STEUERBERATER · GRÜNDER:INNEN WIEN · 100 % REMOTE

Steuerberater für Gründer:innen und EPU in Wien

Gründen in Wien heißt erst mal: Gewerbeanmeldung, Rechtsform, SVS und irgendwann die erste Steuererklärung – am besten alles gleichzeitig. Ich sortier das mit dir, erklär dir jeden Schritt ohne Beamtendeutsch und betreue dich zu 100 % digital. Kein Termin quer durch die Bezirke, keine Vertragsbindung.

Für Wiener Gründer:innen, EPU und Selbstständige · unverbindlich · 30 Min · online oder telefonisch

DIE KURZE ANTWORT

deinsteuerkumpel ist der Steuerberater für Gründer:innen, EPU und Selbstständige in Wien: Rechtsformwahl (Einzelunternehmen, GmbH oder FlexKapG), Gewerbeanmeldung, Kleinunternehmerregelung, SVS-Beiträge, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Steuererklärung. Die Betreuung läuft zu 100 % digital, ganz ohne Kanzleitermin in Wien. Den Pauschalpreis bekommst du schriftlich nach einem unverbindlichen 30-minütigen Kennenlern-Call.

Julian, dein Steuerkumpel

ÜBER MICH

Dein Steuerkumpel.

Steuerberater in Österreich – und nah genug dran an Gründer:innen und Selbstständigen, um zu wissen, wo es am Anfang wirklich klemmt. Ich mag Ordnung, und „Kumpel" ist der Beruf geworden, weil gute Beratung auf Augenhöhe passiert: Du sollst nicht nur unterschreiben, du sollst verstehen.

Willst du wissen, ob wir zusammenpassen? Der erste Call kostet dich nur 30 Minuten. Mehr über mich →

Warum du in Wien keinen Steuerberater ums Eck brauchst – sondern einen, der Gründungen versteht

„Ich will mich in Wien selbstständig machen und weiß nicht, womit ich anfangen soll."

„Für jeden Ordner quer durch die Bezirke fahren, während ich eigentlich Aufträge habe – geht sich nicht aus."

„Niemand sagt mir klar, ob ich Kleinunternehmer bleiben kann oder nicht."

Wien-Betreuung remote – dadurch schneller und flexibler als der Steuerberater ums Eck

Seit der Finanzamtsreform 2021 gibt es ein bundesweites Finanzamt Österreich – der Kanzleistandort ist steuerlich völlig irrelevant. UVA, OSS und die gesamte Finanzamt-Kommunikation laufen ohnehin digital über FinanzOnline. Du lädst deine Belege hoch, buchst einen Video-Call, und ich erledige den Rest – ohne dass du je in die Innenstadt musst.

WAS DU BEKOMMST

Was Wiener Gründer:innen und EPU bei mir bekommen

01

Spezialisiert auf Gründer:innen und EPU

Du musst nicht erklären, wie eine Neugründung abläuft – Rechtsform, Gewerbeanmeldung, NeuFöG und SVS sind mein tägliches Geschäft.

02

100 % digitale Betreuung in Wien

Kein Kanzleitermin, keine Anfahrt quer durch die Bezirke, keine Amtsstunden – Belege hochladen, Video-Call buchen, fertig.

03

Pauschalpreis schriftlich nach dem Kennenlern-Call

Volle Kostenkontrolle statt Überraschungshonorar – du weißt vor der Zusammenarbeit, woran du bist.

04

Ein persönlicher Ansprechpartner: Julian

Keine Hotline, kein Sachbearbeiter-Karussell – du schreibst immer mit demselben Menschen, der dein Unternehmen kennt.

So läuft's ab

  1. 01

    Kennenlern-Call (30 Min)

    Wir klären in einem unverbindlichen Video- oder Telefontermin, was du vorhast, wo du stehst und was als Nächstes dran ist.

  2. 02

    Schriftliches Pauschalpreis-Angebot

    Du bekommst einen transparenten Pauschalpreis, abhängig von Belegvolumen und Rechtsform – keine Stundenzettel, keine Nachforderungen.

  3. 03

    Digitales Onboarding & laufende Betreuung

    FinanzOnline-Vollmacht, digitaler Belegaustausch, dann laufende Betreuung per Upload und kurzen Wegen.

Die 3 häufigsten Fehler bei Übernahmen aus klassischen Wiener Kanzleien

Das finde ich bei Mandats-Übernahmen aus traditionellen Steuerkanzleien in Wien am häufigsten – und korrigiere es.
Klassischer FehlerWas passiertSo mache ich es richtig
Zahlungseingang statt Bruttoumsatz gebuchtDer Amazon-Auszahlungsbetrag wird als Umsatz verbucht – Gebühren, Retouren und USt fehlen, die Zahlen stimmen hinten und vorne nicht.Ich zerlege jeden Zahlungseingang in Bruttoumsatz, Gebühren, Retouren und Steueranteile.
Reverse Charge auf Gebühren vergessenMarktplatz- und Payment-Gebühren von Amazon, Meta oder Stripe werden ohne Reverse Charge gebucht – die USt-Behandlung ist falsch.Reverse Charge auf alle EU-/Drittland-Gebühren wird korrekt erfasst und in der UVA ausgewiesen.
Verpasste Quoten- und FristvorteileOhne Steuerberater-Quotenregelung gehen Abgabefristen und Verzugsvorteile verloren.Ich nutze die Quotenregelung und alle Fristvorteile konsequent für dich.

Die vollständige Zahlungseingang-Zerlegung Position für Position übernehme ich auf meiner Seite zur Kontoabstimmung.

KUMPEL-TIPP

Der Klassiker Nummer eins bei Übernahmen: Der Zahlungseingang wird als Umsatz gebucht. Ausgezahlt bekommst du z. B. 2.418,77 Euro – dein steuerlicher Bruttoumsatz ist aber oft das Doppelte, weil FBA-Gebühren, Werbung, Retouren und die 20 % USt vorher abgezogen wurden. Wer nur die Auszahlung bucht, meldet zu wenig Umsatz und riskiert bei der Prüfung Nachzahlungen. Lass jeden Zahlungseingang sauber in Bruttoumsatz, Gebühren, Retouren und Steueranteil zerlegen – bei mir Standard, nicht Aufpreis.

Julian, dein Steuerkumpel
Julian Steuerberater in Österreich · dein Steuerkumpel

Häufige Fragen zu Steuerberater für Gründer:innen in Wien

Was kostet ein Steuerberater für Selbstständige in Wien?

Bei deinsteuerkumpel bekommst du einen schriftlichen Fixpreis nach dem unverbindlichen 30-minütigen Kennenlern-Call – abhängig von Belegvolumen, Plattformen (Amazon, Shopify, eBay) und Rechtsform. Es gibt keine Stundenabrechnung und keine versteckten Kosten. Wie sich der Preis zusammensetzt, erkläre ich auf der Seite zu den Steuerberater-Kosten.

Brauche ich als Selbstständige in Wien einen Steuerberater vor Ort?

Nein. UVA, Umsatzsteuermeldung, Jahreserklärungen und die gesamte Finanzamt-Kommunikation laufen in Österreich digital über FinanzOnline – ein persönlicher Kanzleibesuch ist rechtlich nirgends erforderlich. Seit der Finanzamtsreform 2021 gibt es ohnehin nur noch ein bundesweites Finanzamt Österreich, der Standort spielt keine Rolle. Remote-Betreuung ist in der Selbstständigkeit meist schneller, weil deine Belege ohnehin digital vorliegen.

Ab wann muss ich als Wiener Selbstständige OSS nutzen?

Sobald deine B2C-Verkäufe in andere EU-Länder die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 Euro netto pro Jahr überschreiten, schuldest du die Umsatzsteuer des Ziellandes. Statt dich in jedem Land einzeln zu registrieren, meldest du alles über den One-Stop-Shop via FinanzOnline – quartalsweise bis 31.1., 30.4., 31.7. und 31.10. Details auf meiner Seite zur OSS-Betreuung für Selbstständige.

Gilt die Kleinunternehmerregelung auch für mein Unternehmen in Wien?

Ja, bis 55.000 Euro Bruttoumsatz pro Jahr bist du in Österreich von der Umsatzsteuer befreit (Grenze seit 1.1.2025, mit 10 %-Toleranz bis 60.500 Euro). Achtung: EU-Fernverkäufe über der 10.000-Euro-Lieferschwelle fallen nicht unter die österreichische Befreiung – hier greifen OSS und die Steuersätze der Ziel-Länder.

Wann brauche ich als Selbstständige eine UID-Nummer?

Spätestens, wenn du die Kleinunternehmergrenze von 55.000 Euro brutto überschreitest oder EU-Geschäfte machst (OSS, innergemeinschaftliche Erwerbe, Reverse-Charge-Rechnungen etwa von Amazon oder Meta). Die UID beantrage ich für dich beim Finanzamt über FinanzOnline – üblicherweise innerhalb weniger Werktage erledigt.

Kann ich mitten im Jahr zu einem Steuerberater für Selbstständige wechseln?

Ja, ein Steuerberaterwechsel ist in Österreich jederzeit möglich, auch unterjährig. Ich übernehme die Kontaktaufnahme mit deiner bisherigen Kanzlei, die Datenübernahme und die neue FinanzOnline-Vollmacht – du kündigst nur schriftlich unter Beachtung deiner Vertragsfristen. Den Wechsel als Amazon-Händler begleite ich dabei besonders oft.

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