TOURISMUS & BEHERBERGUNG · ÖSTERREICH
Steuerberater für Tourismus & Beherbergung in Österreich – USt, Ortstaxe & Registrierkasse aus einer Hand
Beherbergung und Gastronomie haben eigene Steuerregeln: mehrere USt-Sätze auf einer Rechnung, Ortstaxe je Bundesland, Registrierkasse und die Frage Vermietung oder Gewerbe. Als spezialisierter Steuer-Kumpel bring ich Ordnung rein – für deinen Betrieb in ganz Österreich, digital und mit schriftlichem Fixpreis.
Für Hotels, Ferienwohnungen, Airbnb-Gastgeber & Lokale – unverbindlich, 30 Min, online oder telefonisch.
DIE KURZE ANTWORT
Ein Steuerberater für Tourismus und Beherbergung in Österreich übernimmt die branchentypischen Themen: 10% USt auf die Nächtigung, in der Gastro Speisen 10% und Getränke 20%, die Ortstaxe je Bundesland, die Registrierkassenpflicht, die Abgrenzung Vermietung und Verpachtung gegen Gewerbe sowie die DAC7-Plattformmeldungen – digital, remote und zum schriftlichen Fixpreis.
ÜBER MICH
Servus, ich bin StB Julian Richer.
Steuerberater in Österreich – und selbst lang genug in der E-Commerce-Welt unterwegs, um zu wissen, wie sich ein Amazon-Payout-Report um 23 Uhr anfühlt. Ich mag Ordnung, und „Kumpel" ist der Beruf geworden, weil gute Beratung auf Augenhöhe passiert: Du sollst nicht nur unterschreiben, du sollst verstehen.
Willst du wissen, ob wir zusammenpassen? Der erste Call kostet nichts – außer 30 Minuten. Mehr über mich →
Beherbergung und Gastro sind eine eigene Steuer-Liga
„Ich weiß nie genau, welcher USt-Satz auf welche Position auf der Rechnung gehört."
„Die Ortstaxe ist in jedem Bundesland anders – ich blicke da einfach nicht durch."
„Airbnb meldet meine Umsätze ans Finanzamt und ich bin nicht sicher, ob bei mir alles passt."
Ein Kumpel, der die ganze Tourismus-Steuer kennt
Ob Hotel, Ferienwohnung, Airbnb oder Lokal – ich bündle die geteilten Grundlagen an einem Ort und führe dich für deinen Spezialfall zur passenden Vertiefung. Mehrere USt-Sätze, Ortstaxe, Registrierkasse und die Frage Vermietung oder Gewerbe: alles aus einer Hand, digital und ohne Beamtendeutsch.
WAS DU BEKOMMST
Warum ein Tourismus-Kumpel statt Allrounder-Kanzlei
Spezialisiert auf alle Betriebsarten
Ob Hotel, Ferienwohnung, Airbnb oder Lokal – ich kenne USt-Sätze, Ortstaxe, Kassa und die Vermietung-oder-Gewerbe-Frage aus der Praxis, kein Learning-on-the-job auf deine Kosten.
Grundlagen an einem Ort, plus Vertiefung
Diese Seite bündelt die geteilten Regeln verständlich – für deinen Fall führe ich dich direkt weiter, etwa zur Gastronomie-Seite für die Kassa-Trennung.
Ortstaxe fürs richtige Bundesland
Ob Tirol, Salzburg, Steiermark oder Kärnten – ich weiß, welche Nächtigungsabgabe wo gilt und wie sie korrekt eingehoben und abgeführt wird.
Schriftlicher Fixpreis, digital
Nach dem Erstgespräch weißt du, was es kostet – keine Stundensatz-Überraschungen. Alles läuft remote in ganz Österreich.
So läuft's ab
- 01
Gratis Kennenlern-Call
30 Minuten online oder telefonisch: Du erzählst mir von deinem Betrieb – Hotel, Ferienwohnung, Airbnb oder Lokal – und ich sag dir ehrlich, wo du steuerlich stehst.
- 02
Schriftlicher Fixpreis
Du bekommst ein klares Angebot, abgestimmt auf Betriebsart, Größe und Leistungsumfang. Kein offener Stundensatz, keine bösen Überraschungen am Jahresende.
- 03
Digital loslegen
Belege, Kassa- und Plattform-Exporte übermittelst du online. Ich übernehme USt, Ortstaxe, Kassa-Setup und den DAC7-Abgleich – du hast einen Ansprechpartner.
USt-Sätze in Beherbergung & Gastronomie
| Leistung | USt-Satz | Hinweis |
|---|---|---|
| Nächtigung/Beherbergung inkl. ortsüblichem Frühstück | 10% | ermäßigter Satz |
| Speisen in der Gastronomie | 10% | Restaurant, Café, Imbiss |
| Getränke (alkoholisch & alkoholfrei) | 20% | Regelsatz |
| Milch | 10% | Ausnahme bei Getränken |
| Halbpension / Kombiangebote | 10% + 20% | Pauschale aufteilen |
| Sonstige Umsätze (Regelsatz) | 20% | z. B. Verkauf, Zusatzleistungen |
Kleinunternehmergrenze 55.000 € brutto/Jahr (10%-Toleranz bis 60.500 €), gilt auch für Vermieter. Die Ortstaxe kommt zusätzlich dazu und ist Landessache – Sätze variieren je Bundesland und Gemeinde.
KUMPEL-TIPP
Der Klassiker in der Betriebsprüfung ist die Halbpension. Viele buchen den ganzen Pauschalpreis mit 10% – doch die Getränke darin gehören mit 20% versteuert. Findet das die Finanz, teilt sie die Pauschale selbst auf und versteuert den Getränkeanteil mit 20% nach, plus Zinsen. Trenn Nächtigung (10%), Speisen (10%) und Getränke (20%) schon in der Kalkulation sauber – dann stimmt die USt-Voranmeldung und die Prüfung findet nichts.
Häufige Fragen zu Steuer für Tourismus & Beherbergung in Österreich
Welcher Umsatzsteuersatz gilt in Beherbergung und Gastronomie?
Auf die Nächtigung gelten 10% USt (inkl. ortsüblichem Frühstück), in der Gastronomie sind Speisen mit 10% und Getränke grundsätzlich mit 20% zu versteuern. Stehen mehrere Sätze auf einer Rechnung – etwa bei der Halbpension –, musst du sie sauber trennen. Wie die Pauschale genau aufgeteilt wird, zeigt dir die Hotellerie-Seite.
Muss ich als Tourismusbetrieb die Ortstaxe abführen?
Ja. Die Ortstaxe (auch Tourismus- oder Nächtigungsabgabe) hebst du pro Gast und Nacht ein und führst sie an Land bzw. Gemeinde ab. Sie ist Landessache – Sätze und Meldewege unterscheiden sich je Bundesland und teils je Gemeinde. Ich kenne die Regeln für ganz Österreich und richte die Abrechnung sauber ein.
Ab wann brauche ich eine Registrierkasse?
Ab 15.000 € Jahresumsatz und gleichzeitig über 7.500 € Barumsätzen pro Jahr besteht Registrierkassenpflicht; die Belegerteilungspflicht gilt ab dem ersten Barumsatz. Wichtig: Die Kassa muss mehrere USt-Sätze korrekt trennen. Die RKSV-Details zu Start-, Monats- und Jahresbeleg findest du auf der Gastronomie-Seite.
Vermiete ich privat (Vermietung & Verpachtung) oder gewerblich?
Es kommt auf die Nebenleistungen an. Reine Raumüberlassung ist Vermietung und Verpachtung; kommen hoteltypische Leistungen wie tägliche Reinigung oder Frühstück dazu, wird es gewerblich – mit Gewerbeanmeldung, WKO und SVS. Die häusliche Nebenbeschäftigung bis 10 Gästebetten bleibt gewerbefrei. Die Objekt- und Liebhaberei-Sicht vertieft die Ferienwohnung-Seite.
Was ist DAC7 und betrifft es mich als Vermieter oder Gastgeber?
DAC7 verpflichtet Plattformen wie Airbnb oder Booking, deine Umsätze automatisch ans Finanzamt zu melden – jährlich bis 31.1., für Vermietung ohne Bagatellgrenze. Für dich heißt das: Dein gemeldeter Umsatz muss zu deiner Steuererklärung passen. Schwellen und praktisches Vorgehen erklärt dir die Airbnb-Seite.
Arbeitet ihr auch remote und was kostet das?
Ja, die Zusammenarbeit läuft komplett digital in ganz Österreich – Belege, Kassa- und Plattform-Exporte übermittelst du online. Nach dem gratis Kennenlern-Call bekommst du einen schriftlichen Fixpreis, abgestimmt auf Betriebsart und Größe. So läuft die Online-Steuerberatung.
Bring Ordnung in deine Tourismus-Steuer – gratis Kennenlern-Call sichern
30 Minuten · online oder telefonisch · danach weißt du, woran du bist.