EINZELUNTERNEHMEN · STEUERBERATER ÖSTERREICH
Steuerberater für dein Einzelunternehmen – ohne Kanzleibesuch
Du bist dein eigenes Unternehmen – und nebenbei noch Buchhaltung, Fristenwächter und Finanzamt-Übersetzer. Das muss nicht sein: Ich übernehme den Steuerteil, erklär dir jede Zahl in normalem Deutsch und du hast wieder Zeit für deine eigentliche Arbeit.
30 Minuten · online oder telefonisch · ganz Österreich · unverbindlich.
DIE KURZE ANTWORT
Als Einzelunternehmer:in in Österreich ermittelst du deinen Gewinn in der Regel per Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, reichst die Einkommensteuererklärung (E1 mit Beilage E1a) ein und zahlst SVS-Beiträge. Umsatzsteuer fällt erst über der Kleinunternehmergrenze an. Ich übernehme Buchhaltung, Erklärungen und Fristen komplett digital – den Pauschalpreis bekommst du schriftlich nach dem unverbindlichen Erstgespräch.
ÜBER MICH
Dein Steuerkumpel.
Steuerberater in Österreich – und nah genug dran an Gründer:innen und Selbstständigen, um zu wissen, wo es am Anfang wirklich klemmt. Ich mag Ordnung, und „Kumpel" ist der Beruf geworden, weil gute Beratung auf Augenhöhe passiert: Du sollst nicht nur unterschreiben, du sollst verstehen.
Willst du wissen, ob wir zusammenpassen? Der erste Call kostet dich nur 30 Minuten. Mehr über mich →
Einzelunternehmen heißt: Du machst alles. Auch die Steuer?
„Ich weiß nie, wie viel von meinem Umsatz am Ende wirklich mir gehört."
„Die SVS-Nachzahlung im dritten Jahr hat mich eiskalt erwischt."
„Belege sammeln schaffe ich – aber was davon absetzbar ist, weiß ich nicht."
Ein Ansprechpartner für Buchhaltung, Steuererklärung und SVS
Statt drei Baustellen hast du einen Menschen, der dein Einzelunternehmen kennt: von der laufenden Aufzeichnung über die Gewinnermittlung bis zur Einreichung via FinanzOnline. Und wenn du zwischendurch eine Frage hast, bekommst du eine Antwort – keine Terminvereinbarung in drei Wochen.
WAS DU BEKOMMST
Was du als Einzelunternehmer:in bekommst
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Deine Gewinnermittlung sauber und prüfungssicher – inklusive Anlagenverzeichnis und Abschreibungen.
ESt- und USt-Erklärung
Formular E1 samt Beilage E1a, Umsatzsteuererklärung und laufende UVA, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist.
SVS ohne böse Überraschung
Wir schauen uns die Beitragsgrundlage vorher an, damit die Nachbemessung dich nicht im dritten Jahr überrollt.
Absetzbares wirklich absetzen
Arbeitszimmer, Kilometergeld, Betriebsausgabenpauschale, Gewinnfreibetrag – wir holen, was dir zusteht.
So läuft's ab
- 01
Kennenlern-Call (30 Min)
Unverbindlich, online oder telefonisch. Du erzählst, wo du stehst – ich sag dir, was wirklich zu tun ist.
- 02
Pauschalpreis schriftlich
Du bekommst dein Angebot schwarz auf weiß, abhängig von Umfang und Rechtsform. Keine Stundenzettel, keine Nachforderungen.
- 03
Digital erledigt
FinanzOnline-Vollmacht, Belege digital, kurze Wege per Mail oder Call. Du machst dein Ding, ich mach die Steuer.
TOOL-TIPP FÜR GRÜNDER:INNEN
Belege sammeln, bevor sie zum Problem werden
REWOLA – Buchhaltung für Selbstständige
Woran die meisten Gründungen steuerlich scheitern, ist selten die große Entscheidung – es ist das laufende Sammeln. Mit REWOLA werden Belege automatisch erfasst, du schreibst deine Rechnungen direkt in der Software und deine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist jederzeit aktuell. Entwickelt für Österreich und darauf ausgelegt, dass Steuerberater direkt mitarbeiten können.
KUMPEL-TIPP
Leg dir vom ersten Monat an ein eigenes Geschäftskonto zu. Nicht weil es Pflicht wäre, sondern weil die Trennung privat/betrieblich dir später Stunden an Sucharbeit und im Ernstfall unangenehme Fragen bei einer Prüfung erspart.
Häufige Fragen zu Steuerberatung für Einzelunternehmen
Brauche ich als Einzelunternehmen überhaupt einen Steuerberater?
Pflicht ist es nicht. Sinnvoll wird es, sobald du umsatzsteuerpflichtig wirst, Mitarbeiter:innen beschäftigst, Anlagevermögen abschreibst oder schlicht keine Zeit mehr für Fristen hast. Viele holen sich auch nur die Jahreserklärung – auch das geht bei mir ohne Vertragsbindung.
Was kostet ein Steuerberater für ein Einzelunternehmen?
Das hängt von Belegvolumen, Umsatzsteuerpflicht und Umfang ab. Ich arbeite mit einem Pauschalpreis, den du nach dem unverbindlichen Erstgespräch schriftlich bekommst – keine Stundenabrechnung, keine Überraschung am Jahresende.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanz?
Als Einzelunternehmen genügt dir die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, solange du unter der Buchführungsgrenze bleibst. Erst darüber wird die doppelte Buchhaltung samt Bilanz Pflicht. Was für dich gilt, klären wir im Erstgespräch.
Wann muss ich Umsatzsteuer verrechnen?
Erst ab Überschreiten der Kleinunternehmergrenze. Darunter stellst du ohne Umsatzsteuer aus, darfst dafür aber auch keine Vorsteuer ziehen. Ob ein freiwilliger Wechsel zur Regelbesteuerung sinnvoll ist, hängt von deinen Investitionen und Kunden ab.
Kann ich mitten im Jahr zu dir wechseln?
Ja, jederzeit. Den Wechsel wickle ich für dich ab: Kündigung beim bisherigen Berater, Unterlagenübergabe, neue FinanzOnline-Vollmacht. Du unterschreibst einmal, den Rest mach ich.
Bereit? Sichere dir deinen Kennenlern-Call
30 Minuten · online oder telefonisch · danach weißt du, woran du bist.