STEUERERKLÄRUNG · SELBSTSTÄNDIGE · ONLINEHANDEL

Steuererklärung für selbstständige Onlinehändler – wir machen das für dich

Belege im Schuhkarton, Payouts, die nicht zur Buchhaltung passen, und der 30. Juni im Nacken? Wir erstellen deine Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärung komplett – von der E/A-Rechnung bis zur Einreichung via FinanzOnline. Du verkaufst weiter, wir erklären.

Für Einzelunternehmer:innen im Onlinehandel in ganz Österreich – ESt und USt aus einer Hand, 100 % remote.

DIE KURZE ANTWORT

Selbstständige Onlinehändler in Österreich reichen die Einkommensteuererklärung (Formular E1 plus Beilage E1a) bis 30.6. des Folgejahres über FinanzOnline ein – mit Steuerberater gilt die Quotenregelung mit deutlich längerer Frist. Bis 700.000 Euro Umsatz genügt die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Wir erstellen ESt- und USt-Erklärung inklusive Payout-Abstimmung, zum schriftlichen Fixpreis.

StB Julian Richer, Steuerberater für Onlinehändler in Österreich

ÜBER MICH

Servus, ich bin StB Julian Richer.

Steuerberater in Österreich – und selbst lang genug in der E-Commerce-Welt unterwegs, um zu wissen, wie sich ein Amazon-Payout-Report um 23 Uhr anfühlt. Ich mag Ordnung, und „Kumpel" ist der Beruf geworden, weil gute Beratung auf Augenhöhe passiert: Du sollst nicht nur unterschreiben, du sollst verstehen.

Willst du wissen, ob wir zusammenpassen? Der erste Call kostet nichts – außer 30 Minuten. Mehr über mich →

Die Steuererklärung schiebst du seit Monaten vor dir her?

„Ich weiß nicht, ob meine Amazon-Auszahlungen in der E/A-Rechnung überhaupt richtig erfasst sind."

„Der 30. Juni rückt näher und ich habe noch keinen einzigen Beleg sortiert."

„Ich habe das Gefühl, dass ich jedes Jahr Betriebsausgaben und den Gewinnfreibetrag verschenke."

Abgeben statt aufschieben: Wir machen deine Erklärung fertig.

Du übergibst uns Belege und Payout-Reports digital, wir bauen daraus E/A-Rechnung, Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärung – geprüft, optimiert und fristgerecht via FinanzOnline eingereicht. Über die Quotenregelung hast du mit uns automatisch deutlich mehr Zeit als beim Selbermachen. Und den Preis kennst du vorher: Fixpreis schriftlich nach dem Erstgespräch.

WAS DU BEKOMMST

Deine Steuererklärung: komplett erledigt, nicht nur ausgefüllt

01

ESt-Erklärung komplett (E1 + E1a)

Wir erstellen deine E/A-Rechnung für den Onlinehandel und daraus die vollständige Einkommensteuererklärung – inklusive Gewinnfreibetrag (15 % Grundfreibetrag bis 33.000 Euro Gewinn) und aller Betriebsausgaben, die Onlinehändler gern übersehen: Homeoffice, Verpackung, Software, Retourenkosten.

02

Payouts statt Umsätze? Wir stimmen ab

Amazon, Shopify, PayPal und Stripe überweisen Sammelbeträge – fürs Finanzamt zählen aber Umsätze, Gebühren und Retouren einzeln. Mit unserer Payout-Abstimmung stehen in deiner Erklärung Zahlen, die auch einer Prüfung standhalten.

03

Quotenregelung: automatisch mehr Zeit

Ohne Steuerberater ist deine Erklärung bis 30.6. des Folgejahres fällig. Als Klient:in läufst du über unsere Quote beim Finanzamt – die Frist verlängert sich deutlich, ganz ohne Antrag. Kein Verspätungszuschlag, kein Nachtschicht-Juni.

04

Fixpreis statt Stundenzähler

Nach dem Erstgespräch bekommst du einen schriftlichen Fixpreis für deine Erklärung – keine Überraschungsrechnung im Nachhinein. Was Steuerberater kosten und wie unser Modell funktioniert, zeigen wir dir transparent vorab.

So läuft's ab

  1. 01

    Gratis Kennenlern-Call sichern

    20 Minuten, 100 % remote: Wir klären Rechtsform, Steuerjahr und was noch offen ist. Danach bekommst du deinen schriftlichen Fixpreis.

  2. 02

    Unterlagen digital übergeben

    Du bekommst eine kurze Checkliste: Belege, Kontoauszüge, Payout-Reports von Amazon, Shopify, PayPal & Co. Hochladen statt Schuhkarton – den Rest holen wir uns über die FinanzOnline-Vollmacht.

  3. 03

    Wir erklären & reichen ein

    Wir erstellen E/A-Rechnung, E1 + E1a und die USt-Jahreserklärung, schöpfen Freibeträge aus und reichen alles via FinanzOnline ein. Den Bescheid prüfen wir für dich mit.

Fristen-Überblick: Steuererklärung für Selbstständige in Österreich

Abgabefristen für die Veranlagung – ohne und mit Steuerberater
ErklärungFrist ohne SteuerberaterMit Steuerkumpel (Quotenregelung)
Einkommensteuererklärung (E1 + Beilage E1a)30.6. des Folgejahres via FinanzOnlinedeutlich länger – du läufst über unsere Quote
Umsatzsteuer-Jahreserklärung (U1)30.6. des Folgejahres via FinanzOnlinedeutlich länger – gemeinsam mit der ESt
Abgabe in Papierform30.4. des Folgejahresentfällt – wir reichen elektronisch ein
UVA laufend15. des zweitfolgenden Monats (quartalsweise bei Vorjahresumsatz bis 100.000 €)übernehmen wir laufend mit

Wer zu spät abgibt, riskiert einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Abgabenschuld. Mit der Quotenregelung deines Steuerberaters bist du automatisch auf der sicheren Seite.

KUMPEL-TIPP

Zieh dir vor der Erklärung die Jahres-Reports deiner Zahlungsanbieter: bei Amazon den Datumsbereichsbericht (Zusammenfassung) für das ganze Kalenderjahr, bei PayPal und Stripe die Jahresübersicht der Transaktionen. Und vergiss den Gewinnfreibetrag nicht: Bis 33.000 Euro Gewinn stehen dir automatisch 15 % Grundfreibetrag zu – bis zu 4.950 Euro weniger Bemessungsgrundlage, du musst ihn nur in der Beilage E1a eintragen. Wir tragen ihn immer ein.

StB Julian Richer
StB Julian Richer Steuerberater für Onlinehändler & Startups, Österreich

Häufige Fragen zu Steuererklärung für selbstständige Onlinehändler

Bis wann muss ich als Selbstständiger die Steuererklärung abgeben?

Elektronisch via FinanzOnline bis 30.6. des Folgejahres, in Papierform bis 30.4. Mit Steuerberater gilt die Quotenregelung: Deine Erklärung läuft über unsere Kanzlei-Quote und die Frist verlängert sich deutlich – ganz ohne eigenen Fristverlängerungsantrag.

Welche Formulare brauche ich als Onlinehändler?

Das Formular E1 (Einkommensteuererklärung) plus Beilage E1a für deine betrieblichen Einkünfte – und wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, zusätzlich die USt-Jahreserklärung U1. Als Einzelunternehmer:in bis 700.000 Euro Umsatz genügt dafür die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, eine Bilanz brauchst du nicht.

Kann ich die Steuererklärung auch selbst machen?

Grundsätzlich ja – FinanzOnline führt dich durch die Formulare, und in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Steuererklärung zeigen wir dir genau, wie das geht. Im Onlinehandel lauern aber Stolperfallen: Payouts sind keine Umsätze, Marktplatzgebühren und Retouren müssen sauber getrennt werden, und OSS-Umsätze gehören nicht in die österreichische UVA. Genau dort passieren die teuren Fehler.

Was kostet die Steuererklärung beim Steuerberater?

Marktüblich liegen einfache Einkommensteuererklärungen für Selbstständige je nach Umfang im mittleren drei- bis vierstelligen Bereich – im Onlinehandel hängt es stark von Belegvolumen und Plattformen ab. Bei uns bekommst du nach dem Gratis-Kennenlern-Call einen schriftlichen Fixpreis, bevor du dich entscheidest.

Was braucht ihr von mir für die Erklärung?

Deine Belege und Kontoauszüge digital, die Payout-Reports deiner Plattformen (z. B. Amazon Settlement Reports, PayPal- und Stripe-Jahresübersichten), deine SVS-Vorschreibungen – und eine FinanzOnline-Vollmacht, damit wir Bescheide und Daten direkt vom Finanzamt bekommen. Du bekommst von uns eine konkrete Checkliste, kein Rätselraten.

Ich verkaufe nebenberuflich – ab wann muss ich eine Erklärung abgeben?

Neben deinem Angestelltenjob musst du eine Einkommensteuererklärung abgeben, sobald deine Nebeneinkünfte 730 Euro pro Jahr übersteigen (Veranlagungsgrenze). Darunter bleibt dein Gewinn steuerfrei. Aufzeichnungen solltest du trotzdem von Anfang an führen – das Finanzamt bekommt Plattformdaten über die DAC7-Meldepflicht ohnehin automatisch.

Deine Steuererklärung? Dieses Jahr ohne Nachtschicht.

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