STEUER-LEXIKON

Zusammenfassende Meldung (ZM)

auch: ZM, Zusammenfassende Meldung, Recapitulative Statement

DEFINITION

Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist eine Kontrollmeldung an das Finanzamt, in der ein Unternehmer seine steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen und bestimmten B2B-Leistungen an Kunden mit UID in anderen EU-Ländern erfasst. Sie ist zusätzlich zur UVA abzugeben, in Österreich elektronisch über FinanzOnline bis zum Ende des Folgemonats.

Kurz erklärt: Wenn du steuerfrei an Firmenkunden im EU-Ausland lieferst, meldest du deren UID und die Umsätze in der ZM – so kann die EU abgleichen, ob der Kunde die Ware auch versteuert hat.

Die ZM ist das Kontrollinstrument der EU: Über sie meldest du, an welche ausländischen Unternehmer (mit deren UID-Nummer) du steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen oder Reverse-Charge-Leistungen erbracht hast. Die Finanzverwaltungen der Länder gleichen diese Daten ab, damit die Ware beim Empfänger auch tatsächlich versteuert wird.

Abgegeben wird elektronisch über FinanzOnline, und zwar bis zum Ende des auf den Meldezeitraum folgenden Monats. Der Meldezeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat (bei quartalsweiser UVA das Quartal). Die korrekte UID des Empfängers ist Voraussetzung – prüfe sie über das UID-Bestätigungsverfahren, Stufe 2.

Achtung: B2C-Fernverkäufe gehören nicht in die ZM, die laufen über den OSS. Die ZM ist rein für B2B-Geschäfte mit UID.

FÜR DICH HEISST DAS

Für dich heißt das: Sobald du steuerfrei an EU-Firmen lieferst oder Amazon deine Ware zwischen Lagern verbringt, brauchst du eine korrekte ZM – sonst gibt es Rückfragen vom Finanzamt. Das läuft bei uns automatisch mit der Onlineshop-Buchhaltung.

Häufige Fragen zu Zusammenfassende Meldung (ZM)

Wann muss ich eine ZM abgeben?

Immer wenn du steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen oder Reverse-Charge-B2B-Leistungen an Unternehmer mit UID in anderen EU-Ländern erbringst. Frist: bis zum Ende des Folgemonats über FinanzOnline.

Gehören B2C-Verkäufe in die ZM?

Nein. Verkäufe an Privatkunden (Fernverkauf) werden über den OSS gemeldet. In die ZM kommen nur B2B-Umsätze mit gültiger UID des Empfängers.

Ersetzt die ZM die UVA?

Nein, beide sind getrennt abzugeben. Die UVA erklärt deine Steuerzahllast, die ZM ist eine zusätzliche Kontrollmeldung ohne Zahlungswirkung.

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