NEBENBERUFLICH SELBSTSTÄNDIG · ÖSTERREICH

Nebenberuflich selbstständig – ohne böse Überraschungen

Nebenbei etwas aufbauen ist der vernünftigste Weg in die Selbstständigkeit – solange du weißt, ab welcher Grenze das Finanzamt und die SVS mitreden. Genau das kläre ich mit dir, bevor der erste Bescheid kommt.

30 Minuten · online oder telefonisch · ganz Österreich · unverbindlich.

DIE KURZE ANTWORT

Wer neben der Anstellung selbstständig arbeitet, braucht für gewerbliche Tätigkeiten eine Gewerbeanmeldung und muss die Gewinne versteuern: Ab dem Veranlagungsfreibetrag wird eine Einkommensteuererklärung fällig. Umsatzsteuer entsteht erst über der Kleinunternehmergrenze. Bei der SVS kann es zur Mehrfachversicherung kommen, unter der Geringfügigkeitsgrenze ist eine Befreiung möglich. Ich kläre, was in deinem Fall gilt.

Julian, dein Steuerkumpel

ÜBER MICH

Dein Steuerkumpel.

Steuerberater in Österreich – und nah genug dran an Gründer:innen und Selbstständigen, um zu wissen, wo es am Anfang wirklich klemmt. Ich mag Ordnung, und „Kumpel" ist der Beruf geworden, weil gute Beratung auf Augenhöhe passiert: Du sollst nicht nur unterschreiben, du sollst verstehen.

Willst du wissen, ob wir zusammenpassen? Der erste Call kostet dich nur 30 Minuten. Mehr über mich →

Nebenbei heißt nicht nebensächlich – zumindest fürs Finanzamt

„Ich verdiene nebenbei ein paar tausend Euro – muss ich das überhaupt melden?"

„Zahle ich jetzt doppelt Sozialversicherung, weil ich angestellt bin?"

„Ab wann wird aus dem Hobby offiziell ein Gewerbe?"

Klare Grenzen statt Bauchgefühl

Wir schauen uns deine konkrete Situation an: Wie viel verdienst du nebenbei, ist die Tätigkeit gewerblich, wie wirkt sich das auf deine Lohnsteuer aus und was passiert bei der SVS. Danach weißt du genau, was du melden musst – und was du dir sparen kannst.

WAS DU BEKOMMST

Was du als Nebenerwerbs-Selbstständige:r bekommst

01

Gewerbe: ja oder nein?

Wir klären, ob deine Tätigkeit gewerblich ist oder unter die Neue Selbstständigkeit fällt – das entscheidet über Anmeldung und Kammerumlage.

02

Freibeträge richtig genutzt

Der Veranlagungsfreibetrag und die Betriebsausgabenpauschale können bei kleinen Nebeneinkünften einen echten Unterschied machen.

03

SVS-Mehrfachversicherung geprüft

Angestellt plus selbstständig heißt nicht automatisch doppelt zahlen. Wir prüfen Befreiung, Differenzvorschreibung und Höchstbeitragsgrundlage.

04

Steuererklärung erledigt

Arbeitnehmerveranlagung plus Einkünfte aus Gewerbebetrieb – wir bringen beides sauber zusammen und reichen es ein.

So läuft's ab

  1. 01

    Kennenlern-Call (30 Min)

    Unverbindlich, online oder telefonisch. Du erzählst, wo du stehst – ich sag dir, was wirklich zu tun ist.

  2. 02

    Pauschalpreis schriftlich

    Du bekommst dein Angebot schwarz auf weiß, abhängig von Umfang und Rechtsform. Keine Stundenzettel, keine Nachforderungen.

  3. 03

    Digital erledigt

    FinanzOnline-Vollmacht, Belege digital, kurze Wege per Mail oder Call. Du machst dein Ding, ich mach die Steuer.

TOOL-TIPP FÜR GRÜNDER:INNEN

Belege sammeln, bevor sie zum Problem werden

REWOLA – Buchhaltung für Selbstständige

Woran die meisten Gründungen steuerlich scheitern, ist selten die große Entscheidung – es ist das laufende Sammeln. Mit REWOLA werden Belege automatisch erfasst, du schreibst deine Rechnungen direkt in der Software und deine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist jederzeit aktuell. Entwickelt für Österreich und darauf ausgelegt, dass Steuerberater direkt mitarbeiten können.

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KUMPEL-TIPP

Denk daran, dass deine Nebeneinkünfte auf deinen Anstellungs-Lohn draufkommen und damit im höheren Steuersatz landen. Rechne von Anfang an mit einem ordentlichen Anteil für die Steuer – dann bleibt die Nachzahlung ein Rechenposten statt ein Schock.

Julian, dein Steuerkumpel
Julian Steuerberater in Österreich · dein Steuerkumpel

Häufige Fragen zu nebenberuflicher Selbstständigkeit

Ab wann muss ich meine Nebeneinkünfte versteuern?

Sobald deine Einkünfte neben dem Dienstverhältnis den Veranlagungsfreibetrag übersteigen, wird eine Einkommensteuererklärung fällig. Darunter bleibt es steuerfrei – die Grenze bezieht sich auf den Gewinn, nicht auf den Umsatz. Details in der Übersicht zum Nebenverdienst.

Brauche ich für eine nebenberufliche Tätigkeit ein Gewerbe?

Wenn du selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht arbeitest, in der Regel ja – unabhängig davon, ob es neben- oder hauptberuflich läuft. Ausnahmen gibt es bei freien Berufen und der Neuen Selbstständigkeit. Siehe auch Nebengewerbe anmelden.

Zahle ich doppelt Sozialversicherung?

Nicht doppelt im Sinne von zweimal voll: Es gibt die Höchstbeitragsgrundlage und je nach Konstellation eine Differenzvorschreibung. Liegt dein Gewinn unter der Geringfügigkeitsgrenze, kannst du dich von den SVS-Beiträgen befreien lassen – siehe SVS-Beratung.

Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?

Steuerlich nicht. Arbeitsrechtlich kann dein Dienstvertrag aber eine Nebenbeschäftigung einschränken oder eine Meldepflicht vorsehen, vor allem bei Konkurrenztätigkeit. Das ist eine arbeitsrechtliche Frage – schau in deinen Vertrag oder lass ihn prüfen.

Was, wenn ich später hauptberuflich wechsle?

Dann ändert sich vor allem die SVS-Situation, und die Kleinunternehmergrenze wird schneller relevant. Der Wechsel lässt sich gut planen – wir schauen uns im Erstgespräch an, ab welchem Punkt der Schritt für dich rechnerisch aufgeht.

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