STEUERBERATER · E-COMMERCE WIEN · 100% REMOTE
Steuerberater für E-Commerce in Wien – dein Spezialist für Onlinehandel
Schluss mit Kanzleien, die beim Wort Amazon Settlement Report nur mit den Schultern zucken: Ich kenne OSS, Payouts und Marktplatz-Gebühren aus der täglichen Praxis – und betreue dich in Wien zu 100 % digital, ohne Beamtendeutsch und ohne Anfahrt quer durch die Bezirke.
Für Wiener Amazon-, Shopify- und Etsy-Händler · unverbindlich · 30 Min · online oder telefonisch
DIE KURZE ANTWORT
deinsteuerkumpel ist ein auf E-Commerce spezialisierter Steuerberater für Wiener Onlinehändler: OSS-Meldungen (Fristen 31.1., 30.4., 31.7., 31.10.), UVA, Payout-Abstimmung für Amazon, Stripe und PayPal sowie Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Jahresabschluss. Die Betreuung läuft zu 100 % digital, ganz ohne Kanzleitermin in Wien. Fixpreise werden nach einem kostenlosen 30-minütigen Kennenlern-Call schriftlich vereinbart.
ÜBER MICH
Servus, ich bin StB Julian Richer.
Steuerberater in Österreich – und selbst lang genug in der E-Commerce-Welt unterwegs, um zu wissen, wie sich ein Amazon-Payout-Report um 23 Uhr anfühlt. Ich mag Ordnung, und „Kumpel" ist der Beruf geworden, weil gute Beratung auf Augenhöhe passiert: Du sollst nicht nur unterschreiben, du sollst verstehen.
Willst du wissen, ob wir zusammenpassen? Der erste Call kostet nichts – außer 30 Minuten. Mehr über mich →
Warum dein Onlineshop keinen Steuerberater ums Eck braucht – sondern einen, der E-Commerce versteht
„Meine Wiener Kanzlei bucht meinen Amazon-Payout als Umsatz – und übersieht die halben Gebühren."
„Für jeden Ordner quer durch die Bezirke fahren, während der Q4-Versand brennt, ist einfach nicht drin."
„Niemand sagt mir, ob ich mit meinen EU-Verkäufen längst OSS-pflichtig bin."
Wien-Betreuung remote – dadurch schneller und flexibler als der Steuerberater ums Eck
Seit der Finanzamtsreform 2021 gibt es ein bundesweites Finanzamt Österreich – der Kanzleistandort ist steuerlich völlig irrelevant. UVA, OSS und die gesamte Finanzamt-Kommunikation laufen ohnehin digital über FinanzOnline. Du lädst deine Belege hoch, buchst einen Video-Call, und ich erledige den Rest – ohne dass du je in die Innenstadt musst.
WAS DU BEKOMMST
Was Wiener Onlinehändler bei mir bekommen
Echte E-Commerce-Spezialisierung
Du musst nie erklären, was ein Settlement Report oder OSS ist – ich kenne Amazon, Shopify und die Marktplatz-Gebührenlogik aus der Praxis. Mehr dazu auf meiner Seite für Steuerberatung für Onlinehändler.
100 % digitale Betreuung in Wien
Kein Kanzleitermin, keine Anfahrt quer durch die Bezirke, keine Amtsstunden – Belege hochladen, Video-Call buchen, fertig. So läuft Remote-Steuerberatung in ganz Österreich.
Fixpreis schriftlich nach dem Kennenlern-Call
Volle Kostenkontrolle statt Überraschungshonorar – du weißt vor der Zusammenarbeit, was ein Steuerberater im Onlinehandel kostet.
Ein persönlicher Ansprechpartner: StB Julian Richer
Keine Hotline, kein Sachbearbeiter-Karussell – du schreibst immer mit demselben Menschen, der deinen Shop kennt und deine Finanzamt-Fristen im Blick behält.
So läuft's ab
- 01
Gratis Kennenlern-Call (30 Min)
Wir klären in einem unverbindlichen Video- oder Telefontermin, welche Plattformen du nutzt, wo du steuerlich stehst und was du brauchst – ganz ohne Anfahrt nach Wien.
- 02
Schriftliches Fixpreis-Angebot
Du bekommst einen transparenten Fixpreis, abhängig von Belegvolumen, Plattformen und Rechtsform – keine versteckten Stunden, keine Überraschung.
- 03
Digitales Onboarding & laufende Betreuung
FinanzOnline-Vollmacht, Schnittstellen zu Shop und Marktplatz, dann laufende Betreuung per Upload und Video-Call – OSS, UVA und Jahresabschluss inklusive.
Die 3 häufigsten Fehler bei Übernahmen aus klassischen Wiener Kanzleien
| Klassischer Fehler | Was passiert | So mache ich es richtig |
|---|---|---|
| Payout statt Bruttoumsatz gebucht | Der Amazon-Auszahlungsbetrag wird als Umsatz verbucht – Gebühren, Retouren und USt fehlen, die Zahlen stimmen hinten und vorne nicht. | Ich zerlege jeden Payout in Bruttoumsatz, Gebühren, Retouren und Steueranteile. |
| Reverse Charge auf Gebühren vergessen | Marktplatz- und Payment-Gebühren von Amazon, Meta oder Stripe werden ohne Reverse Charge gebucht – die USt-Behandlung ist falsch. | Reverse Charge auf alle EU-/Drittland-Gebühren wird korrekt erfasst und in der UVA ausgewiesen. |
| Verpasste Quoten- und Fristvorteile | Ohne Steuerberater-Quotenregelung gehen Abgabefristen und Verzugsvorteile verloren. | Ich nutze die Quotenregelung und alle Fristvorteile konsequent für dich. |
Die vollständige Payout-Zerlegung Position für Position übernehme ich auf meiner Seite zur Amazon-Payout-Abstimmung.
KUMPEL-TIPP
Der Klassiker Nummer eins bei Übernahmen: Der Amazon-Payout wird als Umsatz gebucht. Ausgezahlt bekommst du z. B. 2.418,77 Euro – dein steuerlicher Bruttoumsatz ist aber oft das Doppelte, weil FBA-Gebühren, Werbung, Retouren und die 20 % USt vorher abgezogen wurden. Wer nur die Auszahlung bucht, meldet zu wenig Umsatz und riskiert bei der Prüfung Nachzahlungen. Lass jeden Payout sauber in Bruttoumsatz, Gebühren, Retouren und Steueranteil zerlegen – bei mir Standard, nicht Aufpreis.
Häufige Fragen zu E-Commerce-Steuerberater in Wien
Was kostet ein Steuerberater für E-Commerce in Wien?
Bei deinsteuerkumpel bekommst du einen schriftlichen Fixpreis nach dem kostenlosen 30-minütigen Kennenlern-Call – abhängig von Belegvolumen, Plattformen (Amazon, Shopify, Etsy) und Rechtsform. Es gibt keine Stundenabrechnung und keine versteckten Kosten. Wie sich der Preis zusammensetzt, erkläre ich auf der Seite zu den Steuerberater-Kosten.
Brauche ich als Onlinehändler in Wien einen Steuerberater vor Ort?
Nein. UVA, OSS-Meldung, Jahreserklärungen und die gesamte Finanzamt-Kommunikation laufen in Österreich digital über FinanzOnline – ein persönlicher Kanzleibesuch ist rechtlich nirgends erforderlich. Seit der Finanzamtsreform 2021 gibt es ohnehin nur noch ein bundesweites Finanzamt Österreich, der Standort spielt keine Rolle. Remote-Betreuung ist im E-Commerce meist schneller, weil deine Belege ohnehin digital vorliegen.
Ab wann muss ich als Wiener Onlinehändler OSS nutzen?
Sobald deine B2C-Verkäufe in andere EU-Länder die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 Euro netto pro Jahr überschreiten, schuldest du die Umsatzsteuer des Ziellandes. Statt dich in jedem Land einzeln zu registrieren, meldest du alles über den One-Stop-Shop via FinanzOnline – quartalsweise bis 31.1., 30.4., 31.7. und 31.10. Details auf meiner Seite zur OSS-Betreuung für Onlinehändler.
Gilt die Kleinunternehmerregelung auch für meinen Onlineshop in Wien?
Ja, bis 55.000 Euro Bruttoumsatz pro Jahr bist du in Österreich von der Umsatzsteuer befreit (Grenze seit 1.1.2025, mit 10 %-Toleranz bis 60.500 Euro). Achtung: EU-Fernverkäufe über der 10.000-Euro-Lieferschwelle fallen nicht unter die österreichische Befreiung – hier greifen OSS und die Steuersätze der Ziel-Länder.
Wann brauche ich als Onlinehändler eine UID-Nummer?
Spätestens, wenn du die Kleinunternehmergrenze von 55.000 Euro brutto überschreitest oder EU-Geschäfte machst (OSS, innergemeinschaftliche Erwerbe, Reverse-Charge-Rechnungen etwa von Amazon oder Meta). Die UID beantrage ich für dich beim Finanzamt über FinanzOnline – üblicherweise innerhalb weniger Werktage erledigt.
Kann ich mitten im Jahr zu einem E-Commerce-Steuerberater wechseln?
Ja, ein Steuerberaterwechsel ist in Österreich jederzeit möglich, auch unterjährig. Ich übernehme die Kontaktaufnahme mit deiner bisherigen Kanzlei, die Datenübernahme und die neue FinanzOnline-Vollmacht – du kündigst nur schriftlich unter Beachtung deiner Vertragsfristen. Den Wechsel als Amazon-Händler begleite ich dabei besonders oft.
Bereit? Sichere dir deinen gratis Kennenlern-Call
30 Minuten · online oder telefonisch · danach weißt du, woran du bist.