STEUER-LEXIKON
FlexKapG (Flexible Kapitalgesellschaft)
auch: FlexCo, Flexible Kapitalgesellschaft, Flexible Company
DEFINITION
Die FlexKapG (Flexible Kapitalgesellschaft) ist eine seit 1.1.2024 in Österreich verfügbare Kapitalgesellschaftsform. Sie verbindet Elemente von GmbH und AG: Mindeststammkapital 10.000 EUR, beschränkte Haftung auf das Gesellschaftsvermögen, vereinfachte Beschlüsse und die Möglichkeit von Unternehmenswert-Anteilen zur Mitarbeiterbeteiligung. Es gilt die Mindest-Körperschaftsteuer von 500 EUR pro Jahr.
Die FlexKapG wurde 2024 eingeführt, um Österreich für Start-ups attraktiver zu machen. Sie liegt zwischen der klassischen GmbH und der AG: Das Mindeststammkapital beträgt 10.000 EUR (davon mindestens die Hälfte bar), und die Gesellschafter haften - wie bei der GmbH - nur mit ihrer Einlage, nicht privat.
Das Besondere: Die FlexKapG erlaubt sogenannte Unternehmenswert-Anteile, mit denen Mitarbeiter am Erfolg beteiligt werden können, ohne volle Gesellschafterrechte. Außerdem sind Umlaufbeschlüsse und Anteilsübertragungen einfacher als bei der GmbH. Steuerlich wird sie wie jede Kapitalgesellschaft behandelt: Gewinne unterliegen der Körperschaftsteuer mit einer Mindest-KöSt von 500 EUR pro Jahr.
Beispiel: Ein wachsender Onlineshop, der ein Entwicklerteam mit Anteilen halten will, kann als FlexKapG die Beteiligung sauber abbilden - anders als beim Einzelunternehmen, wo eine Beteiligung gar nicht möglich ist.
FÜR DICH HEISST DAS
Für dich heißt das: Wenn dein Onlinehandel skaliert, du Investoren oder Mitarbeiter beteiligen willst und die private Haftung loswerden möchtest, ist die FlexKapG oft moderner als die klassische GmbH. Ob sie zu deinem Fall passt, klären wir in der Gründungsberatung.
Häufige Fragen zu FlexKapG (Flexible Kapitalgesellschaft)
Wie viel Kapital braucht eine FlexKapG?
Das Mindeststammkapital beträgt 10.000 EUR (mindestens die Hälfte davon in bar) - genau wie bei der GmbH seit 2024.
Was unterscheidet die FlexKapG von der GmbH?
Vor allem Unternehmenswert-Anteile für Mitarbeiterbeteiligung, einfachere Umlaufbeschlüsse und flexiblere Anteilsübertragungen. Steuerlich werden beide gleich behandelt.
Fällt bei der FlexKapG Mindeststeuer an?
Ja, wie bei jeder Kapitalgesellschaft die Mindest-Körperschaftsteuer von 500 EUR pro Jahr.
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