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Steuerberater für Gastronomie in Österreich - Registrierkasse, USt & Personal im Griff

Speisen 10 %, Getränke 20 %, Registrierkasse, Saisonpersonal - und du willst eigentlich nur kochen. Dein Steuer-Kumpel bringt Ordnung ins USt-Chaos und rechnet dir den Wareneinsatz so, dass am Monatsende was übrig bleibt.

Für Wirte, Restaurants, Cafés & Bars - 30 Min, online oder telefonisch, unverbindlich. Danach dein Fixpreis schriftlich.

DIE KURZE ANTWORT

Ein Steuerberater für Gastronomie in Österreich übernimmt die USt-Trennung (Speisen 10 %, Getränke grundsätzlich 20 %), Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht, Trinkgeld, Wareneinsatz und die Personalverrechnung deiner Saisonkräfte. deinsteuerkumpel.at betreut Wirte, Restaurants, Cafés und Bars digital in ganz Österreich - mit Fixpreis nach dem Erstgespräch.

StB Julian Richer, Steuerberater für Onlinehändler in Österreich

ÜBER MICH

Servus, ich bin StB Julian Richer.

Steuerberater in Österreich – und selbst lang genug in der E-Commerce-Welt unterwegs, um zu wissen, wie sich ein Amazon-Payout-Report um 23 Uhr anfühlt. Ich mag Ordnung, und „Kumpel" ist der Beruf geworden, weil gute Beratung auf Augenhöhe passiert: Du sollst nicht nur unterschreiben, du sollst verstehen.

Willst du wissen, ob wir zusammenpassen? Der erste Call kostet nichts – außer 30 Minuten. Mehr über mich →

Bargeld, Personal, Margen - Gastronomie ist steuerlich eine eigene Liga

„Ich habe Angst, dass die Finanzpolizei kontrolliert und meine Kasse nicht passt"

„Speisen 10 %, Getränke 20 % - hoffentlich hat die Kassa das richtig getrennt"

„Bei jeder neuen Saisonkraft frage ich mich, ob die Anmeldung wirklich rechtzeitig war"

Ein Kumpel, der die GuV eines Wirtes liest wie kein Allrounder

Wir kennen Wareneinsatzquoten, Schankverlust und die Kassensysteme deiner Branche. Du lädst deine Belege digital hoch, wir halten USt-Trennung, Registrierkasse und Personalverrechnung sauber - mit einem festen Ansprechpartner und einem Fixpreis, den du vorher schwarz auf weiß hast. Remote in ganz Österreich, ohne Beamtendeutsch.

WAS DU BEKOMMST

Was dein Steuer-Kumpel für dein Lokal übernimmt

01

Echte Gastro-Spezialisierung

Wir kennen Wareneinsatzquoten, Schankverlust und die Kassensysteme deiner Branche - kein Allrounder, der Restaurant-Zahlen zum ersten Mal sieht.

02

USt-Trennung sauber im Kassensystem

Speisen 10 %, Getränke grundsätzlich 20 % korrekt hinterlegt - keine bösen Überraschungen bei der Betriebsprüfung und keine verschenkte Vorsteuer.

03

Registrierkasse & Belege kontrolliert

RKSV, Startbeleg, Monats- und Jahresbeleg - wir sorgen dafür, dass eine Finanzpolizei-Kontrolle für dich glimpflich ausgeht.

04

Personalverrechnung aus einer Hand

Saisonkräfte, geringfügig Beschäftigte und Küchenteam korrekt angemeldet und abgerechnet - inkl. Kollektivvertrag Gastgewerbe. Wir betreuen dich im gesamten Tourismus-Bereich.

So läuft's ab

  1. 01

    Gratis Kennenlern-Call (30 Min)

    Online oder telefonisch, unverbindlich. Du erzählst von deinem Lokal - Umsatz, Belegmenge, Personal, Kassensystem. Danach bekommst du deinen Fixpreis schriftlich.

  2. 02

    Übergabe & digitales Setup

    Wir organisieren die Datenübergabe vom alten Steuerberater und richten den Beleg-Upload ein. Kein Ordner-Schleppen, kein Papierchaos.

  3. 03

    Laufend sauber gebucht

    USt-Trennung, Registrierkasse, Lohnverrechnung und Wareneinsatz laufen monatlich - du kochst, wir halten dir die Finanz vom Hals.

USt-Sätze in der Gastronomie auf einen Blick

Umsatzsteuer in der österreichischen Gastronomie 2026 - Speisen, Getränke und Beherbergung
LeistungUSt-SatzHinweis
Speisen (Essen, warm & kalt)10 %gilt im Lokal wie beim Take-away
Alkoholfreie Getränke (Limo, Saft, Kaffee)20 %Ausnahme Milch: 10 %
Alkoholische Getränke (Bier, Wein, Spirituosen)20 %immer Regelsatz
Menü / Kombiangebot10 % + 20 %Speise- und Getränkeanteil aufteilen
Nächtigung inkl. ortsüblichem Frühstück10 %Beherbergung - siehe Hotellerie
Halbpension / Pauschale10 % + 20 %Nächtigung/Speisen 10 %, Getränke 20 % trennen

Die Nächtigung mit 10 % betrifft die Beherbergung - mehr dazu auf der Seite Steuerberater für Hotellerie. USt-Sätze gelten bundesweit einheitlich, anders als die Ortstaxe (Landessache).

KUMPEL-TIPP

Beim Menü- oder Kombiangebot musst du den Preis aufteilen: die Speise mit 10 %, das Getränk mit 20 % USt - ein pauschaler Ansatz mit 10 % auf alles hält einer Prüfung nicht stand. Findet das Finanzamt keine saubere Trennung im Kassensystem, kalkuliert es über deine Wareneinsatzquote und einen kalkulatorischen Schankverlust nach und schätzt den Getränkeumsatz hoch - was schnell teuer wird. Wir hinterlegen die Aufteilung von Anfang an korrekt in der Kassa, damit die Umsatzverprobung gar nicht erst zum Problem wird.

StB Julian Richer
StB Julian Richer Steuerberater für Onlinehändler & Startups, Österreich

Häufige Fragen zu Steuern in der Gastronomie in Österreich

Welcher Umsatzsteuersatz gilt in der Gastronomie in Österreich?

Speisen werden mit 10 % besteuert, Getränke grundsätzlich mit 20 % (Milch ist eine Ausnahme mit 10 %). Der Kaffee zum Kuchen zeigt es: Kuchen 10 %, Kaffee 20 %. Diese Trennung muss sauber im Kassensystem hinterlegt sein, und Menü- oder Kombiangebote sind entsprechend 10/20 aufzuteilen. Eine falsche Zuordnung kostet dich bei der Prüfung bares Geld.

Ab wann brauche ich als Wirt eine Registrierkasse?

Die Registrierkassenpflicht gilt ab 15.000 EUR Jahresumsatz je Betrieb UND mehr als 7.500 EUR Barumsatz pro Jahr - beide Grenzen müssen überschritten sein. Als Barumsatz zählen auch Karten- und kontaktlose Zahlungen. Die Belegerteilungspflicht gilt davon unabhängig für jeden einzelnen Umsatz. Ab 1.10.2026 ist der digitale Beleg dem Papierbeleg gleichgestellt.

Wie wird Trinkgeld in der Gastronomie steuerlich behandelt?

Freiwilliges Trinkgeld an deine Mitarbeiter ist unter bestimmten Voraussetzungen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei bzw. wird pauschal behandelt. Trinkgeld, das dir als Unternehmer selbst zufließt, ist dagegen eine Betriebseinnahme und zu versteuern. Wichtig ist eine saubere Dokumentation - im Erstgespräch klären wir, wie das in deinem Betrieb konkret läuft.

Was prüft das Finanzamt bei einer Gastro-Betriebsprüfung besonders?

Im Fokus stehen die Kassenführung nach RKSV, die USt-Trennung zwischen Speisen und Getränken, die Wareneinsatzquote samt kalkulatorischem Schankverlust sowie die Personalanmeldungen. Über eine Nachkalkulation verprobt der Prüfer deinen Umsatz - passt der gemeldete Getränkeumsatz nicht zum Wareneinkauf, wird geschätzt. Wir stellen dich vorbeugend so auf, dass diese Rechnung aufgeht.

Welcher Kollektivvertrag gilt für mein Gastro-Personal?

In der Regel gilt der Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe (getrennt für Arbeiter und Angestellte). Jede Kraft - auch geringfügig Beschäftigte und Saisonaushilfen - muss vor Arbeitsantritt bei der ÖGK über ELDA angemeldet sein. Wir übernehmen Anmeldung und laufende Lohnverrechnung, damit dir kein Strafrisiko entsteht.

Was kostet ein Steuerberater für die Gastronomie?

Es gibt keinen pauschalen Preis - du bekommst nach dem kostenlosen Erstgespräch einen Fixpreis, abhängig von Umsatz, Belegmenge, Personalanzahl und Kassensystem. Kein Stundensatz-Roulette, keine Nachforderungen. Details dazu findest du unter Steuerberater-Kosten.

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