STEUER-LEXIKON
NeuFöG (Neugründungs-Förderungsgesetz)
auch: Neugründungs-Förderungsgesetz, NeuFö2, Neugründungsförderung
DEFINITION
Das NeuFöG (Neugründungs-Förderungsgesetz) befreit Neugründer in Österreich von bestimmten Gebühren und Abgaben, etwa Firmenbuch- und Grundbucheintragungsgebühren sowie lohnabhängigen Abgaben in der Startphase. Voraussetzung ist das ausgefüllte Formular NeuFö2 samt Beratungsbestätigung der gesetzlichen Interessenvertretung (z. B. WKO) - und zwar VOR dem jeweiligen Behördenweg.
Das NeuFöG ist eine der wichtigsten Förderungen beim Start: Es erlässt bei einer echten Neugründung mehrere Gebühren und Abgaben - je nach Fall Stempelgebühren, Firmenbuch- und Grundbucheintragungsgebühren sowie in den ersten Monaten bestimmte lohnabhängige Dienstgeberabgaben, wenn du Mitarbeiter beschäftigst.
Entscheidend ist der Ablauf: Du brauchst das elektronisch erstellte Formular NeuFö2 mit einer Beratungsbestätigung deiner gesetzlichen Berufsvertretung (bei Gewerbetreibenden die WKO). Diese Bestätigung muss VOR dem jeweiligen Behördenschritt vorliegen - holst du sie erst danach, ist die Begünstigung für diesen Schritt verloren.
Für Onlinehändler in der Rechtsform Einzelunternehmen ist NeuFöG meist unkompliziert nutzbar; bei der Gründung einer GmbH oder FlexKapG spart es spürbar bei Firmenbuch- und Notarnebenkosten. Beispiel: Bei einer GmbH-Gründung entfallen die Firmenbuch-Eintragungsgebühren - das können mehrere Hundert Euro sein.
FÜR DICH HEISST DAS
Für dich als Gründer heißt das: Kläre das NeuFöG-Formular NeuFö2 und die Beratungsbestätigung, BEVOR du zur Gewerbeanmeldung oder zum Firmenbuch gehst - sonst verschenkst du bares Geld. Wir sorgen dafür, dass die Reihenfolge in der Gründungsberatung stimmt.
Häufige Fragen zu NeuFöG (Neugründungs-Förderungsgesetz)
Was bringt mir das NeuFöG?
Es erlässt bei der Neugründung Gebühren und Abgaben, z. B. Firmenbuch- und Grundbucheintragungsgebühren sowie bestimmte lohnabhängige Abgaben in der Startphase.
Was muss ich für das NeuFöG beachten?
Du brauchst das Formular NeuFö2 mit Beratungsbestätigung der gesetzlichen Interessenvertretung - und zwar vor dem Behördenweg, nicht danach.
Gilt NeuFöG auch für ein Einzelunternehmen?
Ja. NeuFöG gilt für echte Neugründungen unabhängig von der Rechtsform - also auch für das Einzelunternehmen, die GmbH oder die FlexKapG.
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