STEUER-LEXIKON
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung)
auch: E/A-Rechnung, EAR, Einnahmen-Ausgaben-Rechner, § 4 Abs. 3-Ermittlung
DEFINITION
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ist die vereinfachte Gewinnermittlung nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Sie ist zulässig, solange keine Buchführungspflicht besteht, also unter 700.000 Euro Jahresumsatz. Onlinehändler als Einzelunternehmer nutzen sie standardmäßig; eine Bilanz ist nicht nötig.
Die E/A-Rechnung basiert auf dem Zufluss-Abfluss-Prinzip: Eine Einnahme zählt in dem Jahr, in dem das Geld auf deinem Konto landet, eine Ausgabe in dem Jahr, in dem du zahlst – nicht wann die Rechnung gestellt wurde. Das macht sie einfach, sorgt aber auch dafür, dass sich Zahlungen rund um den Jahreswechsel steuerlich verschieben lassen.
Zulässig ist sie, solange dich keine Buchführungspflicht nach § 189 UGB trifft – also unter 700.000 Euro Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren. Eine GmbH muss dagegen immer doppelt buchführen, unabhängig vom Umsatz. Der große Kostenblock im Handel ist der Wareneinsatz, den du als Betriebsausgabe ansetzt.
Beispiel: Du verkaufst 2026 für 120.000 Euro und kaufst Ware um 70.000 Euro ein, dazu 15.000 Euro sonstige Kosten. Dein Gewinn laut E/A-Rechnung beträgt 35.000 Euro – das ist die Basis für deine Einkommensteuer. Die Umsatzsteuer läuft parallel über die UVA.
FÜR DICH HEISST DAS
Für Onlinehändler und Einzelunternehmer ist die E/A-Rechnung der Normalfall: unkompliziert, günstig und für die meisten Shops völlig ausreichend. Wichtig ist eine saubere Trennung von Netto, Umsatzsteuer und Zahlungsdienstleister-Gebühren – gerade bei Stripe, PayPal oder Amazon-Payouts. Wir richten dir das sauber ein: E/A-Rechnung für den Onlinehandel.
Häufige Fragen zu Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung)
Ab wann darf ich keine E/A-Rechnung mehr machen?
Sobald du zwei Jahre in Folge über 700.000 Euro Umsatz liegst (oder einmalig über 1.000.000 Euro), wirst du buchführungspflichtig und musst zur doppelten Buchhaltung mit Bilanz wechseln.
Was bedeutet das Zufluss-Abfluss-Prinzip konkret?
Einnahmen und Ausgaben werden dem Jahr zugeordnet, in dem das Geld tatsächlich fließt – nicht dem Rechnungsdatum. Eine im Dezember bezahlte Rechnung wirkt also noch im alten Jahr.
Muss ich als Kleinunternehmer eine E/A-Rechnung machen?
Ja. Auch Kleinunternehmer ermitteln ihren Gewinn per E/A-Rechnung für die Einkommensteuer – nur die Umsatzsteuer entfällt.
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