STEUER-LEXIKON
Regelbesteuerung
auch: Umsatzsteuerpflicht, Optionsbesteuerung, Regelbesteuerungsantrag, Verzicht auf Kleinunternehmerbefreiung
DEFINITION
Regelbesteuerung bedeutet die normale Umsatzsteuerpflicht in Österreich: Unternehmer weisen 20 %, 13 % oder 10 % USt auf Rechnungen aus, führen sie über die UVA ans Finanzamt ab und dürfen im Gegenzug Vorsteuer abziehen. Kleinunternehmer können freiwillig per Antrag (Formular U12) dazu optieren und sind dann 5 Jahre gebunden.
Wer nicht (mehr) unter die Kleinunternehmerregelung fällt, ist regelbesteuert. Das heißt: Auf jeder Ausgangsrechnung wird die passende Umsatzsteuer ausgewiesen (Normalsatz 20 %, ermäßigt 13 % oder 10 %), diese wird über die Umsatzsteuervoranmeldung gemeldet und abgeführt. Im Gegenzug steht der volle Vorsteuerabzug aus betrieblichen Eingangsrechnungen zu.
Kleinunternehmer können freiwillig zur Regelbesteuerung optieren — mit dem Regelbesteuerungsantrag (Formular U12) beim Finanzamt. Das lohnt sich vor allem bei hohem Wareneinsatz, größeren Investitionen oder überwiegendem B2B-Geschäft, weil dort die Kunden die USt ohnehin als Vorsteuer geltend machen. Achtung: Die Option bindet für 5 Kalenderjahre, ein Rückwechsel ist erst danach möglich.
Beispiel: Ein FBA-Händler kauft Ware für 40.000 € netto ein und zahlt 8.000 € Vorsteuer. Als Kleinunternehmer wäre dieses Geld verloren; unter Regelbesteuerung holt er die 8.000 € vom Finanzamt zurück. Die UVA ist grundsätzlich bis zum 15. des zweitfolgenden Monats abzugeben.
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Häufige Fragen zu Regelbesteuerung
Wann lohnt sich die Regelbesteuerung statt der Kleinunternehmerregelung?
Vor allem bei hohem Wareneinsatz, größeren Investitionen oder B2B-Kundschaft. Dann bringt der Vorsteuerabzug meist mehr als die USt-Ersparnis der Kleinunternehmerbefreiung.
Wie lange bin ich an die Regelbesteuerung gebunden?
Wer freiwillig per Formular U12 optiert, ist 5 Kalenderjahre gebunden. Erst danach ist ein Rückwechsel zur Kleinunternehmerregelung möglich, sofern die Umsatzgrenze eingehalten wird.
Muss ich als regelbesteuerter Unternehmer eine UVA abgeben?
Ja. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist grundsätzlich bis zum 15. des zweitfolgenden Monats über FinanzOnline abzugeben — je nach Umsatzhöhe monatlich oder quartalsweise.
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