STEUER-LEXIKON

Betriebsprüfung (Außenprüfung)

auch: Außenprüfung, Steuerprüfung, BP, § 147 BAO

DEFINITION

Die Betriebsprüfung (Außenprüfung, § 147 BAO) ist die Kontrolle der Buchhaltung, Aufzeichnungen und Steuererklärungen durch das Finanzamt – vor Ort oder digital. Geprüft werden meist drei Jahre; die Prüfung wird in der Regel vorher angekündigt. Umfasst sind vor allem Umsatzsteuer, Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und Lohnabgaben.

Kurz erklärt: Das Finanzamt schaut dir genauer auf die Finger und prüft, ob deine Zahlen stimmen – normalerweise für die letzten drei Jahre und mit Vorankündigung. Wer sauber aufzeichnet und alle Belege hat, muss sich davor nicht fürchten.

Bei der Außenprüfung kontrolliert ein Prüfer des Finanzamts, ob deine erklärten Umsätze und Gewinne mit den Belegen und Aufzeichnungen übereinstimmen. Der übliche Prüfungszeitraum umfasst drei Jahre, kann bei Auffälligkeiten aber ausgeweitet werden. Die Prüfung wird nach § 147 BAO grundsätzlich angekündigt – anders als eine kurzfristige Nachschau oder eine USO-Prüfung (Umsatzsteuer-Sonderprüfung).

Damit die Prüfung reibungslos läuft, greift die Aufbewahrungspflicht: Bücher, Belege und Reports müssen vollständig und lesbar vorliegen. Bei Onlinehändlern schaut das Finanzamt besonders auf Zahlungsdienstleister-Abstimmungen, den Amazon Settlement Report und die korrekte Zuordnung von OSS- und Inlandsumsätzen.

Am Ende steht die Schlussbesprechung mit einer Niederschrift. Ergeben sich Nachforderungen, kommen zur Steuer meist Anspruchszinsen und – je nach Verschulden – ein Sicherheits- oder Strafzuschlag dazu. Wird gar keine ordnungsgemäße Buchhaltung vorgelegt, darf das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen, was in der Regel teurer ist.

FÜR DICH HEISST DAS

Der beste Prüfungsschutz ist eine laufend saubere Buchhaltung – nicht das Aufräumen kurz vor dem Prüfer. Wir sorgen dafür, dass deine Payout-Abstimmungen und Reports jederzeit prüfungsfest sind, und begleiten dich, wenn eine Prüfung ansteht: Steuerberatung für Onlinehändler.

Häufige Fragen zu Betriebsprüfung (Außenprüfung)

Wird eine Betriebsprüfung angekündigt?

In der Regel ja. Die Außenprüfung nach § 147 BAO wird vorab angekündigt. Kurzfristige Nachschauen oder Umsatzsteuer-Sonderprüfungen können dagegen unangekündigt erfolgen.

Welchen Zeitraum prüft das Finanzamt?

Üblicherweise die letzten drei Jahre. Bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten kann der Zeitraum erweitert werden.

Was passiert, wenn ich keine ordentliche Buchhaltung habe?

Dann darf das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Das fällt meist höher aus als die tatsächlichen Zahlen und kann zusätzlich Zuschläge auslösen.

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