STEUER-LEXIKON
UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
auch: UID, UID-Nummer, ATU-Nummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, USt-IdNr.
DEFINITION
Die UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) ist die EU-weite Kennung eines Unternehmers für den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr. In Österreich beginnt sie mit „ATU“ gefolgt von acht Zeichen. Sie ist Voraussetzung für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen, Reverse Charge und die Teilnahme am OSS.
Die österreichische UID hat das Format ATU + 8 Zeichen (z.B. ATU12345678) und wird vom Finanzamt vergeben. Sie ist nicht mit der Steuernummer zu verwechseln – die UID brauchst du speziell für den EU-Warenverkehr. Bei Reverse Charge und steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung müssen beide UIDs auf der Rechnung stehen.
Bevor du steuerfrei an einen EU-Kunden lieferst, solltest du dessen UID über das Bestätigungsverfahren Stufe 2 (Name und Anschrift werden mitgeprüft) im FinanzOnline oder über das EU-System VIES verifizieren – und den Abfragezeitpunkt dokumentieren. Denn ist die UID des Empfängers ungültig, kann die Steuerfreiheit kippen und du bleibst auf der USt sitzen.
Kleinunternehmer haben nicht automatisch eine UID, können sie aber beantragen, sobald sie sie für EU-Geschäfte benötigen (etwa für innergemeinschaftliche Erwerbe oder den Bezug von Reverse-Charge-Leistungen).
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Häufige Fragen zu UID-Nummer
Wie sieht die österreichische UID aus?
Sie beginnt mit „ATU“ gefolgt von acht Zeichen, z.B. ATU12345678. Sie ist eigenständig und nicht mit deiner Steuernummer identisch.
Muss ich die UID meines Kunden prüfen?
Ja, vor steuerfreien EU-Lieferungen unbedingt über das Bestätigungsverfahren Stufe 2. Dokumentiere die Abfrage – ist die UID ungültig, kann die Steuerfreiheit rückwirkend entfallen.
Bekommt ein Kleinunternehmer eine UID?
Nicht automatisch, aber auf Antrag. Sobald du für EU-Geschäfte eine UID brauchst (z.B. Reverse-Charge-Bezug von Google oder Amazon), kannst du sie beim Finanzamt beantragen.
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