KURZ GESAGT
Als Selbstständiger in Österreich gibst du die Einkommensteuererklärung (Formular E1 plus Beilage E1a) elektronisch über FinanzOnline ab — Frist: 30.6. des Folgejahres (Papier: 30.4.). Bist du umsatzsteuerpflichtig, kommt die Umsatzsteuererklärung U1 dazu. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist über die Quotenregelung auf bis zu rund zwei Jahre. Grundlage ist deine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung; der Gewinnfreibetrag (15 % bis 33.000 € Gewinn) wird automatisch berücksichtigt.
Welche Erklärungen du als Selbstständiger überhaupt abgeben musst
Bevor du in FinanzOnline irgendetwas anklickst, sortieren wir kurz, was das Finanzamt von dir will. Als Einzelunternehmer sind es maximal zwei Erklärungen pro Jahr:
- Einkommensteuererklärung (Formular E1): Pflicht für praktisch jeden Selbstständigen. Dazu gehört die Beilage E1a (bzw. die vereinfachte E1a-K für kleinere Betriebe), in der du deine betrieblichen Einkünfte aufschlüsselst — also das Ergebnis deiner Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
- Umsatzsteuererklärung (Formular U1): Nur, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist. Als Kleinunternehmer bis 55.000 € Umsatz brutto pro Jahr (Stand seit 1.1.2025) bist du von der Umsatzsteuer befreit und gibst in der Regel keine U1 ab — Details dazu im Lexikon unter Kleinunternehmerregelung.
Wichtig zur Einordnung: Die unterjährige Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ist etwas anderes als die Jahreserklärung. Die UVA läuft monatlich oder quartalsweise, die U1 fasst am Jahresende alles zusammen. In der Praxis sehe ich oft, dass genau diese beiden verwechselt werden — dann wundert man sich, warum das Finanzamt trotz brav gemeldeter UVAs noch eine Erklärung urgiert.
Seit 2021 gibt es übrigens kein „örtliches" Finanzamt mehr — zuständig ist das Finanzamt Österreich, bundesweit.
Fristen 2026: Wann die Steuererklärung fällig ist
Die Fristen sind erfreulich klar — und der Unterschied zwischen „selbst abgeben" und „mit Steuerberater" ist enorm:
| Abgabeweg | Frist für die Erklärung 2025 |
|---|---|
| Papierformular | 30. April 2026 |
| Elektronisch via FinanzOnline | 30. Juni 2026 |
| Mit Steuerberater (Quotenregelung) | deutlich länger — bis zu rund 2 Jahre |
Die Quotenregelung ist einer der unterschätztesten Vorteile einer steuerlichen Vertretung: Dein Steuerberater gibt die Erklärungen nach einem Quotensystem gestaffelt ab, und du gewinnst massiv Luft — gerade im ersten Jahr, wenn ohnehin alles gleichzeitig passiert. Wer die Frist ohne Vertretung verpasst, riskiert einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der festgesetzten Steuer. Mein Rat aus der Praxis: Nicht auf den letzten Drücker — die Erklärung im Frühjahr zu machen heißt auch, dass du früher weißt, was an Nachzahlung oder Gutschrift kommt.
Schritt-für-Schritt: So erstellst du deine Steuererklärung
Schritt 1: Unterlagen sammeln
Du brauchst: alle Ausgangsrechnungen bzw. Umsatzberichte (bei Onlinehändlern: Auszahlungsreports von Amazon, Etsy, Shopify, PayPal & Co.), Eingangsrechnungen und Belege, Bankauszüge des Geschäftskontos, die SVS-Vorschreibungen des Jahres und — falls vorhanden — Fahrtenbuch und Home-Office-Aufzeichnungen. Tipp: Wer das Jahr über sauber digital ablegt, spart sich hier 80 % des Stresses.
Schritt 2: Gewinn ermitteln (E/A-Rechnung)
Als Einzelunternehmer bis 700.000 € Umsatz reicht die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben = Gewinn, jeweils nach Zufluss-/Abfluss-Prinzip. Es zählt also, wann Geld tatsächlich geflossen ist — nicht das Rechnungsdatum. Für Onlinehändler ist das der kniffligste Schritt, weil Plattform-Auszahlungen Gebühren, Retouren und Umsatzsteuer vermischen. Wie das sauber geht, zeigen wir bei der E/A-Rechnung für Onlinehandel.
Schritt 3: FinanzOnline-Zugang klarmachen
Ohne FinanzOnline geht (fast) nichts mehr. Falls du noch keinen Zugang hast: online oder mit ID Austria registrieren — das dauert ein paar Tage, also nicht erst am 29. Juni starten.
Schritt 4: E1 und E1a ausfüllen
In FinanzOnline unter „Erklärungen" das Jahr wählen. Ins E1 kommen deine persönlichen Daten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen; in die Beilage E1a die betrieblichen Zahlen: Einnahmen nach Kategorien, Ausgaben nach Kennzahlen (Wareneinsatz, Fremdleistungen, Miete, AfA, übrige Ausgaben). Die SVS-Beiträge sind eine der wichtigsten Betriebsausgaben — Kennzahl nicht vergessen!
Schritt 5: Gewinnfreibetrag und Pauschalen prüfen
Der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrags — 15 % vom Gewinn bis 33.000 € — wird automatisch berücksichtigt, du musst ihn aber in der E1a eintragen. Prüfe außerdem, ob die Betriebsausgabenpauschalierung oder die Kleinunternehmerpauschalierung für dich günstiger wäre — das rechnet man einmal in beide Richtungen durch.
Schritt 6: U1 ausfüllen (falls umsatzsteuerpflichtig)
Die Jahreserklärung U1 muss mit der Summe deiner UVAs übereinstimmen. Differenzen führen zu Restschuld oder Gutschrift — und zu Rückfragen, wenn sie größer ausfallen.
Schritt 7: Kontrollieren und absenden
FinanzOnline zeigt dir vor dem Absenden eine Vorberechnung. Plausibilitätscheck: Passt der Gewinn zu deinem Kontostand-Gefühl? Dann absenden — du bekommst den Bescheid meist innerhalb weniger Wochen elektronisch zugestellt.
Schritt 8: Bescheid prüfen und vorausdenken
Bescheid mit deiner Erklärung abgleichen; bei Abweichungen hast du einen Monat für die Beschwerde. Und: Das Finanzamt setzt auf Basis des Bescheids deine Einkommensteuer-Vorauszahlungen für das laufende Jahr fest — die solltest du sofort in deine Liquiditätsplanung einbauen.
Diese Betriebsausgaben werden am häufigsten vergessen
Aus der Durchsicht von selbst erstellten Erklärungen weiß ich: Es sind fast immer dieselben Positionen, die liegen bleiben — und jede davon kostet bares Geld:
- SVS-Beiträge: voll abzugsfähige Betriebsausgabe, wird erstaunlich oft übersehen oder falsch zugeordnet.
- Arbeitsplatzpauschale: Wer von zu Hause arbeitet, kann je nach Konstellation 300 € oder 1.200 € pro Jahr pauschal ansetzen.
- Plattform- und Zahlungsgebühren: Amazon-, Etsy-, Shopify-, PayPal- und Stripe-Gebühren sind Betriebsausgaben — sie verstecken sich aber in den Auszahlungsreports und tauchen nie als klassische Eingangsrechnung auf.
- Anteilige Kosten: Handy, Internet, betrieblich genutztes Kfz (Kilometergeld), Fachliteratur, Fortbildung.
- Geringwertige Wirtschaftsgüter: Anschaffungen bis 1.000 € netto sofort absetzbar statt über Jahre abzuschreiben.
Praxisbeispiel: Eine Etsy-Verkäuferin mit rund 30.000 € Jahresumsatz hatte in ihrer selbst gemachten Erklärung weder die Etsy-Gebühren (ca. 2.700 €) noch die SVS-Beiträge angesetzt. Ergebnis nach Korrektur: gut 1.500 € weniger Einkommensteuer. Das ist kein Einzelfall, das ist der Normalfall.
Typische Fehler — und wie du sie vermeidest
Die häufigsten Stolperfallen, die mir bei Selbstständigen — besonders im E-Commerce — unterkommen:
- Brutto und Netto vermischen: Umsatzsteuerpflichtige erfassen Einnahmen und Ausgaben netto. Wer versehentlich Bruttowerte einträgt, versteuert Umsatzsteuer als Gewinn.
- Plattform-Auszahlung = Umsatz? Nein. Die Amazon- oder Etsy-Auszahlung ist Umsatz minus Gebühren minus Retouren. Wer nur die Auszahlung ansetzt, hat falsche Umsätze und vergisst die Gebühren als Ausgabe. Mehr dazu im Ratgeber Amazon-Payout richtig verbuchen.
- SVS-Nachzahlungen nicht einplanen: Die SVS bemisst die ersten Jahre vorläufig nach — bei gutem Geschäftsgang kommen Nachzahlungen, während gleichzeitig die Einkommensteuer fällig wird. Faustregel: laufend rund 30–40 % vom Gewinn für Steuer und SVS zur Seite legen.
- Kleinunternehmergrenze nicht beobachtet: Über 55.000 € brutto wird der übersteigende Umsatz umsatzsteuerpflichtig. Was dann zu tun ist, steht im Ratgeber Kleinunternehmergrenze überschritten — was tun?
- Keine Belege aufbewahrt: Sieben Jahre Aufbewahrungspflicht. Bei einer Prüfung ohne Belege wird geschätzt — und Schätzungen fallen selten zu deinen Gunsten aus.
Selbst machen oder Steuerberater? Ehrliche Einordnung
Nicht jeder Selbstständige braucht einen Steuerberater für die Erklärung. Meine ehrliche Einschätzung:
- Selbst machen ist okay, wenn du Kleinunternehmer mit wenigen, übersichtlichen Belegen bist, keine Plattformverkäufe ins EU-Ausland hast und dich in FinanzOnline wohlfühlst.
- Steuerberater zahlt sich aus, sobald Umsatzsteuer, mehrere Verkaufskanäle, EU-Verkäufe (Stichwort OSS) oder größere Investitionen dazukommen — oder wenn die Zeit, die du mit Kennzahlen verbringst, in deinem Business schlicht mehr wert ist.
Zu den Kosten — als marktübliche Richtwerte, keine Fixzusagen:
| Leistung | Richtwert pro Jahr |
|---|---|
| Einkommensteuererklärung (einfacher Fall, Kleinunternehmer) | ca. 300–700 € |
| Erklärungen inkl. E/A-Rechnung (Einzelunternehmer mit USt) | ca. 800–2.000 € |
| Onlinehändler mit mehreren Kanälen und OSS | ca. 1.500–4.000 € |
Bei uns bekommst du nach dem kostenlosen Erstgespräch einen schriftlichen Fixpreis — keine Überraschungen nach Stundenaufwand. Was Steuerberater generell kosten und wovon das abhängt, liest du im Ratgeber Was kostet ein Steuerberater im Onlinehandel?
Fazit: Erklärung abhaken — oder gleich abgeben
Die Steuererklärung als Selbstständiger ist kein Hexenwerk: Unterlagen sammeln, Gewinn per E/A-Rechnung ermitteln, E1 und E1a in FinanzOnline ausfüllen, bis 30.6. absenden. Wer die acht Schritte oben abarbeitet und die typischen Fehler kennt, kommt gut durch.
Und wenn du dir das Ganze sparen willst: Genau dafür gibt es unsere Online-Steuerberatung — 100 % remote, in ganz Österreich, mit Fixpreis nach dem Erstgespräch. Du lädst deine Belege digital hoch, wir übernehmen E/A-Rechnung, Erklärungen und Fristen (dank Quotenregelung mit deutlich mehr Zeitpuffer), und du bekommst vorab eine Einschätzung, was an Steuer und SVS auf dich zukommt. Buch dir einfach ein kostenloses Erstgespräch — dann schauen wir gemeinsam, ob sich das für deinen Fall rechnet oder ob du es guten Gewissens selbst machst.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- Frist: elektronisch via FinanzOnline bis 30.6. des Folgejahres (Papier 30.4.) — mit Steuerberater via Quotenregelung bis zu rund 2 Jahre länger.
- Pflichtformulare: E1 plus Beilage E1a; die Umsatzsteuererklärung U1 nur bei USt-Pflicht (Kleinunternehmer bis 55.000 € brutto sind befreit).
- Grundlage ist die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach Zufluss-/Abfluss-Prinzip — zulässig bis 700.000 € Umsatz.
- Gewinnfreibetrag nicht vergessen: 15 % Grundfreibetrag bis 33.000 € Gewinn, in der E1a einzutragen.
- Häufigste Geldvernichter: vergessene SVS-Beiträge, Plattformgebühren und Arbeitsplatzpauschale sowie Brutto-Netto-Fehler.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich als Selbstständiger die Steuererklärung abgeben?
Elektronisch via FinanzOnline bis 30.6. des Folgejahres, in Papierform bis 30.4. Mit steuerlicher Vertretung gilt die Quotenregelung — dann hast du bis zu rund zwei Jahre Zeit. Bei Fristversäumnis droht ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Steuer.
Welche Formulare brauche ich als Einzelunternehmer?
Das Formular E1 (Einkommensteuererklärung) plus die Beilage E1a für deine betrieblichen Einkünfte. Bist du umsatzsteuerpflichtig, kommt die Jahresumsatzsteuererklärung U1 dazu. Als Kleinunternehmer bis 55.000 € brutto entfällt die U1 in der Regel — mehr zur Kleinunternehmerregelung.
Muss ich als Kleinunternehmer überhaupt eine Steuererklärung machen?
Ja, die Einkommensteuererklärung trifft dich trotzdem — die Kleinunternehmerregelung befreit nur von der Umsatzsteuer, nicht von der Einkommensteuer. Dein Gewinn ist ab dem Grundfreibetrag (2026: 13.308 €) steuerpflichtig, gerechnet über dein Gesamteinkommen.
Was kostet die Steuererklärung beim Steuerberater?
Als Richtwert etwa 300–700 € für einfache Fälle, mit E/A-Rechnung und Umsatzsteuer eher 800–2.000 € pro Jahr, bei Onlinehändlern mit mehreren Kanälen mehr. Bei uns gibt es nach dem kostenlosen Erstgespräch einen schriftlichen Fixpreis.
Was passiert nach dem Absenden der Erklärung?
Du erhältst den Einkommensteuerbescheid meist binnen weniger Wochen elektronisch in FinanzOnline. Prüfe ihn gegen deine Erklärung — für eine Beschwerde hast du einen Monat Zeit. Außerdem setzt das Finanzamt auf dieser Basis deine Vorauszahlungen für das laufende Jahr fest.