STEUER-LEXIKON

GmbH-Mindeststammkapital

auch: Stammkapital GmbH, Mindeststammkapital, GmbH-Kapital

DEFINITION

Das Mindeststammkapital einer österreichischen GmbH beträgt seit 2024 nur noch 10.000 EUR (zuvor 35.000 EUR). Davon müssen mindestens 5.000 EUR bar eingezahlt werden. Die Gesellschafter haften nur mit dieser Einlage. Zusätzlich fällt die Mindest-Körperschaftsteuer von 500 EUR pro Jahr an.

Kurz erklärt: Um eine GmbH zu gründen, brauchst du 10.000 EUR Stammkapital, davon 5.000 EUR sofort in bar. Dafür haftest du nicht mehr privat, sondern nur mit dem Firmenvermögen.

Das Stammkapital ist die Kapitaleinlage, die die Gesellschafter einer GmbH aufbringen müssen. Seit der GmbH-Reform 2024 wurde die Grenze in Österreich generell auf 10.000 EUR gesenkt (früher 35.000 EUR, dann Gründungsprivilegierung). Mindestens 5.000 EUR davon sind bar zu leisten, der Rest kann als offene Einlage stehen bleiben.

Der Kern der GmbH: Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt - anders als beim Einzelunternehmen, wo du privat haftest. Dafür ist die Gründung teurer (Notar, Firmenbuch) und es fällt jährlich die Körperschaftsteuer an - mindestens 500 EUR Mindest-KöSt, auch bei Verlust.

Beispiel: Du zahlst 5.000 EUR bar ein, das Firmenbuch trägt die GmbH mit 10.000 EUR Stammkapital ein. Wer die neue Reform nutzt, aber Mitarbeiterbeteiligung möchte, sollte auch die FlexKapG prüfen - sie hat dasselbe Mindestkapital.

FÜR DICH HEISST DAS

Für dich heißt das: Die GmbH ist mit 10.000 EUR Stammkapital deutlich leichter erreichbar als früher - der Umstieg vom Einzelunternehmen lohnt sich vor allem bei hohem Gewinn oder Haftungsrisiko. Ob GmbH, FlexKapG oder Einzelunternehmen besser passt, rechnen wir in der Gründungsberatung durch.

Häufige Fragen zu GmbH-Mindeststammkapital

Wie hoch ist das GmbH-Mindeststammkapital in Österreich?

Seit 2024 nur noch 10.000 EUR, davon mindestens 5.000 EUR bar einzuzahlen.

Fällt bei der GmbH auch ohne Gewinn Steuer an?

Ja, die Mindest-Körperschaftsteuer von 500 EUR pro Jahr ist auch bei Verlust fällig.

Hafte ich bei einer GmbH privat?

Nein. Die Haftung ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen (die Stammeinlage) beschränkt - das ist der Hauptvorteil gegenüber dem Einzelunternehmen.

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