STEUER-LEXIKON
Ortstaxe (Tourismus-/Nächtigungsabgabe)
auch: Nächtigungsabgabe, Tourismusabgabe, Kurtaxe, Ortstaxe Österreich, Nächtigungstaxe
DEFINITION
Die Ortstaxe ist eine kommunale Abgabe, die Beherbergungsbetriebe in Österreich pro Gast und Nächtigung einheben und an Land bzw. Gemeinde abführen. Ihre Höhe und Ausgestaltung sind Landessache und variieren je Bundesland und Gemeinde – es gibt keinen bundeseinheitlichen Satz. Sie ist von der Umsatzsteuer getrennt zu betrachten.
Die Ortstaxe (je nach Bundesland auch Nächtigungs-, Tourismus- oder Kurtaxe genannt) ist ein Durchlaufposten: Du schlägst sie dem Gast auf die Rechnung, hebst sie ein und führst sie an die Gemeinde oder das Land ab. Sie ist damit kein Ertrag deines Betriebs und wandert nicht in deine Gewinnermittlung, sondern läuft als durchlaufender Posten durch. Anders als die Umsatzsteuer auf die Nächtigung (in Österreich 10% ermäßigt für Beherbergung) ist die Ortstaxe eine eigene, landesrechtliche Abgabe.
Weil die Ortstaxe reine Landessache ist, unterscheiden sich Höhe, Bemessung (pro Person/Nacht oder Prozent vom Nächtigungsentgelt), Befreiungen (z.B. Kinder, Kurgäste, Geschäftsreisende in manchen Ländern) und Meldefristen von Bundesland zu Bundesland und teils von Gemeinde zu Gemeinde. Eine seriöse Angabe wie "die Ortstaxe beträgt X %" gibt es österreichweit also nicht – maßgeblich ist immer die Tourismus- bzw. Ortstaxenverordnung deiner Standortgemeinde.
Praktisch heißt das: Als Beherbergungsbetrieb musst du die Gästezahl und Nächtigungen erfassen (Gästeblatt/Meldewesen), die Ortstaxe periodisch an die Gemeinde melden und abführen. Für die steuerliche Behandlung deiner Einnahmen aus der Beherbergung ist zusätzlich die Vermietung & Verpachtung bzw. die gewerbliche Beherbergung relevant.
FÜR DICH HEISST DAS
Für dich als Beherbergungs- oder Ferienwohnungsbetrieb heißt das: Trenne die Ortstaxe sauber von deinem Nächtigungsumsatz und der 10%-USt, damit sie nicht versehentlich in Gewinn oder Umsatzsteuer landet. Welche Verordnung für deine Gemeinde gilt und wie du sie korrekt verbuchst, klären wir in der Steuerberatung für Hotellerie.
Häufige Fragen zu Ortstaxe (Tourismus-/Nächtigungsabgabe)
Wie hoch ist die Ortstaxe in Österreich?
Es gibt keinen bundeseinheitlichen Satz. Die Ortstaxe ist Landessache und wird pro Bundesland bzw. Gemeinde festgelegt – oft ein fixer Betrag pro Gast und Nacht oder ein Prozentsatz des Nächtigungsentgelts. Maßgeblich ist die Verordnung deiner Standortgemeinde.
Ist die Ortstaxe umsatzsteuerpflichtig?
Nein. Die Ortstaxe ist ein durchlaufender Posten, den du für die Gemeinde einhebst – sie ist kein Teil deines steuerpflichtigen Beherbergungsumsatzes. Die USt (10% auf die Nächtigung) ist davon getrennt zu betrachten.
Muss der Gast oder der Vermieter die Ortstaxe zahlen?
Wirtschaftlich trägt sie der Gast; abgabepflichtig für Einhebung, Meldung und Abfuhr an die Gemeinde ist aber in der Regel der Beherbergungsbetrieb als Abgabenschuldner bzw. Einhebungsverpflichteter.
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