KURZ GESAGT

Sobald du regelmäßig und mit Gewinnabsicht online verkaufst, brauchst du auch nebenberuflich eine Gewerbeanmeldung — und musst deine Gewinne versteuern: Ab 730 Euro Gewinn pro Jahr ist eine Einkommensteuererklärung Pflicht. Umsatzsteuer fällt dank Kleinunternehmerregelung erst ab 55.000 Euro Jahresumsatz (brutto) an. Von den SVS-Beiträgen kannst du dich befreien lassen, solange dein Gewinn unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibt. Und: Plattformen wie Etsy, eBay und Amazon melden deine Umsätze seit DAC7 automatisch ans Finanzamt.

Hobby oder schon Unternehmer? Wo die Grenze wirklich liegt

Die erste Frage, die mir fast jeder Nebenerwerbs-Händler stellt: „Ab wann bin ich eigentlich offiziell selbstständig?“ Die Antwort hat nichts mit einer Umsatzgrenze zu tun, sondern mit zwei Kriterien: Regelmäßigkeit und Gewinnabsicht.

Wer einmalig den Dachboden ausmistet und alte Möbel auf willhaben verkauft, ist Privatverkäufer — steuerlich passiert da nichts. Wer aber regelmäßig Ware einkauft oder produziert, um sie mit Aufschlag weiterzuverkaufen, erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Und zwar ab dem ersten Euro — nicht erst ab einer bestimmten Größe, und auch nicht erst, wenn tatsächlich Gewinn übrig bleibt. Ein dauerhaft defizitäres „Herzensprojekt“ kann das Finanzamt übrigens irgendwann als Liebhaberei einstufen — dann sind auch Verluste steuerlich verloren.

Damit du die Größenordnungen von Anfang an im Kopf hast, hier die wichtigsten Grenzen für Nebenerwerbs-Händler in Österreich:

GrenzeWertFolge bei Überschreiten
Veranlagungsfreibetrag (ESt)730 € Gewinn/JahrEinkommensteuererklärung wird Pflicht
Kleinunternehmergrenze (USt)55.000 € Umsatz brutto/JahrUSt-Pflicht (Toleranz bis 60.500 €)
EU-Lieferschwelle (B2C)10.000 € netto EU-weitUSt des Ziellandes, meist via OSS
SVS-AusnahmeGewinn unter Geringfügigkeitsgrenzedarüber volle GSVG-Beiträge (~26,83 %)
Registrierkassenpflicht15.000 € Umsatz und 7.500 € barim reinen Onlinehandel praktisch nie relevant

Gewerbeanmeldung: der offizielle Start in den Nebenerwerb

Onlinehandel ist in Österreich ein freies Gewerbe („Handelsgewerbe“): Du brauchst keinen Befähigungsnachweis, die Anmeldung läuft über das GISA (online oder bei der Bezirksverwaltungsbehörde) und kostet dank NeuFöG bei Neugründung keine Gebühren — wichtig ist nur, das Formular NeuFö2 vor dem Behördenweg zu erledigen. Danach meldest du die Betriebseröffnung dem Finanzamt Österreich über FinanzOnline.

Musst du deinen Arbeitgeber fragen?

Grundsätzlich brauchst du keine Zustimmung für ein Nebengewerbe — aber wirf einen Blick in deinen Dienstvertrag. Viele Verträge enthalten eine Melde- oder Zustimmungspflicht für Nebenbeschäftigungen oder ein Konkurrenzverbot. Mein Rat aus der Praxis: kurz und transparent informieren. Ein Onlineshop, der nichts mit deinem Job zu tun hat, ist selten ein Problem — ein verschwiegener schon eher, wenn er auffliegt.

Wenn du beim Setup auf Nummer sicher gehen willst — von der Rechtsform bis zur ersten Finanzamt-Meldung — schau dir unsere Gründungsberatung an.

Umsatzsteuer: die Kleinunternehmerregelung ist dein bester Freund

Die gute Nachricht zuerst: Als Nebenerwerbs-Händler wirst du in den ersten Jahren mit der Umsatzsteuer meist gar nichts zu tun haben. Die Kleinunternehmergrenze liegt seit 1.1.2025 bei 55.000 Euro Bruttoumsatz pro Jahr. Bis dahin gilt: keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen, keine UVA, kein Vorsteuerabzug — dafür deutlich weniger Bürokratie.

Und die Regelung ist fairer geworden: Es gibt eine Toleranz von 10 % (also bis 60.500 Euro), und selbst wenn du sie reißt, gibt es keine rückwirkende USt-Pflicht mehr — steuerpflichtig wird erst der Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest. Was dann konkret zu tun ist, habe ich im Ratgeber Kleinunternehmergrenze überschritten — was tun? Schritt für Schritt beschrieben.

Achtung bei EU-Verkäufen

Ein Stolperstein, den ich in der Praxis ständig sehe: Die Kleinunternehmerregelung gilt für deine Österreich-Umsätze. Verkaufst du B2C nach Deutschland oder in andere EU-Länder, greift ab 10.000 Euro netto EU-weit die Lieferschwelle — dann schuldest du die Umsatzsteuer des Ziellandes, am einfachsten über den One-Stop-Shop (OSS). Gerade Etsy-Seller mit vielen deutschen Kunden erreichen diese Schwelle schneller als die 55.000er-Grenze.

Ob die Kleinunternehmerregelung für dich passt, wann sich ein freiwilliger Verzicht lohnt (Stichwort Vorsteuerabzug bei hohen Anfangsinvestitionen) und wie du die Grenzen sauber überwachst — genau dafür gibt es unsere Kleinunternehmer-Beratung.

Einkommensteuer: die 730-Euro-Grenze und die Progressionsfalle

Bei der Einkommensteuer gilt für Angestellte mit Nebeneinkünften der Veranlagungsfreibetrag von 730 Euro: Bleibt dein Gewinn (nicht Umsatz!) aus dem Onlineshop unter 730 Euro im Jahr, bleibt er steuerfrei und du musst keine Erklärung abgeben. Darüber ist eine Einkommensteuererklärung Pflicht — elektronisch über FinanzOnline bis 30.6. des Folgejahres, mit Steuerberater dank Quotenregelung deutlich länger.

Warum dein Nebenerwerb höher besteuert wird, als du denkst

Der Punkt, der viele überrascht: Dein Shop-Gewinn wird oben auf dein Gehalt draufgerechnet und mit deinem Grenzsteuersatz besteuert. Bei einem Bruttogehalt um die 45.000 Euro liegt der typischerweise bei 40 % — von 5.000 Euro Nebengewinn bleiben dir also rund 3.000 Euro. Das ist kein Grund, es zu lassen, aber du solltest von Anfang an etwa 30–40 % des Gewinns für die Steuer zur Seite legen. Wer das nicht tut, erlebt im Sommer nach dem ersten guten Jahr eine unangenehme Überraschung.

Zwei Trostpflaster: Der Gewinnfreibetrag reduziert deinen steuerpflichtigen Gewinn automatisch um 15 % (Grundfreibetrag bis 33.000 Euro Gewinn). Und die Gewinnermittlung selbst ist als Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bewusst einfach gehalten: Einnahmen minus Ausgaben, fertig. Wareneinkauf, Verpackung, Plattformgebühren, anteilige Software — alles Betriebsausgaben, also: Belege sammeln von Tag eins.

SVS: versichert bist du schon — zahlen musst du trotzdem (manchmal)

Als Angestellter bist du über deinen Job ASVG-versichert. Trotzdem löst der Gewerbeschein grundsätzlich eine zweite Pflichtversicherung bei der SVS aus — mit Beiträgen von insgesamt rund 26,83 % auf deinen Gewinn.

Die Rettung für kleine Nebenerwerbe: Du kannst eine Ausnahme von der Pflichtversicherung beantragen, solange dein Jahresgewinn unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibt (der Wert wird jährlich angepasst) und dein Umsatz die Kleinunternehmergrenze nicht überschreitet. Wichtig: Die Ausnahme kommt nicht automatisch — du musst sie aktiv bei der SVS beantragen, idealerweise gleich bei der Gründung.

Und wenn dein Shop wächst und du in die volle SVS-Pflicht rutschst: Rechne mit Nachzahlungen. Die SVS schreibt zunächst vorläufige Beiträge auf Basis niedriger Grundlagen vor und bemisst später nach — vor allem bei der Pensionsversicherung. Wer das System verstehen und Rücklagen richtig planen will, dem hilft unsere SVS-Beratung für Selbstständige.

DAC7: Etsy, eBay & Amazon melden dich ans Finanzamt

Falls du dachtest, dein kleiner Etsy-Shop fliegt unterm Radar: Das war einmal. Seit DAC7 (in Österreich als DPMG umgesetzt) müssen Plattformen wie Amazon, Etsy, eBay und willhaben die Daten ihrer Verkäufer jährlich bis 31.1. ans Finanzamt melden — Name, Umsätze, Transaktionszahlen, Bankverbindung. Ausgenommen bist du als Warenverkäufer nur, wenn du im Jahr unter 30 Verkäufen und unter 2.000 Euro bleibst.

Das Finanzamt gleicht diese Meldungen mit den Steuererklärungen ab. In meiner Praxis melden sich seit ein, zwei Jahren regelmäßig Händler, die einen blauen Brief bekommen haben, weil ihre Plattformumsätze in keiner Erklärung auftauchten. Die ehrliche Einschätzung: „Erwischt werden“ ist keine Frage des Ob mehr, sondern des Wann. Wer bisher nichts erklärt hat, fährt mit einer proaktiven Offenlegung fast immer deutlich besser als mit Abwarten.

Verkaufst du hauptsächlich über Etsy, findest du bei unserer Leistung Steuerberater für Etsy die plattformspezifischen Details — von Etsy-Gebühren in der Buchhaltung bis zur OSS-Frage.

Die 4 häufigsten Fehler — und ein Beispiel aus der Praxis

Diese Fehler sehe ich bei Nebenerwerbs-Händlern immer wieder:

  1. „Unter 730 Euro muss ich gar nichts tun.“ Fast — die Steuererklärung entfällt, aber Aufzeichnungen und Belege brauchst du trotzdem. Ohne Zahlen kannst du nicht einmal belegen, dass du unter der Grenze liegst.
  2. EU-Verkäufe ohne OSS. Kleinunternehmer in Österreich zu sein schützt nicht vor deutscher Umsatzsteuer, wenn du die 10.000-Euro-Schwelle reißt.
  3. SVS-Ausnahme nie beantragt — oder das Wachstum verschlafen und dann von Nachbemessungen überrollt werden.
  4. Steuer-Rücklage vergessen. Der Gewinn landet am Konto und wird ausgegeben — die Einkommensteuer kommt aber erst ein Jahr später.

Ein typischer Fall aus meiner Beratung: Angestellte, 38 Stunden, verkauft handgemachten Schmuck über Etsy und Shopify. Jahr eins: 6.000 Euro Umsatz, 2.500 Euro Gewinn — Steuererklärung ja, USt nein, SVS-Ausnahme beantragt. Jahr drei: 28.000 Euro Umsatz, davon gut die Hälfte nach Deutschland — plötzlich Thema OSS, volle SVS-Pflicht und die Frage, ob der Kleinunternehmerstatus überhaupt noch sinnvoll ist. Genau an diesem Übergang entscheidet sich, ob der Nebenerwerb sauber skaliert oder zur Baustelle wird.

Fazit: Klein anfangen ist okay — planlos anfangen nicht

Nebenberuflich online zu verkaufen ist in Österreich unbürokratischer, als viele glauben: freies Gewerbe, Kleinunternehmerregelung bis 55.000 Euro, einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, SVS-Ausnahme für kleine Gewinne. Die Pflichten sind überschaubar — aber sie beginnen früher, als die meisten denken, und die Plattformen melden längst mit.

Wenn du gerade startest oder dein Shop die ersten Grenzen ansteuert, lohnt sich ein kurzer Realitätscheck vom Profi: Im Rahmen der Kleinunternehmer-Beratung schauen wir uns deine Situation an — Grenzen, EU-Verkäufe, SVS, Rücklagen — und du bekommst einen klaren Fahrplan statt Bauchgefühl. Das Erstgespräch ist gratis und unverbindlich, unser Honorar danach ein schriftlicher Fixpreis. Kein Kleingedrucktes, versprochen.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Regelmäßiger Verkauf mit Gewinnabsicht macht dich ab dem ersten Euro zum Unternehmer — Gewerbeanmeldung und Finanzamt-Meldung sind auch nebenberuflich Pflicht.
  • Ab 730 Euro Gewinn pro Jahr brauchst du eine Einkommensteuererklärung; der Gewinn wird mit deinem Grenzsteuersatz (oft 30–40 %) auf dein Gehalt draufgerechnet.
  • Dank Kleinunternehmerregelung bleibt dein Shop bis 55.000 Euro Bruttoumsatz umsatzsteuerfrei — bei EU-Verkäufen greift aber schon ab 10.000 Euro die OSS-Pflicht.
  • Die SVS-Ausnahme für kleine Nebenerwerbe musst du aktiv beantragen — sonst zahlst du rund 26,83 % Beiträge auf deinen Gewinn.
  • Seit DAC7 melden Etsy, eBay & Amazon deine Umsätze automatisch ans Finanzamt — nicht erklärte Plattformumsätze fallen auf.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich nebenberuflich verdienen, ohne Steuern zu zahlen?

Bis 730 Euro Gewinn pro Jahr bleiben Nebeneinkünfte für Angestellte steuerfrei (Veranlagungsfreibetrag) — gemeint ist der Gewinn, nicht der Umsatz. Darüber ist eine Einkommensteuererklärung Pflicht und der gesamte Gewinn wird mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz besteuert.

Brauche ich für einen nebenberuflichen Onlineshop eine Gewerbeanmeldung?

Ja — sobald du regelmäßig und mit Gewinnabsicht verkaufst, brauchst du eine Gewerbeanmeldung, auch neben dem Job. Onlinehandel ist ein freies Gewerbe ohne Befähigungsnachweis; mit dem NeuFöG-Formular NeuFö2 sparst du dir bei der Neugründung die Gebühren. Einmalige Privatverkäufe (z. B. gebrauchte eigene Sachen) sind davon nicht betroffen.

Muss ich als nebenberuflicher Händler SVS-Beiträge zahlen?

Grundsätzlich ja — der Gewerbeschein löst eine GSVG-Pflichtversicherung mit rund 26,83 % Beiträgen aus. Du kannst aber eine Ausnahme beantragen, solange dein Gewinn unter der Geringfügigkeitsgrenze und dein Umsatz unter der Kleinunternehmergrenze bleibt. Details dazu in unserer SVS-Beratung.

Was melden Etsy, eBay und Amazon ans Finanzamt?

Seit DAC7 (in Österreich: DPMG) melden Plattformen jährlich bis 31.1. deine Verkäuferdaten ans Finanzamt — inklusive Umsätzen, Transaktionszahlen und Bankverbindung. Ausgenommen bist du nur bei unter 30 Verkäufen und unter 2.000 Euro pro Jahr. Das Finanzamt gleicht die Meldungen mit den Steuererklärungen ab.

Ab wann muss ich in meinem Onlineshop Umsatzsteuer verrechnen?

In Österreich erst ab 55.000 Euro Bruttoumsatz pro Jahr (Kleinunternehmergrenze, Toleranz bis 60.500 Euro — ohne rückwirkende USt-Pflicht). Achtung: Bei B2C-Verkäufen in andere EU-Länder greift schon ab 10.000 Euro netto EU-weit die Umsatzsteuer des Ziellandes, meist über den One-Stop-Shop.

StB Julian Richer

StB Julian Richer

Steuerberater für Onlinehändler & Betriebe in Österreich · Mitglied der KSW

Ich mach Steuern für Onlinehändler:innen, Startups und Tourismusbetriebe – digital, in ganz Österreich und ohne Beamtendeutsch. Mehr über mich →