STEUER-LEXIKON

Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)

auch: UVA, Umsatzsteuervoranmeldung, U30, Voranmeldung

DEFINITION

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ist die laufende Meldung, mit der Unternehmer ihre Umsatzsteuer und Vorsteuer ans Finanzamt melden und die Zahllast abführen. In Österreich ist sie bis zum 15. des zweitfolgenden Monats elektronisch über FinanzOnline einzureichen – monatlich oder, bei geringerem Umsatz, quartalsweise.

Kurz erklärt: In der UVA rechnest du deine eingenommene USt gegen deine gezahlte Vorsteuer auf und überweist die Differenz ans Finanzamt – fällig immer am 15. des übernächsten Monats.

Die Rechnung ist simpel: vereinnahmte Umsatzsteuer minus Vorsteuer = Zahllast (oder ein Guthaben, wenn deine Vorsteuer höher war). Diese Zahllast meldest und zahlst du über die UVA. Die Frist ist der 15. des zweitfolgenden Monats – für Jänner also der 15. März. Beispiel: Du nimmst im Jänner 5.000 € USt ein und hast 2.000 € Vorsteuer aus Einkäufen, dann überweist du bis 15. März 3.000 € ans Finanzamt.

Der Meldezeitraum hängt vom Vorjahresumsatz ab: über 100.000 € monatlich, darunter grundsätzlich vierteljährlich. Eingereicht wird elektronisch über FinanzOnline. Kleinunternehmer, die nur steuerfreie Umsätze haben, sind grundsätzlich von der UVA-Pflicht befreit.

Ob deine USt beim Rechnungsdatum oder erst beim Zahlungseingang fällig wird, entscheidet die Soll- oder Istbesteuerung. Am Jahresende folgt zusätzlich die Umsatzsteuer-Jahreserklärung, die die UVAs zusammenfasst.

FÜR DICH HEISST DAS

Für dich heißt das: Verpasste UVA-Fristen kosten Säumniszuschläge – gerade bei schwankenden Onlineshop-Umsätzen tückisch. Wir übernehmen deine laufenden Meldungen fristgerecht in der Onlineshop-Buchhaltung.

Häufige Fragen zu Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)

Bis wann muss die UVA abgegeben werden?

Bis zum 15. des zweitfolgenden Monats. Für den Voranmeldungszeitraum Jänner ist die UVA also bis 15. März fällig – gleichzeitig ist die Zahllast zu überweisen.

Monatlich oder vierteljährlich?

Bei einem Vorjahresumsatz über 100.000 € monatlich, darunter grundsätzlich vierteljährlich. Freiwillig kannst du auch monatlich melden.

Wie wird die Zahllast berechnet?

Vereinnahmte Umsatzsteuer minus abziehbare Vorsteuer. Ist die Vorsteuer höher, entsteht ein Guthaben statt einer Zahllast.

Verwandte Begriffe

Passende Leistung

Fragen zu Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)? Klär das im Gratis-Kennenlern-Call.

Gratis Kennenlern-Call sichern