KLEINUNTERNEHMER · STEUERBERATER ÖSTERREICH

Steuerberater für Kleinunternehmer – klein anfangen, richtig anfangen

Kleinunternehmer klingt nach wenig Aufwand – bis die erste Grenze näher rückt, das Finanzamt Post schickt oder die SVS eine Vorschreibung schickt. Ich sag dir vorher, was auf dich zukommt, statt hinterher zu reparieren.

30 Minuten · online oder telefonisch · ganz Österreich · unverbindlich.

DIE KURZE ANTWORT

Als Kleinunternehmer:in in Österreich stellst du ohne Umsatzsteuer aus, solange du unter der Kleinunternehmergrenze bleibst – dafür darfst du keine Vorsteuer geltend machen. Eine Einkommensteuererklärung wird ab dem Veranlagungsfreibetrag fällig, SVS-Beiträge kannst du dir unter der Geringfügigkeitsgrenze erlassen lassen. Ich prüfe, was für dich gilt, und übernehme Erklärung und Fristen – Pauschalpreis schriftlich nach dem Erstgespräch.

Julian, dein Steuerkumpel

ÜBER MICH

Dein Steuerkumpel.

Steuerberater in Österreich – und nah genug dran an Gründer:innen und Selbstständigen, um zu wissen, wo es am Anfang wirklich klemmt. Ich mag Ordnung, und „Kumpel" ist der Beruf geworden, weil gute Beratung auf Augenhöhe passiert: Du sollst nicht nur unterschreiben, du sollst verstehen.

Willst du wissen, ob wir zusammenpassen? Der erste Call kostet dich nur 30 Minuten. Mehr über mich →

Klein heißt nicht einfach – gerade bei den Grenzen

„Ich weiß nicht, ob ich mit meinem Umsatz noch Kleinunternehmer bin."

„Auf meinen Rechnungen fehlt angeblich ein Hinweis – welcher denn?"

„Zahlt sich die Regelbesteuerung für mich aus oder nicht?"

Klarheit über Grenzen, Rechnungen und den richtigen Zeitpunkt

Wir schauen uns deine Zahlen an, bevor sie zum Problem werden: Wie weit bist du von der Grenze entfernt, wann wäre ein freiwilliger Wechsel zur Regelbesteuerung sinnvoll, und was muss auf deinen Rechnungen wirklich stehen. Danach weißt du, woran du bist – und ich übernehme die Erklärungen.

WAS DU BEKOMMST

Was Kleinunternehmer:innen bei mir bekommen

01

Grenzen im Blick

Wir behalten deinen Umsatz im Auge, damit dich das Überschreiten nicht überrascht – inklusive Toleranzregel und was danach passiert.

02

Rechnungen, die halten

Der richtige Kleinunternehmer-Hinweis, korrekte Pflichtangaben – damit deine Kund:innen sie problemlos verbuchen können.

03

SVS-Befreiung prüfen

Unter der Geringfügigkeitsgrenze kannst du dich von den Beiträgen befreien lassen. Wir prüfen, ob das für dich gilt und was es langfristig bedeutet.

04

Regelbesteuerung durchgerechnet

Wenn du viel investierst oder überwiegend an Unternehmen verkaufst, kann der freiwillige Verzicht bares Geld bringen. Wir rechnen es für dich durch.

So läuft's ab

  1. 01

    Kennenlern-Call (30 Min)

    Unverbindlich, online oder telefonisch. Du erzählst, wo du stehst – ich sag dir, was wirklich zu tun ist.

  2. 02

    Pauschalpreis schriftlich

    Du bekommst dein Angebot schwarz auf weiß, abhängig von Umfang und Rechtsform. Keine Stundenzettel, keine Nachforderungen.

  3. 03

    Digital erledigt

    FinanzOnline-Vollmacht, Belege digital, kurze Wege per Mail oder Call. Du machst dein Ding, ich mach die Steuer.

TOOL-TIPP FÜR GRÜNDER:INNEN

Belege sammeln, bevor sie zum Problem werden

REWOLA – Buchhaltung für Selbstständige

Woran die meisten Gründungen steuerlich scheitern, ist selten die große Entscheidung – es ist das laufende Sammeln. Mit REWOLA werden Belege automatisch erfasst, du schreibst deine Rechnungen direkt in der Software und deine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist jederzeit aktuell. Entwickelt für Österreich und darauf ausgelegt, dass Steuerberater direkt mitarbeiten können.

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KUMPEL-TIPP

Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bindet dich fünf Jahre. Rechne deshalb nicht nur das laufende Jahr durch, sondern auch, was du in den nächsten Jahren vorhast – eine große Anschaffung kann die Entscheidung komplett drehen.

Julian, dein Steuerkumpel
Julian Steuerberater in Österreich · dein Steuerkumpel

Häufige Fragen zu Steuerberatung für Kleinunternehmer

Ab wann bin ich kein Kleinunternehmer mehr?

Sobald du die Kleinunternehmergrenze überschreitest. Es gibt eine einmalige Toleranzregel, danach wirst du umsatzsteuerpflichtig. Wichtig: Der Wechsel gilt rückwirkend für das gesamte Jahr – deshalb sollte man die Grenze laufend im Auge behalten.

Muss ich als Kleinunternehmer eine Steuererklärung machen?

Sobald dein Gewinn den Veranlagungsfreibetrag übersteigt oder du neben Anstellung selbstständig bist, ja. Die Einkommensteuererklärung läuft über FinanzOnline; die Umsatzsteuererklärung entfällt in der Regel, solange du Kleinunternehmer bleibst.

Was muss auf meiner Rechnung stehen?

Alle üblichen Pflichtangaben plus ein Hinweis, dass du die Kleinunternehmerregelung anwendest und deshalb keine Umsatzsteuer ausweist. Fehlt der Hinweis, kann es bei deinen Kund:innen Rückfragen geben – wir richten dir eine saubere Rechnungsvorlage ein.

Bin ich als Kleinunternehmer automatisch von der SVS befreit?

Nein, die Befreiung musst du beantragen und sie ist an Gewinn- und Umsatzgrenzen gebunden. Achtung: Ohne Beiträge gibt es auch keine Pensionszeiten. Wir schauen uns an, ob die Befreiung für dich langfristig Sinn ergibt – siehe auch SVS-Beratung.

Brauche ich als Kleinunternehmer eine UID-Nummer?

Meist nicht – aber sobald du Leistungen aus dem EU-Ausland beziehst (etwa Werbung) oder über der Erwerbsschwelle einkaufst, brauchst du eine. Wir übernehmen den Antrag samt Begründung.

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