STEUER-LEXIKON

Lieferschwelle

auch: Lieferschwelle, EU-Lieferschwelle, Geringfügigkeitsschwelle

DEFINITION

Die Lieferschwelle ist die EU-weite Umsatzgrenze von 10.000 € netto pro Jahr, ab der Onlinehändler bei grenzüberschreitenden B2C-Verkäufen die Umsatzsteuer im Bestimmungsland statt im Heimatland schulden. Sie gilt EU-weit gesamt (nicht je Land) und wird in der Praxis über den One-Stop-Shop abgewickelt.

Kurz erklärt: Solange du EU-weit unter 10.000 € netto an Privatkunden im Ausland verkaufst, verrechnest du österreichische USt. Reißt du die Grenze, gilt die USt des Ziellandes – und der OSS wird interessant.

Wichtig ist das Wörtchen gesamt: Seit der EU-Reform 2021 gibt es keine länderspezifischen Lieferschwellen mehr (früher z.B. 100.000 € in Deutschland). Heute zählen alle deine grenzüberschreitenden B2C-Verkäufe in andere EU-Länder zusammengerechnet gegen die eine Grenze von 10.000 € netto. Ein einziger Verkauf über die Grenze kann also ausschlaggebend sein.

Unter der Schwelle darfst du weiter mit österreichischer USt fakturieren. Darüber schuldest du die USt im jeweiligen Bestimmungsland – abgewickelt entweder über eine lokale Registrierung oder, deutlich einfacher, über den One-Stop-Shop (OSS). Du kannst auch freiwillig auf die Anwendung der Schwelle verzichten und sofort im Bestimmungsland versteuern.

Die Lieferschwelle betrifft den innergemeinschaftlichen Fernverkauf an Private. B2B-Lieferungen an Unternehmer mit UID laufen davon unabhängig als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung.

FÜR DICH HEISST DAS

Für dich als Onlineshop-Betreiber heißt das: Behalte deine EU-Umsätze im Blick – die 10.000 € sind schneller erreicht, als man denkt. Wir überwachen die Schwelle und melden dich rechtzeitig zum OSS an: OSS-Betreuung.

Häufige Fragen zu Lieferschwelle

Gilt die Lieferschwelle pro Land oder EU-weit?

EU-weit gesamt. Seit 2021 werden alle grenzüberschreitenden B2C-Verkäufe in andere EU-Länder zusammengerechnet gegen die eine Grenze von 10.000 € netto.

Was passiert, wenn ich die Lieferschwelle überschreite?

Ab dem überschreitenden Umsatz schuldest du die USt im Bestimmungsland. Am einfachsten regelst du das über den OSS – sonst müsstest du dich in jedem Zielland einzeln registrieren.

Ist die Lieferschwelle dasselbe wie die Kleinunternehmergrenze?

Nein. Die Lieferschwelle (10.000 € netto EU-weit) betrifft grenzüberschreitende Verkäufe. Die Kleinunternehmergrenze (55.000 € brutto in AT) betrifft deine gesamte Umsatzsteuerpflicht im Inland.

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