STEUER-LEXIKON

Kleinunternehmergrenze (55.000 €)

auch: Umsatzgrenze Kleinunternehmer, 55.000-Euro-Grenze, KU-Grenze, Kleinunternehmerschwelle

DEFINITION

Die Kleinunternehmergrenze liegt in Österreich seit 1.1.2025 bei 55.000 € Bruttoumsatz pro Kalenderjahr. Bis zu dieser Grenze bleibt man umsatzsteuerbefreit. Eine einmalige 10%-Toleranz erlaubt bis 60.500 €; darüber wird erst der übersteigende Umsatz steuerpflichtig, ohne rückwirkende USt-Pflicht für das laufende Jahr.

Kurz erklärt: Das ist die magische Umsatzschwelle: Bis 55.000 € brutto im Jahr bist du umsatzsteuerbefreit. Ein bisschen Puffer hast du noch bis 60.500 €, danach wird nur der Umsatz obendrauf steuerpflichtig.

Bis Ende 2024 lag die Grenze bei 35.000 € netto — seit 1.1.2025 sind es 55.000 € brutto. Das ist ein wichtiger Unterschied: Der Wert wird jetzt inklusive der fiktiven Umsatzsteuer betrachtet und deutlich angehoben. Maßgeblich ist der Gesamtumsatz aller Tätigkeiten eines Kalenderjahres, nicht pro Shop oder pro Plattform.

Die 10%-Toleranzregel greift einmalig: Überschreitest du 55.000 €, aber bleibst unter 60.500 €, bleibt die Kleinunternehmerregelung für das laufende Jahr aufrecht. Erst ab dem Umsatz, der 60.500 € übersteigt, entsteht Umsatzsteuerpflicht — und zwar nicht rückwirkend, sondern ab genau diesem übersteigenden Geschäft. Ab dem Folgejahr fällst du dann in die Regelbesteuerung.

Beispiel: Ein Shopify-Händler liegt Ende des Jahres bei 58.000 € Umsatz. Da unter 60.500 €, bleibt das Jahr komplett USt-befreit. Im Folgejahr muss er jedoch von Beginn an Umsatzsteuer verrechnen und UVAs abgeben. Achtung bei EU-Verkäufen: Für die USt im Ausland zählt zusätzlich die Lieferschwelle von 10.000 € netto EU-weit.

FÜR DICH HEISST DAS

Für dich als Onlinehändler heißt das: Behalte deinen Jahresumsatz laufend im Blick — gerade im vierten Quartal. Kündigt sich ein Überschreiten an, planen wir den Wechsel in die Regelbesteuerung sauber, damit Preise, Rechnungen und Vorsteuerabzug ab Tag eins passen. Unterstützung dazu in der Kleinunternehmer-Beratung.

Häufige Fragen zu Kleinunternehmergrenze (55.000 €)

Ist die Kleinunternehmergrenze netto oder brutto?

Seit 1.1.2025 gilt die Grenze von 55.000 € brutto pro Kalenderjahr. Zuvor waren es 35.000 € netto. Es zählt der gesamte Jahresumsatz aller Tätigkeiten zusammen.

Was passiert, wenn ich die 55.000 € überschreite?

Bis 60.500 € (10%-Toleranz) bleibt das laufende Jahr befreit. Über 60.500 € wird nur der übersteigende Umsatz steuerpflichtig, es gibt keine rückwirkende USt-Pflicht. Ab dem Folgejahr giltst du generell als regelbesteuert.

Gilt die Grenze pro Shop oder gesamt?

Gesamt. Es zählt der Gesamtumsatz aller unternehmerischen Tätigkeiten einer Person in einem Kalenderjahr — egal ob Amazon, Etsy, eigener Shop oder Dienstleistung.

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