STEUER-LEXIKON
Reverse Charge (Übergang der Steuerschuld)
auch: Reverse Charge, RC, Übergang der Steuerschuld, Reverse-Charge-Verfahren
DEFINITION
Reverse Charge bezeichnet den Übergang der Umsatzsteuerschuld vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger. Der Leistende stellt netto (ohne USt) mit Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld aus, der Empfänger berechnet und schuldet die USt selbst – typisch bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen zwischen Unternehmern mit UID.
Reverse Charge verlagert die Steuerschuld auf den Empfänger. Klassischer Fall: Du beziehst eine Dienstleistung von einem Unternehmer aus einem anderen EU-Land (z.B. Werbung von Google Irland oder Amazon-Gebühren aus Luxemburg). Du bekommst eine Nettorechnung, berechnest die österreichische USt selbst, führst sie über die UVA ab und ziehst sie – bei voller Vorsteuerberechtigung – im selben Atemzug wieder als Vorsteuer ab. Unterm Strich also oft ein Nullsummenspiel.
Damit Reverse Charge greift, brauchen beide Seiten eine gültige UID-Nummer. Auf deiner Ausgangsrechnung muss der Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld stehen; ohne UID des Empfängers funktioniert das Verfahren nicht.
Achtung für Kleinunternehmer: Auch als Kleinunternehmer kannst du bei Leistungsbezug aus dem Ausland zum Steuerschuldner werden – ohne Recht auf Vorsteuerabzug, sodass die USt dann eine echte Belastung ist.
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Häufige Fragen zu Reverse Charge
Wann gilt Reverse Charge?
Vor allem bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen zwischen Unternehmern mit gültiger UID – etwa Werbe-, Software- oder Plattformgebühren aus dem EU-Ausland. Der Empfänger schuldet dann die USt statt des Leistenden.
Was muss auf einer Reverse-Charge-Rechnung stehen?
Die Rechnung wird ohne USt ausgestellt und muss den Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld (z.B. „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“) sowie beide UID-Nummern enthalten.
Betrifft Reverse Charge auch Kleinunternehmer?
Ja. Beziehst du als Kleinunternehmer Leistungen aus dem Ausland, kannst du zum Steuerschuldner werden – allerdings ohne Vorsteuerabzug, sodass die USt eine echte Kostenbelastung wird.
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