STEUER-LEXIKON

DAC7 / DPMG (Plattform-Meldepflicht)

auch: DAC7, DPMG, Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz, Plattform-Meldepflicht

DEFINITION

DAC7 ist eine EU-Richtlinie, in Österreich umgesetzt als DPMG (Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz, seit 2023). Plattformen wie Amazon, Airbnb und Etsy melden Verkäuferdaten und Umsätze jährlich bis 31.1. ans Finanzamt. Beim Warenverkauf besteht eine Ausnahme bei unter 30 Verkäufen UND unter 2.000 € pro Jahr; bei Vermietung gibt es keine Bagatellgrenze.

Kurz erklärt: DAC7 (in Österreich DPMG) zwingt Plattformen wie Amazon oder Airbnb, dem Finanzamt einmal im Jahr zu petzen, wer wie viel verkauft oder vermietet hat. Kleinstverkäufer sind bis zu einer Grenze ausgenommen.

Mit DAC7 (EU-Ebene) bzw. dem DPMG (österreichische Umsetzung, in Kraft seit 2023) sind digitale Plattformen verpflichtet, die Identitäts- und Umsatzdaten ihrer aktiven Verkäufer und Vermieter zu erheben und jährlich bis zum 31. Jänner für das Vorjahr an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Betroffen sind Marktplätze wie Amazon und Etsy ebenso wie Vermietungsplattformen wie Airbnb.

Für den Warenverkauf gibt es eine Bagatellausnahme: Gemeldet wird nur, wer im Jahr 30 oder mehr Verkäufe tätigt ODER 2.000 € oder mehr erlöst – bleibst du unter beiden Grenzen, wirst du nicht gemeldet. Für die Vermietung (z.B. über Airbnb) gilt diese Grenze NICHT: Hier wird ohne Bagatellgrenze gemeldet.

Wichtig: DAC7/DPMG ist eine reine Meldepflicht, kein neuer Steuertatbestand. Es entstehen keine zusätzlichen Steuern – aber das Finanzamt gleicht die gemeldeten Plattformumsätze mit deiner Steuererklärung ab. Wer Amazon-Umsätze nicht deklariert, fällt so leicht auf. Von der Meldepflicht zu trennen ist die Marktplatzhaftung, die die USt-Haftung der Plattform regelt.

FÜR DICH HEISST DAS

Für dich heißt das: Deine Amazon- oder Airbnb-Umsätze liegen dem Finanzamt ohnehin vor – vollständige Deklaration ist Pflicht, nicht Kür. Damit deine Meldungen und deine Steuererklärung zusammenpassen, unterstützt dich ein Steuerberater für Onlinehändler.

Häufige Fragen zu DAC7 / DPMG (Plattform-Meldepflicht)

Bis wann melden Plattformen die Daten nach DPMG?

Jährlich bis zum 31. Jänner für das jeweilige Vorjahr an das österreichische Finanzamt.

Ab wann werde ich beim Warenverkauf gemeldet?

Sobald du im Jahr 30 oder mehr Verkäufe tätigst ODER 2.000 € oder mehr erlöst. Darunter greift die Bagatellausnahme.

Gilt die Bagatellgrenze auch für Airbnb-Vermietung?

Nein. Bei Vermietung gibt es keine Bagatellgrenze – hier wird ohne Untergrenze gemeldet.

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