STEUER-LEXIKON

Quotenregelung

auch: Quotenregelung, Quote, Fristverlängerung Steuerberater, Vertreterquote

DEFINITION

Die Quotenregelung ist ein Fristverlängerungssystem für steuerlich vertretene Unternehmen in Österreich: Wer von einem Steuerberater vertreten wird, bekommt für die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärung deutlich längere Abgabefristen (gestaffelt bis ins Folgejahr) statt der Standardfristen 30.4. (Papier) bzw. 30.6. (elektronisch).

Kurz erklärt: Wer einen Steuerberater hat, muss die Jahres-Steuererklärung nicht schon Mitte des Folgejahres abgeben, sondern bekommt über die Quote deutlich mehr Zeit – oft bis weit ins Jahr darauf.

Normalerweise ist deine Jahressteuererklärung bis 30.4. (Papier) bzw. 30.6. des Folgejahres (elektronisch über FinanzOnline) fällig. Die Quotenregelung ist ein Privileg für steuerlich vertretene Unternehmen: Ist ein Steuerberater als dein Vertreter im System hinterlegt, fällst du in dessen "Quote" und bekommst deutlich längere, gestaffelte Abgabefristen – in der Praxis oft bis ins übernächste Kalenderjahr hinein.

Der Sinn dahinter: Die Finanzverwaltung will die Flut an Erklärungen über das Jahr verteilen und honoriert die verlässliche Einreichung durch die Berufsvertreter mit mehr Zeit. Die Berater geben die Erklärungen ihrer Mandanten gestaffelt ab; wer die Quote reißt, riskiert Nachfristen und im Ernstfall Verspätungszuschläge.

Für dich bedeutet das konkret mehr Luft – gerade wenn deine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Körperschaftsteuererklärung komplexer ist. Wichtig: Die Quote betrifft die Jahreserklärung, nicht die laufende UVA – die bleibt bis zum 15. des zweitfolgenden Monats fällig.

FÜR DICH HEISST DAS

Für dich als Betrieb heißt das: Allein durch die Beauftragung eines Steuerberaters gewinnst du über die Quote Monate an Abgabezeit – ganz ohne einzelne Fristverlängerungsanträge. Diesen Vorteil bekommst du automatisch, wenn du dich in unserer Online-Steuerberatung vertreten lässt.

Häufige Fragen zu Quotenregelung

Wer bekommt die Quotenregelung?

Nur steuerlich vertretene Unternehmen – also solche, die einen Steuerberater als Vertreter im FinanzOnline-System hinterlegt haben. Sie fallen in die Quote des Beraters und erhalten längere Fristen.

Wie lange habe ich mit der Quote Zeit?

Statt 30.4./30.6. des Folgejahres bekommst du über die Quote gestaffelte Fristen bis ins übernächste Kalenderjahr. Der Berater teilt die Abgaben seiner Mandanten über den Zeitraum auf.

Gilt die Quote auch für die UVA?

Nein. Die Quotenregelung betrifft nur die Jahressteuererklärung. Die laufende Umsatzsteuervoranmeldung bleibt bis zum 15. des zweitfolgenden Monats fällig.

Verwandte Begriffe

Passende Leistung

Fragen zu Quotenregelung? Klär das im Gratis-Kennenlern-Call.

Gratis Kennenlern-Call sichern