NEBENGEWERBE · ONLINEHANDEL · ÖSTERREICH

Nebengewerbe im Onlinehandel: sauber anmelden, entspannt nebenbei verkaufen

Du bist angestellt und verkaufst nebenbei auf Etsy, Amazon oder im eigenen Shop? Dann jonglierst du mit Gewerbeschein, SVS-Mehrfachversicherung und der 55.000-Euro-Grenze – oft ohne zu wissen, was davon wirklich Pflicht ist. Ich kläre genau das für dich: verständlich, komplett remote und ohne Beamtendeutsch.

Für Angestellte, die nebenbei online verkaufen – vom ersten Etsy-Sale bis zum wachsenden Shop. 100 % remote in ganz Österreich.

DIE KURZE ANTWORT

Wer neben der Anstellung online verkauft, meldet das freie Handelsgewerbe an, füllt den Fragebogen des Finanzamts aus und ist zusätzlich zur ASVG bei der SVS pflichtversichert. Bis 55.000 Euro Umsatz brutto pro Jahr geht das als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer; ab 730 Euro Gewinn neben dem Lohn ist eine Einkommensteuererklärung Pflicht.

StB Julian Richer, Steuerberater für Onlinehändler in Österreich

ÜBER MICH

Servus, ich bin StB Julian Richer.

Steuerberater in Österreich – und selbst lang genug in der E-Commerce-Welt unterwegs, um zu wissen, wie sich ein Amazon-Payout-Report um 23 Uhr anfühlt. Ich mag Ordnung, und „Kumpel" ist der Beruf geworden, weil gute Beratung auf Augenhöhe passiert: Du sollst nicht nur unterschreiben, du sollst verstehen.

Willst du wissen, ob wir zusammenpassen? Der erste Call kostet nichts – außer 30 Minuten. Mehr über mich →

Angestellt + Onlineshop: klingt einfach, bis sich Finanzamt und SVS melden

„Ich bin angestellt und verkaufe nebenbei auf Etsy – keine Ahnung, ob ich das überhaupt anmelden muss."

„Die SVS hat mir eine Vorschreibung geschickt, obwohl ich über meinen Job doch längst versichert bin."

„Ich weiß nicht, ab wann ich Umsatzsteuer verrechnen muss – und ob mein Chef vom Shop erfahren muss."

Dein Steuerkumpel für alles, was neben dem Job online läuft

Ich melde dein Nebengewerbe in der richtigen Reihenfolge an, prüfe die SVS-Kleinstunternehmer-Ausnahme und behalte deine Grenzen im Blick – von 730 Euro Gewinn bis 55.000 Euro Umsatz brutto. Du verkaufst weiter, ich übernehme den Behördenteil. Alles remote, alles auf Augenhöhe, alles zum schriftlichen Fixpreis.

WAS DU BEKOMMST

Was ich für dein Nebengewerbe übernehme

01

Anmeldung in der richtigen Reihenfolge

Gewerbeanmeldung als freies Handelsgewerbe, Fragebogen ans Finanzamt, Meldung bei der SVS – ich sage dir genau, was wann dran ist, damit nichts doppelt oder zu spät passiert. Wenn du ganz am Anfang stehst, begleite ich dich im Rahmen der Gründungsberatung auch beim NeuFöG-Formular, das du VOR dem Behördenweg brauchst.

02

SVS ohne Doppelzahler-Frust

Als Angestellter mit Gewerbe bist du mehrfachversichert: ASVG über den Job, GSVG über die SVS. Ich prüfe, ob die Kleinstunternehmer-Ausnahme für dich drin ist, und rechne dir vor, was sonst auf dich zukommt. Alles zu Beiträgen und Nachbemessung findest du in der SVS-Beratung für Selbstständige.

03

Kleinunternehmergrenze aktiv managen

55.000 Euro brutto klingen weit weg – mit einem guten Weihnachtsgeschäft sind sie es plötzlich nicht mehr. Ich überwache deine Umsätze und sage dir rechtzeitig, wann die Umsatzsteuer kommt oder wann sich ein freiwilliger Wechsel lohnt. Die Details zur Regelung: Kleinunternehmerregelung Österreich.

04

Steuererklärung neben dem Lohn

Ich erstelle deine Einkommensteuererklärung samt Beilage für den Shop, hole über die Quotenregelung deutlich mehr Zeit heraus und sorge dafür, dass Wareneinsatz, Plattform-Gebühren und Home-Office-Kosten nicht liegen bleiben.

So läuft's ab

  1. 01

    Gratis Kennenlern-Call sichern

    Wir schauen uns deine Situation an: Job, Plattformen, Umsätze, Pläne. Danach weißt du schwarz auf weiß, was du anmelden musst – und was nicht.

  2. 02

    Anmelde-Fahrplan umsetzen

    Gewerbeanmeldung, Fragebogen des Finanzamts, SVS-Meldung inklusive Prüfung der Kleinstunternehmer-Ausnahme – ich begleite jeden Schritt in der richtigen Reihenfolge.

  3. 03

    Grenzen überwachen & Erklärung abgeben

    Ich behalte 730-Euro-, 55.000-Euro- und 10.000-Euro-Grenze laufend im Blick und gebe deine Steuererklärung fristgerecht über FinanzOnline ab.

Die 5 Grenzen, die im Nebengewerbe Onlinehandel zählen

Diese fünf Zahlen entscheiden, wie viel Bürokratie dein Nebengewerbe wirklich braucht – und was beim Überschreiten passiert.
GrenzeWert (Stand 2026)Was beim Überschreiten passiert
Veranlagungsgrenze neben dem Lohn730 € Gewinn/JahrPflicht zur Einkommensteuererklärung; der Freibetrag wird zwischen 730 € und 1.460 € eingeschliffen
Kleinunternehmergrenze55.000 € Umsatz brutto/JahrUmsatzsteuerpflicht; 10 % Toleranz bis 60.500 €, USt nur für den überschreitenden Umsatz, keine Rückwirkung
EU-Lieferschwelle (Fernverkauf)10.000 € netto EU-weit gesamtUmsatzsteuer des Ziellandes fällig – am einfachsten über die quartalsweise EU-OSS-Meldung
SVS-Kleinstunternehmer-AusnahmeGewinn unter der Geringfügigkeitsgrenze + Umsatz innerhalb der KleinunternehmergrenzeDarüber: volle GSVG-Pflicht mit rund 26,83 % Beiträgen – zusätzlich zur ASVG aus deinem Job
Registrierkassenpflicht15.000 € Jahresumsatz UND 7.500 € barRegistrierkasse nötig – im reinen Onlinehandel mit Online-Zahlungen meist kein Thema

Die Geringfügigkeitsgrenze wird jährlich angepasst. Welche Grenze bei dir zuerst kippt, rechnen wir im Kennenlern-Call konkret durch.

KUMPEL-TIPP

Stell den Antrag auf die SVS-Kleinstunternehmer-Ausnahme am besten gleich bei der Gewerbeanmeldung: Liegt dein Gewinn unter der Geringfügigkeitsgrenze und dein Umsatz innerhalb der 55.000-Euro-Grenze (brutto!), zahlst du statt rund 26,83 Prozent SVS-Beiträgen nur die kleine Unfallversicherung. Warte nicht auf die erste Vorschreibung – rückwirkend wird das mühsam. Und sichere dir monatlich die Umsatzübersichten deiner Plattformen (z. B. Etsy-Zahlungskonto oder Amazon Settlement Report), damit du den Nachweis für SVS und Finanzamt jederzeit parat hast.

StB Julian Richer
StB Julian Richer Steuerberater für Onlinehändler & Startups, Österreich

Häufige Fragen zu Nebengewerbe im Onlinehandel

Muss ich für einen nebenberuflichen Onlineshop ein Gewerbe anmelden?

Ja. Sobald du regelmäßig und mit Gewinnabsicht verkaufst, brauchst du auch nebenberuflich einen Gewerbeschein – der Onlinehandel ist ein freies Gewerbe, die Anmeldung geht ohne Befähigungsnachweis bei der Bezirksverwaltungsbehörde oder online über GISA. Ein eigener Rechtsbegriff ist das übrigens nicht: Nebengewerbe bzw. Nebenerwerb heißt nur, dass du es neben dem Job betreibst – die Pflichten sind dieselben wie im Hauptberuf.

Muss ich meinem Arbeitgeber vom Nebengewerbe erzählen?

Steuerlich nein – das Finanzamt informiert deinen Arbeitgeber nicht. Arbeitsrechtlich lohnt aber ein Blick in deinen Dienstvertrag: Viele Verträge enthalten Melde- oder Zustimmungspflichten für Nebenbeschäftigungen, und Konkurrenz zum eigenen Arbeitgeber ist heikel. Das ist Arbeitsrecht, nicht Steuerrecht – im Zweifel kläre den Punkt kurz mit der Arbeiterkammer, den Steuerteil übernehme ich.

Zahle ich doppelt Sozialversicherung, wenn ich angestellt bin?

Ja und nein: Als angestellter Gewerbetreibender bist du mehrfachversichert – ASVG über den Job, GSVG über die SVS. Bleiben dein Gewinn unter der Geringfügigkeitsgrenze und dein Umsatz innerhalb der Kleinunternehmergrenze, kannst du die Kleinstunternehmer-Ausnahme beantragen und zahlst nur die geringe Unfallversicherung. Darüber fallen rund 26,83 Prozent SVS-Beiträge auf den Gewinn an – insgesamt aber gedeckelt durch die Höchstbeitragsgrundlage.

Ab wann muss ich im Nebengewerbe Umsatzsteuer verrechnen?

Bis 55.000 Euro Umsatz brutto pro Jahr bleibst du als Kleinunternehmer umsatzsteuerfrei – für die Grenze zählen alle deine Umsätze zusammen, nicht nur der Shop. Überschreitest du sie um höchstens 10 Prozent (bis 60.500 Euro), wird nur der überschreitende Umsatz steuerpflichtig, ohne Rückwirkung. Achtung bei Kunden im EU-Ausland: Ab 10.000 Euro netto EU-weit greift der Fernverkauf mit der Umsatzsteuer des Ziellandes – meldbar über den EU-OSS.

Ab welchem Gewinn muss ich neben dem Job eine Steuererklärung abgeben?

Sobald dein Gewinn (nicht Umsatz!) aus dem Nebengewerbe über 730 Euro im Jahr liegt, bist du zur Einkommensteuererklärung verpflichtet – via FinanzOnline bis 30.6. des Folgejahres, mit Steuerberater über die Quotenregelung deutlich länger. Zwischen 730 und 1.460 Euro wird der Freibetrag eingeschliffen, du zahlst also nicht sofort auf alles Steuer. Wie du Gewinn, Belege und Plattform-Gebühren sauber erfasst, zeigt dir mein Ratgeber zum nebenberuflichen Online-Verkauf.

Was kostet Steuerberatung für ein Nebengewerbe?

Du bekommst nach dem Gratis-Kennenlern-Call einen schriftlichen Fixpreis – abgestimmt darauf, ob du nur die Anmeldung, die jährliche Steuererklärung oder laufende Betreuung brauchst. Marktüblich liegen einfache Erklärungen für Nebengewerbe im niedrigen bis mittleren dreistelligen Euro-Bereich pro Jahr. Bei mir gibt es keine Überraschungen, weil der Umfang vorab schriftlich fixiert ist.

Nebenbei verkaufen – ohne Angst vor dem nächsten Amtsbrief

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