STEUER-LEXIKON
SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen)
auch: SVS, Sozialversicherung der Selbständigen, Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen, SVA
DEFINITION
Die SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen) ist der Pflichtversicherungsträger für Gewerbetreibende und neue Selbstständige in Österreich. Der Gesamtbeitragssatz liegt bei rund 26,83 % des Gewinns (Kranken-, Pensions-, Unfallversicherung, Selbstständigenvorsorge). Bei Neuzugang wird die Krankenversicherung der ersten beiden Jahre nicht nachbemessen, nur die Pensionsversicherung.
Die SVS ist für dich als Selbstständige:r das, was die ÖGK für Angestellte ist: der gesetzliche Sozialversicherungsträger. Pflichtversichert bist du automatisch, sobald du ein Gewerbe anmeldest oder als Nebenerwerb die Versicherungsgrenzen überschreitest. Der Gesamtbeitragssatz von rund 26,83 % setzt sich zusammen aus Pensionsversicherung (18,5 %), Krankenversicherung (6,8 %), Unfallversicherung (Fixbetrag) und Selbstständigenvorsorge (1,53 %).
Bemessungsgrundlage ist dein Gewinn laut Einkommensteuerbescheid. Weil dieser Bescheid erst mit ein bis zwei Jahren Verzögerung kommt, schreibt dir die SVS zunächst vorläufige Beiträge vor und rechnet später nach – die berüchtigte SVS-Nachbemessung. Genau hier tappen viele Gründer:innen in die Falle, weil sie im dritten Jahr eine Nachzahlung für die ersten beiden Jahre kassieren.
Die gute Nachricht: Bei Neuzugang wird die Krankenversicherung der ersten beiden Jahre nicht nachbemessen – nur die Pensionsversicherung. Es lohnt sich, die vorläufigen Beiträge freiwillig höher anzusetzen oder Rücklagen zu bilden. Wie sich die SVS mit der Einkommensteuer verzahnt, ist einer der häufigsten Beratungspunkte im ersten Jahr.
FÜR DICH HEISST DAS
Für dich als Onlinehändler:in oder Tourismusbetrieb heißt das: Plane die SVS von Anfang an ein und leg für die Nachbemessung Geld zur Seite – sonst wird das dritte Jahr teuer. Wenn du wissen willst, welche vorläufigen Beiträge sinnvoll sind und wie du die Nachzahlungsfalle vermeidest, hilft dir unsere SVS-Beratung für Selbstständige weiter.
Häufige Fragen zu SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen)
Wie hoch sind die SVS-Beiträge?
Der Gesamtbeitragssatz beträgt rund 26,83 % deines Gewinns – aufgeteilt auf Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung sowie Selbstständigenvorsorge. Bemessungsgrundlage ist der Gewinn laut Einkommensteuerbescheid.
Was ist die SVS-Nachbemessung?
Weil dein Einkommensteuerbescheid erst verspätet kommt, zahlst du zunächst vorläufige Beiträge, die die SVS später nachrechnet. Bei Neuzugang wird die Krankenversicherung der ersten beiden Jahre nicht nachbemessen, nur die Pensionsversicherung.
Bin ich als Nebenerwerb SVS-pflichtig?
Ja, sobald du die Versicherungsgrenzen mit deinem Gewinn überschreitest, greift die Pflichtversicherung auch im Nebenerwerb. Details klärst du am besten im Rahmen der Gründungsberatung.
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