STEUER-LEXIKON
Gewerbeanmeldung
auch: Gewerbe anmelden, Gewerbeschein beantragen, Gewerbeanmeldung Österreich
DEFINITION
Die Gewerbeanmeldung ist die Anmeldung eines Gewerbes bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat/Bezirkshauptmannschaft) in Österreich. Sie ist Voraussetzung für den legalen Betrieb und führt zum Eintrag ins Gewerberegister GISA. Bei freien Gewerben ist kein Befähigungsnachweis nötig; die Anmeldung ist grundsätzlich gebührenfrei.
Die Gewerbeanmeldung ist der zentrale Behördenschritt beim Start. Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde (in Städten der Magistrat, sonst die Bezirkshauptmannschaft). Mit der Anmeldung darfst du das Gewerbe grundsätzlich sofort ausüben - du bekommst einen Gewerbeschein bzw. GISA-Auszug.
Für die meisten Onlinehändler ist der Handel ein freies Gewerbe - hier ist kein Befähigungsnachweis (Meisterprüfung o. Ä.) erforderlich. Du brauchst österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellten Aufenthalt, einen Standort und darfst keine Ausschlussgründe (z. B. bestimmte Vorstrafen) haben.
Nutze die Chance auf die NeuFöG-Begünstigung: Mit dem Formular NeuFö2 samt Beratungsbestätigung sparst du bei Neugründung Gebühren und Abgaben. Nach der Gewerbeanmeldung meldest du dich außerdem beim Finanzamt und der SVS an.
FÜR DICH HEISST DAS
Für dich als Gründer heißt das: Die Gewerbeanmeldung ist der Startschuss - danach folgen Finanzamt, SVS und ggf. UID-Nummer. Damit die Reihenfolge und die NeuFöG-Ersparnis stimmen, begleiten wir dich Schritt für Schritt in der Gründungsberatung.
Häufige Fragen zu Gewerbeanmeldung
Wo melde ich mein Gewerbe in Österreich an?
Bei der Bezirksverwaltungsbehörde - je nach Wohnort beim Magistrat oder der Bezirkshauptmannschaft. Der Eintrag erfolgt ins Gewerberegister GISA.
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Die Anmeldung selbst ist grundsätzlich gebührenfrei. Mit dem NeuFöG-Formular NeuFö2 entfallen zusätzlich weitere Gründungsabgaben.
Brauche ich für einen Onlineshop einen Befähigungsnachweis?
In der Regel nein - der Handel ist meist ein freies Gewerbe ohne Befähigungsnachweis.
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