STEUER-LEXIKON

Nebengewerbe / Nebenerwerb

auch: Nebenerwerb, Nebenberuflich selbstständig, Nebentätigkeit

DEFINITION

Ein Nebengewerbe ist eine selbstständige Gewerbetätigkeit, die neben einem Hauptberuf (Anstellung, Studium, Pension) ausgeübt wird. Steuerlich gelten dieselben Regeln wie beim Hauptgewerbe: volle Gewerbeanmeldung, GISA-Eintrag und Einkommensteuerpflicht auf den Gewinn. Bei der SVS entsteht Pflichtversicherung erst ab Überschreiten der Versicherungsgrenzen.

Kurz erklärt: Du verkaufst nebenbei online, während du angestellt bist? Das ist ein Nebengewerbe - steuerlich zählt es voll, aber bei der SVS zahlst du erst ab bestimmten Grenzen mit.

Viele Onlinehändler starten nebenberuflich: Angestellt, in Karenz, im Studium oder in Pension - und daneben läuft der Shop. Rechtlich ist das ein ganz normales Gewerbe, es braucht die volle Gewerbeanmeldung und einen GISA-Eintrag. Ein "Hobby ohne Anmeldung" gibt es bei regelmäßigem Verkauf nicht.

Steuerlich zählt der Gewinn aus dem Nebengewerbe zu deinem Gesamteinkommen und wird gemeinsam mit dem Lohn über die Einkommensteuer veranlagt - durch die Progression kann der Nebenverdienst höher besteuert werden. Bei der Umsatzsteuer greift die Kleinunternehmerregelung bis 55.000 EUR brutto.

Bei der SVS hängt die Beitragspflicht davon ab, ob du die Versicherungsgrenzen überschreitest. Bleibst du mit dem Gewinn darunter, kann eine Ausnahme von der Pflichtversicherung möglich sein. Beispiel: Ein angestellter Grafiker verkauft nebenbei Prints über Etsy - Gewerbe ja, aber SVS erst ab Überschreiten der Grenze.

FÜR DICH HEISST DAS

Für dich heißt das: Auch der nebenberufliche Shop muss ordentlich angemeldet und in der Steuererklärung erfasst werden - dafür gelten bei der SVS oft niedrigere Beiträge. Wie du Steuer und SVS im Nebenerwerb sauber aufsetzt, klären wir in der SVS-Beratung.

Häufige Fragen zu Nebengewerbe / Nebenerwerb

Muss ich ein Nebengewerbe anmelden?

Ja. Bei regelmäßigem Verkauf brauchst du eine volle Gewerbeanmeldung mit GISA-Eintrag - auch nebenberuflich.

Zahle ich im Nebengewerbe SVS-Beiträge?

Erst ab Überschreiten der SVS-Versicherungsgrenzen. Bleibst du darunter, ist eine Ausnahme von der Pflichtversicherung möglich.

Wie wird der Nebenverdienst besteuert?

Der Gewinn wird mit deinem übrigen Einkommen zusammengerechnet und über die Einkommensteuer veranlagt - durch die Progression oft mit höherem Grenzsteuersatz.

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