STEUER-LEXIKON

Einkommensteuer (ESt)

auch: ESt, Einkommenssteuer, Est

DEFINITION

Die Einkommensteuer (ESt) besteuert in Österreich das Einkommen natürlicher Personen nach einem progressiven Stufentarif. Für Selbstständige und Einzelunternehmer ist der Gewinn aus der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung die Basis. Einkommen bis 13.308 € ist steuerfrei, der Spitzensteuersatz beträgt 55 % (ab 1 Mio. €); die Erklärung erfolgt jährlich über FinanzOnline.

Kurz erklärt: Auf deinen Gewinn als Einzelunternehmer zahlst du Einkommensteuer — je mehr du verdienst, desto höher der Prozentsatz. Bis rund 13.300 € bleibt steuerfrei, danach steigt es stufenweise an.

Die Einkommensteuer trifft alle natürlichen Personen — also Einzelunternehmer, Freiberufler und Mitunternehmer. Besteuert wird das Jahreseinkommen, das sich aus dem Gewinn deiner betrieblichen Tätigkeit (bei Onlinehändlern meist per Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) plus etwaiger anderer Einkünfte zusammensetzt. Wichtig: Nicht der Umsatz, sondern der Gewinn ist die Steuerbasis.

Der Tarif ist progressiv gestaffelt: Bis zu einem Einkommen von rund 13.308 € fällt keine ESt an, danach greifen steigende Stufensätze von 20 % bis 55 % (der Spitzensatz gilt für Einkommensteile über 1 Mio. €). Anders als bei der Körperschaftsteuer mit ihrem fixen Satz steigt die Belastung also mit dem Einkommen. Selbstständige zahlen unterjährig Einkommensteuer-Vorauszahlungen, die mit der Jahresveranlagung gegengerechnet werden.

Für Einzelunternehmer relevant: der Gewinnfreibetrag (Grundfreibetrag bis 15 % des Gewinns, für die ersten 33.000 € automatisch) reduziert die Bemessungsgrundlage. Die Einkommensteuererklärung (Formular E1 samt Beilage E1a) ist grundsätzlich bis 30.4. (Papier) bzw. 30.6. (FinanzOnline) des Folgejahres einzureichen — mit steuerlicher Vertretung deutlich länger.

FÜR DICH HEISST DAS

Für dich als Onlinehändler heißt das: Deine Einkommensteuer hängt am sauber ermittelten Gewinn — jede abzugsfähige Betriebsausgabe senkt sie. Wir optimieren Gewinnermittlung, Gewinnfreibetrag und Vorauszahlungen und bereiten die Erklärung vor. Mehr dazu in der E/A-Rechnung für Onlinehändler.

Häufige Fragen zu Einkommensteuer (ESt)

Ab welchem Einkommen zahlt man in Österreich Einkommensteuer?

Einkommen bis rund 13.308 € pro Jahr bleibt steuerfrei. Darüber greifen progressive Stufensätze von 20 % bis zum Spitzensatz von 55 % (für Einkommensteile über 1 Mio. €).

Wird die Einkommensteuer auf den Umsatz oder den Gewinn berechnet?

Auf den Gewinn. Bei Onlinehändlern ist das in der Regel das Ergebnis der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung — also Einnahmen minus abzugsfähige Betriebsausgaben, nicht der reine Umsatz.

Was ist der Unterschied zwischen Einkommensteuer und Körperschaftsteuer?

Die Einkommensteuer betrifft natürliche Personen (Einzelunternehmer) mit progressivem Tarif. Die Körperschaftsteuer betrifft Kapitalgesellschaften (GmbH, FlexKapG) mit fixem Satz.

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