STEUER-LEXIKON

Dreiecksgeschäft

auch: Dreiecksgeschäft, EU-Dreiecksgeschäft, innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft

DEFINITION

Ein Dreiecksgeschäft ist ein vereinfachtes Reihengeschäft mit drei Unternehmern aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten, bei dem die Ware direkt vom ersten zum letzten gelangt. Die Vereinfachung erspart dem mittleren Unternehmer die umsatzsteuerliche Registrierung im Bestimmungsland – die Steuerschuld geht per Reverse Charge auf den letzten Abnehmer über.

Kurz erklärt: Ein Spezialfall des Reihengeschäfts mit drei Firmen aus drei EU-Ländern. Die Vereinfachung sorgt dafür, dass du als Zwischenhändler dich nicht extra im Zielland registrieren musst.

Beim Dreiecksgeschäft sind drei Unternehmer aus drei verschiedenen EU-Ländern beteiligt (A liefert an B, B an C), die Ware geht direkt von A zu C. Ohne Vereinfachung müsste sich der mittlere Unternehmer B im Land des C umsatzsteuerlich registrieren. Die Reihengeschäft-Sonderregel für Dreiecksgeschäfte verhindert das: Die Steuerschuld für die Lieferung von B an C geht per Reverse Charge auf den letzten Abnehmer C über.

Damit die Vereinfachung greift, müssen alle drei mit gültiger UID aus jeweils verschiedenen Ländern auftreten, die Rechnung von B an C den ausdrücklichen Hinweis auf das Dreiecksgeschäft und den Übergang der Steuerschuld enthalten, und der Umsatz korrekt in der Zusammenfassenden Meldung gekennzeichnet werden. Formfehler auf der Rechnung können die Vereinfachung kippen.

Beispiel: Du (AT) kaufst bei einem Lieferanten in Deutschland und verkaufst an einen Kunden in Italien; die Ware geht direkt von Deutschland nach Italien. Dank Dreiecksgeschäft musst du dich nicht in Italien registrieren – dein italienischer Kunde versteuert per Reverse Charge.

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Für dich als Zwischenhändler heißt das: Das Dreiecksgeschäft spart dir teure Auslandsregistrierungen – aber nur bei formal korrekter Rechnung und ZM. Wir prüfen deine EU-Ketten in der Online-Steuerberatung.

Häufige Fragen zu Dreiecksgeschäft

Wann liegt ein Dreiecksgeschäft vor?

Wenn drei Unternehmer aus drei verschiedenen EU-Ländern über dieselbe Ware Geschäfte abschließen und die Ware direkt vom ersten zum letzten transportiert wird – jeder tritt mit UID seines Landes auf.

Welchen Vorteil hat die Vereinfachung?

Der mittlere Unternehmer muss sich nicht im Bestimmungsland registrieren. Die Steuerschuld geht per Reverse Charge auf den letzten Abnehmer über.

Was muss auf der Rechnung stehen?

Der ausdrückliche Hinweis auf das Dreiecksgeschäft und den Übergang der Steuerschuld sowie die UID beider Parteien. Fehlt der Hinweis, kann die Vereinfachung versagt werden.

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