, unterschreibst du die neue Vollmacht, und wir kündigen bei deiner alten Kanzlei.

  3. 03

    FinanzOnline-Wechsel, Übernahme & Start

    Wir melden die Vollmacht in FinanzOnline um, holen Unterlagen und Buchhaltungsdaten, prüfen alle offenen Fristen und übernehmen laufende Causen. Typisch dauert das Ganze 1 bis 2 Wochen.

Deine Rechte beim Steuerberaterwechsel in Österreich

Vier Punkte, die den Wechsel angstfrei machen – rechtlich und standesrechtlich abgesichert.
ThemaSo ist die Rechtslage in Österreich
Vollmacht widerrufenJederzeit und ohne Begründung möglich – es gibt keine Sperrfrist und keine Genehmigung.
KündigungsfristNur individuelle Fristen aus deinem Vertrag bzw. der Honorarvereinbarung sind zu beachten.
Unterlagen-HerausgabeDeine Original-Belege, Buchhaltungsdaten, Abschlüsse und Bescheide muss die Kanzlei herausgeben.
ZurückbehaltungsrechtNur an eigenen Arbeitsergebnissen und nur bei offenen Honoraren – nie an deinen Originalen.

Standesrechtlich abgesichert nach den Berufsregeln der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW).

KUMPEL-TIPP

Der beste Zeitpunkt für den Wechsel ist meist das Quartalsende (31.3., 30.6., 30.9., 31.12.), weil dann die OSS-Übergabe am saubersten ist. Aber auch mitten im Quartal ist das kein Problem: Bevor die alte Kanzlei die FinanzOnline-Vollmacht zurücklegt, gleiche ich in der ersten Woche drei Dinge ab – die OSS-Quartalssummen gegen die Marktplatz-Reports, die Vorsteuer auf Amazon-Gebühren via Reverse Charge und offene UVA-Korrekturen. So fliegt kein als Umsatz verbuchter Payout erst bei der Betriebsprüfung auf.

StB Julian Richer
StB Julian Richer Steuerberater für Onlinehändler & Startups, Österreich

Häufige Fragen zu Steuerberaterwechsel in Österreich

Kann ich meinen Steuerberater jederzeit wechseln?

Ja. In Österreich kannst du die Vollmacht deines Steuerberaters jederzeit und ohne Begründung widerrufen. Zu prüfen sind nur individuelle Kündigungsfristen in deinem Vertrag bzw. der Honorarvereinbarung. Eine Sperrfrist oder eine Genehmigung gibt es nicht.

Muss ich meinem alten Steuerberater den Wechsel begründen?

Nein, eine Begründung ist rechtlich nicht nötig. Wir formulieren die Kündigung und fordern die Unterlagen kollegial bei der bisherigen Kanzlei an – du musst kein einziges unangenehmes Gespräch führen.

Welche Unterlagen muss mir meine alte Kanzlei herausgeben?

Alle deine Original-Unterlagen: Belege, Buchhaltungsdaten, Jahresabschlüsse bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen, Saldenlisten, Anlagenverzeichnis und Steuerbescheide. Diese Herausgabepflicht besteht standesrechtlich – nur an eigenen Arbeitsergebnissen kann die Kanzlei bei offenen Honoraren ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

Verpasse ich durch den Wechsel Fristen beim Finanzamt?

Nein, bei sauberer Übergabe nicht. Mit steuerlicher Vertretung gilt für Steuererklärungen die verlängerte Frist über die Quotenregelung, die UVA ist am 15. des zweitfolgenden Monats fällig, und OSS-Meldungen sind quartalsweise bis 31.1., 30.4., 31.7. und 31.10. abzugeben. Wir machen bei jeder Übernahme einen kompletten Fristen-Check.

Wann ist der beste Zeitpunkt, den Steuerberater zu wechseln?

Grundsätzlich jederzeit. Am glattesten läuft der Wechsel zum Jahreswechsel oder nach Abgabe des Jahresabschlusses; für Onlinehändler mit OSS empfiehlt sich das Quartalsende (31.3., 30.6., 30.9., 31.12.). Wir übernehmen aber auch mitten im Jahr – inklusive Abstimmung der laufenden UVA- und OSS-Meldungen.

Was kostet der Wechsel zum neuen Steuerberater?

Die Übergabe selbst kostet bei uns nichts – Kündigung, Unterlagenanforderung und FinanzOnline-Vollmachtswechsel sind inklusive. Zu zahlen sind nur noch offene Honorare deiner alten Kanzlei für bereits erbrachte Leistungen. Danach arbeitest du bei uns zum schriftlich fixierten Fixpreis.

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