STEUERBERATER · ONLINEHÄNDLER ÖSTERREICH

Steuerberater für Onlinehändler in Österreich – endlich einer, der deinen Shop wirklich versteht

Ungeöffnete Finanzamt-Briefe, OSS-Chaos und Amazon-Payouts, die nie zu deinem Umsatz passen? Ich kenne Settlement Reports, Stripe-Auszahlungen und FinanzOnline aus der täglichen Praxis – und erkläre dir alles ohne Beamtendeutsch, auf Augenhöhe.

Für Amazon-, Shopify- & Etsy-Händler:innen, Gründer:innen und Selbstständige in ganz Österreich.

DIE KURZE ANTWORT

Ein Steuerberater für Onlinehändler in Österreich übernimmt OSS-Quartalsmeldungen, UVA, Zusammenfassende Meldung, Payout-Abstimmung (Amazon, Stripe, PayPal), E/A-Rechnung bzw. Jahresabschluss und die Finanzamt-Kommunikation. Ab 10.000 Euro EU-Umsatz greift OSS, die Kleinunternehmergrenze liegt bei 55.000 Euro brutto, der USt-Regelsatz bei 20 Prozent. StB Julian Richer macht das spezialisiert und 100 Prozent remote.

StB Julian Richer, Steuerberater für Onlinehändler in Österreich

ÜBER MICH

Servus, ich bin StB Julian Richer.

Steuerberater in Österreich – und selbst lang genug in der E-Commerce-Welt unterwegs, um zu wissen, wie sich ein Amazon-Payout-Report um 23 Uhr anfühlt. Ich mag Ordnung, und „Kumpel" ist der Beruf geworden, weil gute Beratung auf Augenhöhe passiert: Du sollst nicht nur unterschreiben, du sollst verstehen.

Willst du wissen, ob wir zusammenpassen? Der erste Call kostet nichts – außer 30 Minuten. Mehr über mich →

Kommt dir das bekannt vor?

„Meine Amazon-Auszahlung passt nie zu meinem Umsatz – und ich habe keine Ahnung, was da eigentlich verbucht gehört."

„Bei OSS und EU-Umsatzsteuer blicke ich nicht durch und habe Angst, längst eine Frist verpasst zu haben."

„Die Finanzamt-Briefe stapeln sich ungeöffnet, weil ich das Beamtendeutsch einfach nicht verstehe."

Kenn ich. Genau dafür gibt es mich.

Ich bin Julian, dein Steuer-Kumpel – und ich kenne Amazon Settlement Reports, Stripe-Payouts und OSS-Meldungen aus der täglichen Praxis, nicht aus dem Lehrbuch. Ich übernehme deine OSS-Quartalsmeldungen, die UVA, die Payout-Abstimmung und die komplette Kommunikation mit dem Finanzamt Österreich – 100 Prozent remote und in ganz Österreich. Und ich erkläre dir jede Zahl auf Augenhöhe, ohne Beamtendeutsch.

WAS DU BEKOMMST

Deine Vorteile mit dem Steuer-Kumpel

01

Echte E-Commerce-Spezialisierung

Ich kenne Amazon Settlement Reports, OSS-Meldungen und Stripe-Payouts aus der täglichen Praxis – du zahlst keine Einarbeitungszeit und riskierst keine Buchungsfehler. Mehr dazu auf der Seite Steuerberater für Onlinehändler.

02

Fixpreis schriftlich nach dem Erstgespräch

Volle Kostenkontrolle ab Tag eins: keine Stundensatz-Überraschungen, keine Angst vor der Honorarnote. Wie sich dein Fixpreis zusammensetzt, siehst du bei den Steuerberater-Kosten.

03

100 % digital, ganz Österreich

Keine Kanzleitermine, keine Anfahrt: Belege per Upload, Fragen per Call, Antworten in Stunden statt Wochen. So funktioniert Online-Steuerberatung in allen neun Bundesländern.

04

Ein persönlicher Ansprechpartner

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter: Ich kenne deinen Shop und deine Zahlen persönlich – und halte dir das Finanzamt vom Hals.

So läuft's ab

  1. 01

    Kennenlernen

    Wir starten mit einem gratis 30-Minuten-Call – online oder telefonisch, unverbindlich. Du erzählst mir von deinem Shop, deinen Kanälen und deinen Baustellen.

  2. 02

    Fixpreis & Onboarding

    Du bekommst ein schriftliches Fixpreis-Angebot. Passt es, läuft das digitale Onboarding inklusive FinanzOnline-Vollmacht – in der Regel bist du in rund zwei Wochen startklar.

  3. 03

    Laufende Betreuung

    Ich übernehme OSS, UVA, Payout-Abstimmung und Finanzamt-Kommunikation. Du hast einen festen Ansprechpartner und den Kopf frei fürs Verkaufen.

Was ich für dich übernehme – und in welchem Rhythmus

Leistungskatalog für Onlinehändler auf einen Blick.
LeistungRhythmusDas bedeutet für dich
OSS-Quartalsmeldung4× pro JahrEU-Umsatzsteuer fristgerecht – 31.1., 30.4., 31.7., 31.10.
Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)monatlich/quartalsweiseFällig am 15. des zweitfolgenden Monats – ohne dass du daran denkst
Payout-AbstimmunglaufendAmazon, Stripe & PayPal sauber getrennt: Umsatz, Gebühren, Gewinn
E/A-Rechnung & SteuererklärungjährlichGewinnermittlung und Erklärungen über FinanzOnline
Finanzamt-Kommunikationbei BedarfBescheide, Fristen, Rückfragen – ich antworte, du hast Ruhe

Was davon du brauchst, hängt von deinem Setup ab – genau das klären wir im gratis Kennenlern-Call.

KUMPEL-TIPP

Der Fehler, den ich am häufigsten sehe: Onlinehändler verbuchen ihre Amazon- oder Stripe-Auszahlung als Umsatz – dabei ist der Payout schon um Verkaufsgebühren, FBA-Kosten, Retouren und Werbekosten gekürzt. Genauso oft vergessen wird die Reverse-Charge-Erfassung auf Marktplatz- und Payment-Gebühren aus Luxemburg oder Irland. Und Achtung: Die EU-Lieferschwelle von 10.000 Euro netto gilt auch dann, wenn du in Österreich Kleinunternehmer bist. Wer sie überschreitet und OSS ignoriert, riskiert Nachzahlungen in jedem Zielland. Genau diese fünf Klassiker gehe ich beim Onboarding mit dir durch.

StB Julian Richer
StB Julian Richer Steuerberater für Onlinehändler & Startups, Österreich

Häufige Fragen zu Steuerberater für Onlinehändler in Österreich

Was kostet ein Steuerberater für Onlinehändler in Österreich?

Nach dem gratis Kennenlern-Call bekommst du bei mir einen schriftlichen Fixpreis – abhängig von Belegvolumen, Verkaufskanälen und Umfang (nur Jahresabschluss oder laufende Buchhaltung inklusive OSS). Es gibt keine versteckten Stundensätze und keine Überraschungen auf der Honorarnote. Wie sich dein Preis zusammensetzt, findest du im Detail bei den Steuerberater-Kosten.

Ab wann brauche ich als Onlinehändler eine OSS-Registrierung?

Sobald deine B2C-Lieferungen in andere EU-Länder 10.000 Euro netto pro Jahr (EU-weit gesamt) überschreiten, musst du entweder OSS nutzen oder dich in jedem Zielland einzeln registrieren. Die OSS-Registrierung läuft in Österreich über FinanzOnline, die Meldungen sind quartalsweise fällig – zum 31.1., 30.4., 31.7. und 31.10. Mehr dazu beim OSS-Steuerberater.

Brauche ich als Kleinunternehmer im Onlinehandel überhaupt einen Steuerberater?

Oft ja – gerade wegen der Fallen. Die Kleinunternehmergrenze von 55.000 Euro brutto befreit dich nur von der österreichischen Umsatzsteuer, die EU-Lieferschwelle von 10.000 Euro netto gilt trotzdem. Ein Spezialist rechnet dir außerdem durch, ob die Regelbesteuerung wegen des Vorsteuerabzugs für dich günstiger ist.

Muss mein Steuerberater in meiner Nähe sein?

Nein. Steuerberatung funktioniert in Österreich vollständig remote: Vollmacht und Meldungen laufen über FinanzOnline, Belege werden digital übergeben, Besprechungen per Video-Call. Ich betreue Onlinehändler in allen neun Bundesländern ohne einen einzigen Kanzleibesuch – so läuft Online-Steuerberatung.

Betreut ihr auch Dropshipping- und Etsy-Händler?

Ja. Neben Amazon- und Shopify-Händlern betreue ich auch Dropshipping- und Etsy-Verkäufer. Gerade Dropshipping bringt eigene Themen mit – Reverse Charge und Reihengeschäfte – die man von Anfang an sauber aufsetzen sollte. Das schauen wir im Kennenlern-Call gemeinsam an.

Welche Steuern zahle ich als Onlinehändler in Österreich?

Im Kern drei Blöcke: 20 Prozent Umsatzsteuer auf Inlandsverkäufe (bzw. die OSS-Sätze der EU-Zielländer), Einkommensteuer auf deinen Gewinn laut E/A-Rechnung sowie die SVS-Sozialversicherungsbeiträge. Als Kleinunternehmer bis 55.000 Euro brutto entfällt die österreichische Umsatzsteuer.

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