STEUER-LEXIKON

Registrierkassenpflicht

auch: Registrierkasse, Kassenpflicht, RKSV, Belegerteilungspflicht

DEFINITION

Die Registrierkassenpflicht in Österreich gilt ab 15.000 Euro Jahresumsatz und zugleich 7.500 Euro Barumsätzen netto pro Jahr (kumulativ). Unabhängig davon besteht die Belegerteilungspflicht ab dem ersten Barumsatz. Ab 1.10.2026 muss zusätzlich ein digitaler Beleg ermöglicht werden; die 'Kalte-Hände'-Umsatzgrenze steigt 2026 auf 45.000 Euro.

Kurz erklärt: Sobald du überwiegend bar kassierst und über gewissen Grenzen liegst, brauchst du eine manipulationssichere Registrierkasse. Einen Beleg musst du aber ohnehin immer ausstellen – schon ab dem ersten Bargeschäft.

Die Pflicht greift, wenn beide Grenzen überschritten sind: mehr als 15.000 Euro Jahresumsatz und mehr als 7.500 Euro Barumsätze (netto, kumulativ). Als Barumsatz zählen auch Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarte vor Ort sowie mobile Zahlungen. Reine Onlineshops mit Überweisung, PayPal oder Kreditkarte im Webshop sind daher meist nicht betroffen.

Davon strikt zu trennen ist die Belegerteilungspflicht: Einen Beleg musst du ab dem allerersten Barumsatz ausstellen, ganz unabhängig von den Umsatzgrenzen. Die Registrierkasse selbst muss der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) entsprechen und mit einer Signaturerstellungseinheit gegen Manipulation abgesichert sein.

Zwei aktuelle Punkte: Für offene Verkaufsstände im Freien – die sogenannte 'Kalte-Hände'-Regelung – steigt die Umsatzgrenze 2026 auf 45.000 Euro. Und ab 1.10.2026 muss zusätzlich zum Papierbeleg ein digitaler Beleg (z. B. per QR-Code) angeboten werden können. Alle Kassenbelege unterliegen wie die übrige Buchhaltung der Aufbewahrungspflicht.

FÜR DICH HEISST DAS

Für Tourismus- und Gastrobetriebe mit viel Bargeschäft ist die Registrierkasse Pflicht – für reine Onlineshops meist nicht. Betreibst du beides, etwa Shop plus Marktstand, prüfen wir deine Barumsätze und richten die Kasse RKSV-konform ein. Sprich uns an: Kontakt.

Häufige Fragen zu Registrierkassenpflicht

Ab wann brauche ich eine Registrierkasse?

Sobald du beide Grenzen überschreitest: über 15.000 Euro Jahresumsatz und über 7.500 Euro Barumsätze netto pro Jahr. Beides muss zutreffen.

Braucht ein reiner Onlineshop eine Registrierkasse?

In der Regel nein. Zahlungen per Überweisung, PayPal oder Kreditkarte im Webshop gelten nicht als Barumsatz, sodass die Barumsatzgrenze meist nicht erreicht wird.

Muss ich immer einen Beleg ausstellen?

Ja. Die Belegerteilungspflicht gilt ab dem ersten Barumsatz, unabhängig von der Registrierkassenpflicht. Ab 1.10.2026 muss zusätzlich ein digitaler Beleg möglich sein.

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