KURZ GESAGT

Die Amazon-Auszahlung (Payout) ist kein Umsatz, sondern ein bereits um Gebühren, Retouren, Werbekosten und Umsatzsteuer bereinigter Restbetrag. Für die Buchhaltung musst du immer vom Bruttoumsatz ausgehen und alle Abzüge einzeln erfassen. Grundlage ist der Amazon-Settlement-Report je Abrechnungszeitraum (meist 14 Tage). Wer nur den Payout als Erlös bucht, meldet zu wenig Umsatz, zieht keine Vorsteuer aus Gebühren und riskiert bei der Betriebsprüfung eine Nachzahlung.

Warum die Payout-Summe niemals dein Umsatz ist

Der häufigste Fehler in der Amazon-Buchhaltung, den ich in der Praxis sehe: Ein Händler bekommt alle 14 Tage eine Auszahlung auf sein Konto und bucht diese Summe als Erlös. Klingt logisch, ist aber steuerlich falsch – und meistens teuer.

Der Grund: Amazon rechnet vor der Auszahlung schon alles gegen. Deine Kunden zahlen zuerst den vollen Verkaufspreis an Amazon. Davon behält Amazon dann Verkaufsprovisionen, FBA-Versandgebühren, Lagerkosten, Werbekosten (Sponsored Products), Rückerstattungen für Retouren und teilweise auch die Umsatzsteuer ein. Was am Ende auf deinem Konto landet, ist ein Nettorestbetrag – oft nur 60 bis 75 Prozent deines eigentlichen Bruttoumsatzes.

Ein Zahlenbeispiel aus meiner Beratungspraxis: Ein Shop verkauft im Abrechnungszeitraum für 12.000 Euro brutto. Ausgezahlt werden 7.900 Euro. Wer nur diese 7.900 Euro bucht, verschweigt dem Finanzamt 4.100 Euro Umsatz – und verschenkt gleichzeitig die Vorsteuer aus den einbehaltenen Gebühren. Beides zusammen fällt spätestens bei der Betriebsprüfung auf.

Was Amazon aus deiner Auszahlung alles herausrechnet

Damit du verstehst, warum brutto und Payout so weit auseinanderliegen, hier die typischen Positionen, die zwischen Verkaufspreis und Auszahlung stehen. Jede einzelne davon gehört in deiner Einnahmen-Ausgaben-Rechnung separat erfasst – nicht saldiert.

PositionWas es istBuchhalterisch
BruttoverkaufserlösVoller Verkaufspreis inkl. USt, den der Kunde zahltErlös (steuerpflichtiger Umsatz)
VerkaufsprovisionProzentuale Gebühr je verkauftem ArtikelAufwand + Vorsteuer
FBA-VersandgebührPick, Pack & Versand durch AmazonAufwand + Vorsteuer
LagergebührenMonatliche & LangzeitlagerungAufwand + Vorsteuer
Werbekosten (PPC)Sponsored Products / BrandsAufwand + Vorsteuer
Retouren / ErstattungenRückzahlung an KundenErlösminderung
Reserve / einbehaltener SaldoSicherheitseinbehalt, wird später ausgezahltZeitliche Abgrenzung

Wichtig zur Vorsteuer: Amazon-Gebühren rechnet Amazon EU S.à r.l. in vielen Fällen im Reverse-Charge-Verfahren ab. Das heißt: Auf der Amazon-Rechnung steht keine österreichische USt, du schuldest die Steuer selbst und ziehst sie in gleicher Höhe wieder als Vorsteuer ab. Das musst du in der Umsatzsteuervoranmeldung korrekt abbilden – sonst stimmt die Zahllast nicht.

Schritt für Schritt: Amazon Payout richtig verbuchen

So gehst du sauber vor – egal ob du in Excel, in einem Tool wie Amainvoice/Taxdoo oder direkt in der Buchhaltung arbeitest:

  1. Settlement-Report herunterladen. In Seller Central unter Zahlungen > Zahlungsberichte > Transaktionsübersicht lädst du den Bericht für den jeweiligen Abrechnungszeitraum. Der Amazon Settlement Report ist deine einzige verlässliche Datenquelle – nicht der Kontoauszug deiner Bank.
  2. Zeitraum sauber abgrenzen. Ein Abrechnungszeitraum umfasst meist 14 Tage und überschneidet Monatsgrenzen. Für die UVA und die E/A-Rechnung musst du die Umsätze dem richtigen Zeitraum zuordnen – nicht dem Tag der Auszahlung.
  3. Bruttoumsatz als Erlös erfassen. Nimm die volle Summe der Verkaufserlöse, nicht den Payout. Trenne dabei nach Steuersätzen und – ganz wichtig für Österreich – nach Länderkreisen (AT-Inland vs. EU-Fernverkauf über OSS).
  4. Alle Gebühren als Aufwand buchen. Provision, FBA, Lager, Werbung – jede Kategorie getrennt, jeweils mit Vorsteuer/Reverse-Charge-Kennzeichen. Das gibt dir später eine ehrliche Deckungsbeitragsrechnung.
  5. Retouren als Erlösminderung erfassen. Rückerstattungen mindern den Umsatz und – anteilig – die abzuführende Umsatzsteuer. Nicht als Aufwand verbuchen.
  6. Reserve/Einbehalt abgrenzen. Behält Amazon einen Sicherheitsbetrag ein, ist das noch dein Geld. Es wird zeitlich abgegrenzt und erst bei tatsächlicher Auszahlung liquiditätswirksam.
  7. Kontrolle: Payout muss aufgehen. Bruttoumsatz minus alle Gebühren minus Retouren minus Einbehalt = ausgezahlter Betrag. Stimmt diese Rechnung mit dem Bankeingang überein, hast du sauber gearbeitet. Diese Abstimmung ist das Herzstück der Payout-Abstimmung.

Der Settlement-Report als einzige Wahrheit

Warum betone ich den Report so? Weil dein Bankkonto lügt – zumindest aus buchhalterischer Sicht. Der Bankeingang zeigt dir nur den Nettorestbetrag und sagt nichts über die zugrunde liegenden Umsätze und Kosten aus.

Im Settlement-Report steht dagegen jede einzelne Transaktion: welcher Artikel, welches Land, welcher Steuersatz, welche Gebühr. Genau diese Detailtiefe brauchst du, um deine UVA und deine OSS-Meldung richtig zu befüllen. Bei Amazon FBA mit Lagern in mehreren EU-Ländern kommt noch die Verbringung zwischen den Fulfillment-Centern dazu – das sieht man ausschließlich im Report, nie am Kontoauszug.

Mein Praxis-Tipp zur Aufbewahrung

Lade dir die Reports monatlich herunter und archiviere sie. Amazon hält die Berichte nicht ewig vor, die Aufbewahrungspflicht in Österreich beträgt aber sieben Jahre. Wer nach drei Jahren einen alten Report braucht und ihn nicht mehr ziehen kann, hat bei einer Prüfung ein echtes Problem.

OSS, Umsatzsteuer und die Payout-Falle in Österreich

Für österreichische Händler wird es genau hier spannend. Verkaufst du über Amazon an Privatkunden in andere EU-Länder und überschreitest die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 Euro netto, musst du die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes abführen – über den One-Stop-Shop.

Das heißt: Aus einer einzigen Amazon-Auszahlung können Umsätze mit deutscher (19 %), französischer (20 %) und österreichischer (20 %) USt stecken. Buchst du stur den Payout, ist eine korrekte Aufteilung schlicht unmöglich. Nur der nach Ländern und Steuersätzen aufgeschlüsselte Report erlaubt dir, die quartalsweise OSS-Meldung (Fristen 31.1., 30.4., 31.7., 31.10.) und die österreichische UVA sauber zu trennen.

Noch ein Hinweis zur Kleinunternehmerregelung: Die österreichische Grenze von 55.000 Euro brutto gilt nur für Inlandsumsätze. Deine EU-Fernverkäufe über OSS zählen da nicht rein – aber die 10.000-Euro-Schwelle für OSS gilt trotzdem. Viele unterschätzen, wie schnell FBA-Verkäufe diese Schwelle reißen.

Die häufigsten Fehler aus der Praxis

  • Payout = Umsatz. Der Klassiker. Führt zu zu niedrig gemeldetem Umsatz und verschenkter Vorsteuer.
  • Gebühren netto verrechnen. Wer die Amazon-Gebühren einfach vom Erlös abzieht, verliert den Vorsteuerabzug und die Reverse-Charge-Behandlung.
  • Retouren als Kosten buchen. Retouren sind Erlösminderung, kein Aufwand – sonst stimmt die USt-Basis nicht.
  • Zeiträume ignorieren. Ein Abrechnungszeitraum, der über den Monatswechsel läuft, wird nicht dem Auszahlungstag zugeordnet, sondern periodengerecht abgegrenzt.
  • OSS-Umsätze im Inland versteuern. Führt zu falscher Zahllast in AT und fehlenden Meldungen im Bestimmungsland.
  • Einbehalt vergessen. Der Reserve-Betrag ist dein Vermögen, kein verlorenes Geld – gehört abgegrenzt.

Keiner dieser Fehler ist ein Weltuntergang, solange er einmal passiert. Zieht sich das aber über Monate, summieren sich die Differenzen – und die Korrektur rückwirkend ist deutlich aufwendiger als es von Anfang an richtig zu machen.

Fazit: Vom Kontoeingang zur sauberen Buchhaltung

Merke dir den einen Satz: Der Payout ist das Ende der Rechnung, nicht der Anfang. Deine Buchhaltung beginnt beim Bruttoumsatz und arbeitet sich über jede einzelne Gebühr und Retoure bis zum ausgezahlten Restbetrag durch. Erst wenn diese Kette aufgeht, stimmen UVA, OSS-Meldung und dein Gewinn.

Wenn dir das nach viel Handarbeit klingt: ist es auch. Genau deshalb automatisieren wir das. Bei der Amazon Payout-Abstimmung ziehen wir deine Settlement-Reports strukturiert aus, ordnen jede Position dem richtigen Konto, Steuersatz und Land zu und stimmen die Auszahlung auf den Cent ab. Du bekommst am Ende eine Buchhaltung, die auch eine Betriebsprüfung trägt – und Zahlen, mit denen du wirklich rechnen kannst.

Unsicher, ob deine bisherige Amazon-Buchhaltung sauber läuft? Buch dir ein kostenloses Erstgespräch – wir schauen gemeinsam in einen deiner Reports und du siehst sofort, wo es hakt. Danach bekommst du einen schriftlichen Fixpreis, keine Überraschungen. Mehr dazu auch auf unseren Seiten zur Buchhaltung für den Onlineshop und zur E/A-Rechnung im Onlinehandel.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Die Amazon-Auszahlung ist ein bereits um Gebühren, Werbung, Retouren und USt bereinigter Restbetrag – nie dein Umsatz.
  • Grundlage für die Buchhaltung ist immer der Settlement-Report je Abrechnungszeitraum, nicht der Bankeingang.
  • Buche den vollen Bruttoumsatz als Erlös und erfasse jede Gebühr einzeln inkl. Vorsteuer bzw. Reverse Charge.
  • Amazon-Umsätze über die EU-Lieferschwelle (10.000 € netto) laufen über OSS und müssen nach Land und Steuersatz getrennt werden.
  • Kontrolle: Bruttoumsatz minus Gebühren, Retouren und Einbehalt muss exakt dem Payout entsprechen.

Häufige Fragen

Ist die Amazon-Auszahlung mein Umsatz?

Nein. Die Auszahlung (Payout) ist ein Nettorestbetrag, aus dem Amazon Provisionen, FBA- und Lagergebühren, Werbekosten, Retouren und teils die USt bereits herausgerechnet hat. Für die Buchhaltung zählt der volle Bruttoumsatz laut Settlement-Report, nicht der ausgezahlte Betrag.

Wo finde ich die Daten, um den Payout zu verbuchen?

Im Amazon Settlement Report in Seller Central unter Zahlungen > Zahlungsberichte. Nur dort stehen alle Transaktionen mit Land, Steuersatz und Gebührenart – der Bankkontoauszug reicht nicht aus.

Kann ich die Amazon-Gebühren als Vorsteuer abziehen?

In der Regel ja. Amazon rechnet Gebühren an österreichische Unternehmer meist im Reverse-Charge-Verfahren ab: Du schuldest die USt selbst und ziehst sie in gleicher Höhe als Vorsteuer ab. In der UVA muss das korrekt abgebildet werden.

Muss ich Amazon-Verkäufe ins EU-Ausland in Österreich versteuern?

Verkäufe an EU-Privatkunden über der EU-Lieferschwelle von 10.000 € netto werden im Bestimmungsland versteuert und über den OSS quartalsweise gemeldet – nicht in der österreichischen UVA. Deshalb ist die Aufteilung nach Ländern zwingend.

Was passiert, wenn ich nur den Payout buche?

Du meldest zu wenig Umsatz, verschenkst Vorsteuer und kannst OSS-Umsätze nicht korrekt zuordnen. Bei einer Betriebsprüfung führt das zu Nachzahlungen samt Anspruchszinsen. Die rückwirkende Korrektur ist deutlich aufwendiger, als es von Anfang an sauber zu machen.

StB Julian Richer

StB Julian Richer

Steuerberater für Onlinehändler & Betriebe in Österreich · Mitglied der KSW

Ich mach Steuern für Onlinehändler:innen, Startups und Tourismusbetriebe – digital, in ganz Österreich und ohne Beamtendeutsch. Mehr über mich →