STEUER-LEXIKON

Einzelunternehmen (EU)

auch: EU, Einzelunternehmer, Einzelfirma

DEFINITION

Ein Einzelunternehmen ist die einfachste Rechtsform in Österreich: Eine natürliche Person betreibt allein ein Gewerbe, ohne Mindestkapital und ohne Gesellschaftsvertrag. Der Gründer haftet unbeschränkt mit dem Privatvermögen; der Gewinn wird über die Einkommensteuer (Tarif bis 55 %) versteuert, nicht über die Körperschaftsteuer.

Kurz erklärt: Du startest allein, ohne Kapital und ohne Notar - dafür haftest du mit allem, was du hast. Für die meisten Onlineshop-Starter genau die richtige, unkomplizierte Form.

Das Einzelunternehmen ist die mit Abstand häufigste Gründungsform für Onlinehändler und kleine Tourismusbetriebe in Österreich. Du brauchst nur eine Gewerbeanmeldung, keinen Gesellschaftsvertrag und kein Startkapital. Als Einzelunternehmer bist du selbst der Betrieb - Gewinne fließen dir direkt zu und werden mit deinem persönlichen Einkommensteuertarif belastet.

Der große Nachteil: Du haftest unbeschränkt und persönlich, also auch mit deinem Privatvermögen. Wächst der Shop stark, wird oft ein Wechsel zur FlexKapG oder GmbH überlegt, weil dort die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist und Gewinne pauschal mit Körperschaftsteuer (500 EUR Mindest-KöSt) besteuert werden.

Steuerlich gewinnst du über die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, solange du unter der Buchführungsgrenze bleibst. Beispiel: Bei 40.000 EUR Gewinn zahlst du Einkommensteuer nach Tarif plus SVS-Beiträge - keine Mindeststeuer wie bei der GmbH.

FÜR DICH HEISST DAS

Für dich als Onlinehändler heißt das: Das Einzelunternehmen ist der schnellste, günstigste Weg in die Selbstständigkeit - ideal zum Start. Ob sich später ein Wechsel zur Kapitalgesellschaft lohnt, hängt von Gewinn und Haftungsrisiko ab. Wir rechnen das gemeinsam durch in der Gründungsberatung.

Häufige Fragen zu Einzelunternehmen

Brauche ich für ein Einzelunternehmen Startkapital?

Nein. Anders als bei der GmbH gibt es kein Mindestkapital - du kannst mit 0 EUR Einlage starten.

Wie wird der Gewinn eines Einzelunternehmens versteuert?

Über die Einkommensteuer nach deinem persönlichen Tarif (bis 55 %), nicht über die Körperschaftsteuer. Dazu kommen SVS-Beiträge.

Hafte ich privat?

Ja, als Einzelunternehmer haftest du unbeschränkt mit deinem Privatvermögen. Das ist der wesentliche Unterschied zur GmbH oder FlexKapG.

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