HOTELLERIE · ÖSTERREICH · 100% REMOTE

Steuerberater Hotellerie Österreich – Ortstaxe, USt & Saisonpersonal ohne Kopfzerbrechen

Als spezialisierter Steuerberater für Hotels, Pensionen und Gasthöfe in ganz Österreich bring ich Ordnung in 10 % USt, Frühstücks-Aufteilung, Registrierkasse und Saison-Lohnzettel – ohne Beamtendeutsch, mit einem festen Ansprechpartner.

Für Hotels, Pensionen & Beherbergungsbetriebe – 30 Minuten, online oder telefonisch, komplett unverbindlich.

DIE KURZE ANTWORT

Ein Steuerberater für Hotellerie in Österreich übernimmt für deinen Beherbergungsbetrieb die 10 % USt auf die Nächtigung, die saubere Aufteilung von Frühstück und Halbpension, die Ortstaxe je Bundesland, Registrierkasse und Belegpflicht sowie die Lohnverrechnung fürs Saisonpersonal – digital, remote und zum schriftlichen Fixpreis.

StB Julian Richer, Steuerberater für Onlinehändler in Österreich

ÜBER MICH

Servus, ich bin StB Julian Richer.

Steuerberater in Österreich – und selbst lang genug in der E-Commerce-Welt unterwegs, um zu wissen, wie sich ein Amazon-Payout-Report um 23 Uhr anfühlt. Ich mag Ordnung, und „Kumpel" ist der Beruf geworden, weil gute Beratung auf Augenhöhe passiert: Du sollst nicht nur unterschreiben, du sollst verstehen.

Willst du wissen, ob wir zusammenpassen? Der erste Call kostet nichts – außer 30 Minuten. Mehr über mich →

Drei USt-Sätze in einer Rechnung, Ortstaxe, Registrierkasse, Saisonpersonal – kein Wunder, dass Standard-Buchhaltung hier streikt

„In einer einzigen Hotelrechnung stecken mehrere USt-Sätze – ich blicke da einfach nicht mehr durch."

„Die Ortstaxe ist in jedem Bundesland anders, ich habe ständig Angst, etwas zu übersehen."

„Vor jeder Saison muss ich ein halbes Dutzend Aushilfen anmelden und weiß nie, ob alles passt."

Ein Steuerberater, der Hotellerie wirklich aus der Praxis kennt.

Ich trenne 10 % Nächtigung sauber von 20 % Getränken, führe die Ortstaxe fürs richtige Bundesland ab und melde dein Saisonpersonal rechtzeitig bei der ÖGK an. Du bekommst einen festen Ansprechpartner statt Sachbearbeiter-Karussell – und nach dem Erstgespräch einen schriftlichen Fixpreis, egal wo dein Haus steht.

WAS DU BEKOMMST

Warum Hoteliers mit mir arbeiten

01

Echte Hotellerie-Spezialisierung

Ich kenne 10 % USt, Frühstücks-Split, Ortstaxe und Saison-Lohnzettel aus der Praxis – kein Learning-on-the-job auf deine Kosten. Alles rund um Tourismus & Beherbergung aus einer Hand.

02

Ortstaxe fürs richtige Bundesland

Ob Tirol, Salzburg oder Steiermark – ich weiß, welche Nächtigungsabgabe wo gilt und wie sie korrekt eingehoben und abgeführt wird.

03

Schriftlicher Fixpreis nach dem Erstgespräch

Du weißt vorher, was es kostet – keine bösen Stundensatz-Überraschungen am Jahresende. Details dazu auf Steuerberater-Kosten.

04

Digital & remote in ganz Österreich

Belege, Kassa-Export und PMS-Daten laufen komplett online – du sparst dir den Weg in die Kanzlei, egal wo dein Haus steht.

So läuft's ab

  1. 01

    Gratis Kennenlern-Call

    30 Minuten, online oder telefonisch. Wir schauen unverbindlich, wo dein Betrieb steht und ob wir zusammenpassen – ohne Verkaufsdruck.

  2. 02

    Schriftlicher Fixpreis

    Du bekommst ein klares Angebot, abgestimmt auf Betriebsgröße und Leistungsumfang. Keine offenen Stundensätze.

  3. 03

    Digitale Übergabe & Start

    Belege, Kassa- und PMS-Export laufen digital rein. Ab dann kümmere ich mich um USt, Ortstaxe, Lohn und Finanzamt.

USt-Sätze im Hotel: Was mit 10 % und was mit 20 %

So teilt sich der Pauschalpreis im Beherbergungsbetrieb auf.
LeistungUSt-SatzHinweis
Nächtigung / Beherbergung10 %Kernleistung des Hotels
Ortsübliches Frühstück im Pauschalpreis10 %Nebenleistung zur Nächtigung
Speisen bei Halb- / Vollpension10 %Speisenanteil separat ausweisen
Alkoholische Getränke20 %z. B. Wein, Bier – immer 20 %
Alkoholfreie Getränke20 %Ausnahme Milch: 10 %
Wellness / sonstige Zusatzleistungen20 %je nach Leistung sauber trennen

Die Ortstaxe/Tourismusabgabe kommt zusätzlich dazu – sie ist Landessache und je Bundesland und Gemeinde unterschiedlich geregelt; hier sind keine festen Prozentsätze angegeben, weil sie sich je Standort unterscheiden.

KUMPEL-TIPP

Der Klassiker bei jeder Betriebsprüfung im Hotel ist das Halbpensions-Paket. Wer den ganzen Pauschalpreis mit 10 % verbucht, spart kurzfristig – bis der Prüfer die Getränke findet. Nächtigung und ortsübliches Frühstück bleiben bei 10 %, aber (vor allem alkoholische) Getränke gehören mit 20 % versteuert. Findet das Finanzamt eine falsche Zuordnung, wird der zu niedrig besteuerte Anteil rückwirkend mit 20 % nachversteuert. Deshalb richte ich die Registrierkasse von Anfang an so ein, dass jede Position im richtigen USt-Topf landet.

StB Julian Richer
StB Julian Richer Steuerberater für Onlinehändler & Startups, Österreich

Häufige Fragen zu Steuerberater Hotellerie Österreich

Welcher Umsatzsteuersatz gilt für die Übernachtung im Hotel?

Auf die Nächtigung bzw. Beherbergung inklusive ortsüblichem Frühstück im Pauschalpreis gelten 10 % USt. Getränke – vor allem alkoholische – sind dagegen mit 20 % zu versteuern. Deshalb müssen Pauschalangebote wie Halb- oder Vollpension sauber in einen 10-%- und einen 20-%-Anteil aufgeteilt werden.

Was ist die Ortstaxe und muss ich sie als Hotelier abführen?

Ja. Die Ortstaxe (auch Tourismus- oder Nächtigungsabgabe) ist eine Abgabe pro Gast und Nacht, die du einhebst und an Gemeinde bzw. Land abführst. Sie ist Landessache: Sätze und Meldewege unterscheiden sich je Bundesland und teils je Gemeinde. Ich behalte für dein jeweiliges Bundesland den Überblick, damit nichts liegen bleibt.

Ab wann brauche ich als Beherbergungsbetrieb eine Registrierkasse?

Registrierkassenpflicht besteht ab 15.000 € Jahresumsatz und gleichzeitig über 7.500 € Barumsätzen pro Jahr. Die Belegerteilungspflicht gilt zusätzlich ab dem ersten Barumsatz. Wichtig im Hotel: Die Kassa muss die verschiedenen USt-Sätze (10 % und 20 %) korrekt trennen – das richte ich mit dir passend ein.

Was muss ich bei der Lohnverrechnung für Saisonpersonal beachten?

Saisonkräfte müssen vor Arbeitsantritt bei der ÖGK angemeldet werden – die Anmeldung nachzuholen ist zu spät. Es gilt der Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe. Kost und Logis sind als Sachbezug zu berücksichtigen, Trinkgeld ist gesondert zu behandeln. Diese Lohnverrechnung übernehme ich komplett für dich.

Nur ein Restaurant oder eine private Ferienwohnung – bin ich hier richtig?

Diese Seite ist für gewerbliche Beherbergungsbetriebe – Hotels, Pensionen, Gasthöfe. Betreibst du ein reines Lokal, passt Steuerberater Gastronomie besser. Für eine private oder kleine Ferienwohnung mit Liebhaberei-Thematik ist Steuerberater Ferienwohnung die richtige Adresse.

Was kostet ein Steuerberater für Hotellerie?

Du bekommst nach dem gratis Kennenlern-Call einen schriftlichen Fixpreis, abgestimmt auf Betriebsgröße und Leistungsumfang – keine offenen Stundensätze. Was die Kosten beeinflusst, erklärt dir Steuerberater-Kosten im Detail.

Bereit für einen Steuerberater, der dein Haus versteht?

Gratis Kennenlern-Call sichern

30 Minuten · online oder telefonisch · danach weißt du, woran du bist.

Gratis Kennenlern-Call sichern