OSS · EU-UMSATZSTEUER · ONLINEHÄNDLER ÖSTERREICH
Dein OSS-Steuerberater in Österreich – EU-Umsatzsteuer komplett erledigt
In halb Europa verkaufen, ohne bei der Umsatzsteuer ins Schwitzen zu kommen: Ich übernehme Registrierung, Quartalsmeldungen und Fristen – du kümmerst dich um deinen Shop.
Eine Meldung über FinanzOnline statt bis zu 26 Einzelregistrierungen im EU-Ausland.
DIE KURZE ANTWORT
Ein OSS-Steuerberater wickelt die EU-Umsatzsteuer für Onlinehändler über den One-Stop-Shop ab: Registrierung via FinanzOnline, Quartalsmeldungen bis 31.1., 30.4., 31.7. und 31.10. sowie die Abfuhr der ausländischen Umsatzsteuer. Relevant wird OSS ab 10.000 Euro netto EU-weitem B2C-Umsatz pro Jahr – eine Meldung in Österreich ersetzt bis zu 26 Registrierungen im EU-Ausland.
ÜBER MICH
Servus, ich bin StB Julian Richer.
Steuerberater in Österreich – und selbst lang genug in der E-Commerce-Welt unterwegs, um zu wissen, wie sich ein Amazon-Payout-Report um 23 Uhr anfühlt. Ich mag Ordnung, und „Kumpel" ist der Beruf geworden, weil gute Beratung auf Augenhöhe passiert: Du sollst nicht nur unterschreiben, du sollst verstehen.
Willst du wissen, ob wir zusammenpassen? Der erste Call kostet nichts – außer 30 Minuten. Mehr über mich →
Kommt dir das bekannt vor?
„Ich verkaufe in halb Europa – aber ich habe keine Ahnung, in welchem Land ich jetzt welche Umsatzsteuer abführen muss."
„Der Amazon-Report sieht aus wie ein Zahlenfriedhof, und ich weiss nicht, was davon überhaupt in die OSS-Meldung gehört."
„Ich habe ständig Schiss, eine dieser vier Quartalsfristen zu verpassen und aus dem Verfahren zu fliegen."
Kenn ich. Genau dafür gibt es mich.
Ich übernehme den kompletten One-Stop-Shop – vom Schwellen-Check über die Registrierung bis zur Quartalsmeldung. Deine Amazon-, Shopify- und Payment-Reports werte ich direkt aus und trenne sauber, was OSS-pflichtig ist und was nicht. Du bekommst eine Anlaufstelle, alle Fristen im Griff und Antworten in normalen Worten statt Beamtendeutsch.
WAS DU BEKOMMST
Was dein OSS-Steuerberater komplett übernimmt
OSS-Komplettbetreuung aus einer Hand
Von der Registrierung bis zur Quartalsmeldung – eine Anlaufstelle für die ganze EU-Umsatzsteuer. Du musst keine einzige Frist mehr im Kopf haben. Wie die laufende OSS-Betreuung im Detail abläuft, klären wir im Erstgespräch.
Aktuelle USt-Sätze aller 27 EU-Länder im System
Jeder Verkauf wird mit dem richtigen Steuersatz des Ziellandes gemeldet – keine Nachzahlungen, keine Post von ausländischen Finanzämtern.
Direkte Auswertung von Amazon-, Shopify- & Payment-Reports
Keine händischen Excel-Listen mehr – ich ziehe die OSS-relevanten Umsätze direkt aus deinen Verkaufsdaten, gerade für Amazon-FBA-Händler mit Lagern im EU-Ausland.
Fixpreis schriftlich nach dem Erstgespräch
Volle Kostenkontrolle: Du weisst vor der Zusammenarbeit, was Setup und laufende Meldung kosten. Ein Blick auf die Steuerberater-Kosten zeigt dir die Logik dahinter.
So läuft's ab
- 01
Kennenlernen
Wir starten mit einem gratis Kennenlern-Call, 30 Minuten, online oder telefonisch. Du erzählst mir von deinen Kanälen, ich sage dir ehrlich, ob und wie OSS für dich Sinn macht.
- 02
Analyse & Schwellen-Check
Ich schaue mir deine Verkaufskanäle und Umsätze an und prüfe, ob du die 10.000-Euro-Schwelle EU-weit reisst – und ob du zusätzlich lokale Registrierungen brauchst.
- 03
Setup & laufende Meldungen
Ich übernehme die OSS-Registrierung oder deine bestehende OSS-Nummer und kümmere mich danach um jede Quartalsmeldung – inklusive Fristen-Erinnerung vor jedem Stichtag.
OSS-Meldefristen auf einen Blick
| Quartal | Zeitraum | Meldefrist |
|---|---|---|
| Q1 | Jänner – März | 30. April |
| Q2 | April – Juni | 31. Juli |
| Q3 | Juli – September | 31. Oktober |
| Q4 | Oktober – Dezember | 31. Jänner (Folgejahr) |
OSS greift ab 10.000 Euro netto EU-weitem B2C-Umsatz pro Jahr. Verspätete Meldungen können zum Ausschluss aus dem Verfahren führen – genau deshalb übernehme ich die Fristen.
KUMPEL-TIPP
Nicht jeder Auslandsumsatz gehört in die OSS-Meldung – und genau hier verheddern sich Generalisten-Kanzleien. Im Amazon VAT Transactions Report stecken drei Typen nebeneinander: echte OSS-pflichtige B2C-Fernverkäufe, lokale Lieferungen (z.B. deutsches FBA-Lager an deutsche Kunden – läuft über die lokale deutsche USt-Registrierung, NICHT über OSS) und innergemeinschaftliche Verbringungen zwischen den Lagern. Wer alles pauschal in den OSS kippt, fliegt spätestens bei der Betriebsprüfung oder beim Datenabgleich der EU-Finanzverwaltungen auf. Deshalb brauchen PAN-EU-Händler OSS und lokale Registrierungen immer parallel – ich trenne die drei Typen anhand der Report-Felder sauber voneinander.
Häufige Fragen zu OSS & EU-Umsatzsteuer
Was kostet ein OSS-Steuerberater in Österreich?
Die Kosten hängen von deinen Verkaufskanälen und dem Transaktionsvolumen ab – üblich ist ein einmaliger Setup-Preis inklusive Registrierung plus ein laufender Preis pro Quartalsmeldung. Bei deinsteuerkumpel bekommst du nach dem gratis Kennenlern-Call ein schriftliches Fixpreis-Angebot, bevor du dich entscheidest. Die Logik dahinter findest du unter Steuerberater-Kosten.
Ab wann brauche ich als Onlinehändler den One-Stop-Shop?
Sobald deine EU-weiten B2C-Fernverkäufe 10.000 Euro netto pro Kalenderjahr überschreiten, musst du die Umsatzsteuer des Ziellandes verrechnen – ab dann ist OSS die praktikable Lösung. Darunter verrechnest du einfach die österreichische USt von 20 Prozent; eine freiwillige OSS-Nutzung ist trotzdem möglich.
OSS oder Registrierung in jedem EU-Land – was brauche ich wirklich?
Für reine B2C-Fernverkäufe reicht der OSS und ersetzt Einzelregistrierungen in den 26 anderen EU-Ländern. Wer aber über ausländische Lager liefert oder Ware dorthin verbringt – etwa bei Amazon PAN-EU oder CEE –, braucht dort trotzdem eine lokale UID. OSS und lokale Registrierung laufen dann parallel; die Abgrenzung für PAN-EU-Setups schaue ich mir im Detail an.
Kann ich die OSS-Meldung selbst über FinanzOnline machen?
Technisch ja – die Meldung läuft über FinanzOnline. Die eigentliche Arbeit ist aber die Datenaufbereitung: die richtigen Steuersätze je Zielland und die saubere Trennung von OSS-Umsätzen, lokalen Umsätzen und Verbringungen aus den Marktplatz-Reports. Fehler dort bedeuten Nachzahlungen im Ausland oder im Wiederholungsfall den Ausschluss aus dem OSS.
Brauche ich für OSS einen spezialisierten E-Commerce-Steuerberater?
Nicht zwingend, aber sinnvoll. Die Trennung von OSS-pflichtigen B2C-Fernverkäufen, lokalen Lieferungen aus Auslandslagern und Verbringungen aus Marktplatz-Reports ist der häufigste Punkt, an dem Generalisten scheitern – und genau daraus entstehen teure Nachzahlungen. Mit echter E-Commerce-Praxis lese ich deine Amazon- und Shopify-Daten direkt und melde nur, was wirklich in den OSS gehört.
Gilt OSS auch für Amazon FBA mit Lagern im EU-Ausland?
Ja, für grenzüberschreitende B2C-Verkäufe – egal aus welchem EU-Lager sie versendet werden. Aber: Lokale Verkäufe im Lagerland, etwa aus dem deutschen Lager an deutsche Kunden, laufen über eine lokale USt-Registrierung, nicht über OSS. PAN-EU-Händler brauchen daher beides parallel – mehr dazu auf der Seite Amazon-FBA-Steuerberater.
Bereit für EU-Umsatzsteuer ohne Kopfweh?
30 Minuten · online oder telefonisch · danach weißt du, woran du bist.