STEUER-LEXIKON
Kleinunternehmerregelung
auch: Kleinunternehmerbefreiung, KU-Regelung, Umsatzsteuerbefreiung Kleinunternehmer, § 6 Abs. 1 Z 27 UStG
DEFINITION
Die Kleinunternehmerregelung befreit Unternehmer in Österreich von der Umsatzsteuer, solange der Jahresumsatz 55.000 € brutto (seit 1.1.2025) nicht übersteigt. Es wird keine USt auf Rechnungen ausgewiesen, dafür entfällt auch der Vorsteuerabzug. Eine 10%-Toleranz gilt bis 60.500 €; die Regelung ist antragslos, kann aber freiwillig abgewählt werden.
Die Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG) ist eine echte Umsatzsteuerbefreiung: Du stellst Rechnungen ohne USt und musst keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Im Gegenzug bekommst du keine Vorsteuer aus Wareneinkauf, Wareneinsatz oder Betriebsausgaben zurück. Für reine Dienstleister mit wenig Vorleistungen ist das oft ein Vorteil, für Onlinehändler mit hohem Wareneinsatz häufig ein Nachteil.
Maßgeblich ist seit 1.1.2025 der Bruttoumsatz von 55.000 € pro Kalenderjahr (davor 35.000 € netto). Überschreitest du die Grenze um nicht mehr als 10 % (also bis 60.500 €), bleibt die Befreiung für das laufende Jahr erhalten. Wichtig: Es gibt keine rückwirkende USt-Pflicht — steuerpflichtig wird erst der Umsatz, mit dem die Grenze tatsächlich überschritten wird.
Beispiel: Ein Etsy-Shop macht bis November 54.000 € Umsatz, im Dezember kommt eine Bestellung über 3.000 € dazu (gesamt 57.000 €). Da 60.500 € nicht überschritten sind, bleibt das Jahr befreit. Erst wenn 60.500 € überschritten würden, wäre der übersteigende Umsatz steuerpflichtig. Wer absehbar viel investiert oder überwiegend an Unternehmer (B2B) liefert, kann per Regelbesteuerung freiwillig zur Umsatzsteuerpflicht optieren — Bindung dann 5 Jahre.
FÜR DICH HEISST DAS
Für dich als Onlinehändler heißt das: Rechne durch, ob die Vorsteuer aus Wareneinkauf und Fixkosten mehr bringt als die USt-Ersparnis auf deine Verkäufe. Bei hohem Wareneinsatz oder größeren Anschaffungen lohnt meist die Regelbesteuerung. Wir prüfen deinen Fall und den optimalen Zeitpunkt in der Kleinunternehmer-Beratung.
Häufige Fragen zu Kleinunternehmerregelung
Ab wann fällt man aus der Kleinunternehmerregelung?
Sobald der Jahresumsatz 55.000 € brutto übersteigt und auch die 10%-Toleranz (60.500 €) gerissen wird, endet die Befreiung. Steuerpflichtig wird dann erst der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird — nicht rückwirkend das ganze Jahr.
Muss ich als Kleinunternehmer eine UVA abgeben?
Nein. Solange die Befreiung gilt, entfällt die Umsatzsteuervoranmeldung. Es kann aber eine jährliche Umsatzsteuererklärung nötig sein, wenn das Finanzamt sie anfordert oder Erwerbsteuer/Reverse Charge anfällt.
Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
Ja, mit einem Regelbesteuerungsantrag (Formular U12) optierst du zur Umsatzsteuerpflicht und darfst Vorsteuer abziehen. Diese Entscheidung bindet dich für 5 Jahre.
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