DAS WICHTIGSTE IN 20 SEKUNDEN
Seit 1. Jänner 2026 gilt in Österreich das Krypto-Meldepflichtgesetz (Krypto-MPfG, BGBl I 96/2025). Krypto-Dienstleister wie Bitpanda, Binance oder Coinbase melden Transaktions- und Bestandsdaten ihrer Nutzer automatisch an die Finanzverwaltung. Erster Meldezeitraum ist das Kalenderjahr 2026, die erste Meldung läuft bis 31. Juli 2027 — danach werden die Daten über DAC8/CARF EU-weit automatisch ausgetauscht.
Bis jetzt war dein Krypto-Depot für die Finanz weitgehend eine Blackbox — was du erklärt hast, hat sie gesehen, mehr nicht. Damit ist seit 1. Jänner 2026 Schluss: Mit dem Krypto-Meldepflichtgesetz (Krypto-MPfG, BGBl I 96/2025) setzt Österreich die EU-Richtlinie DAC8 und den OECD-Standard CARF um. Nach den Verkaufsplattformen über DAC7 sind jetzt also die Kryptobörsen dran.
Was sich seit 1. Jänner 2026 ändert
Krypto-Dienstleister — also Bitpanda, Binance, Coinbase & Co — müssen Transaktions- und Bestandsdaten ihrer Nutzer automatisch an die Finanzverwaltung melden. Konkret geht es um deine Identitätsdaten samt steuerlicher Ansässigkeit sowie um deine Käufe, Verkäufe, Tauschvorgänge und Bestände. Wundere dich also nicht, wenn dich deine Börse demnächst bittet, deine Steuerdaten zu bestätigen — das ist Teil der neuen Sorgfaltspflichten.
Der Clou: Die Daten bleiben nicht in Österreich. Über den automatischen Informationsaustausch nach DAC8/CARF fließen sie EU-weit zwischen den Steuerbehörden — und über CARF auch mit vielen Drittstaaten. Ein Konto bei einer Auslandsbörse ist damit kein blinder Fleck mehr: Die österreichische Finanz bekommt die Daten und kann sie mit deinen Erklärungen in FinanzOnline abgleichen.
Die Fristen im Überblick
| Stichtag | Was passiert |
|---|---|
| 1.1.2026 | Krypto-MPfG in Kraft — Dienstleister erfassen ab jetzt die Daten |
| Kalenderjahr 2026 | Erster Meldezeitraum |
| 31.7.2027 | Frist für die erste Meldung an die Finanzverwaltung |
| Ab 2027 | Jährlicher automatischer Austausch EU-weit (DAC8/CARF) |
Wichtig zur Einordnung: An der Besteuerung selbst ändert sich nichts. Realisierte Kryptogewinne unterliegen in Österreich weiterhin dem Sondersteuersatz von 27,5 Prozent. Neu ist ausschließlich die Transparenz — die Finanz sieht künftig, was auf deinen Wallets bei den Dienstleistern passiert.
Für wen das relevant ist — und was jetzt zu tun ist
- Du tradest privat: Prüfe, ob deine bisherigen Steuererklärungen alle Kryptogewinne enthalten. Fehlt etwas aus den Vorjahren, ist jetzt — vor der ersten Meldung Mitte 2027 — der richtige Zeitpunkt, das sauber nachzuziehen, notfalls per Selbstanzeige.
- Du akzeptierst Krypto im Shop: Zahlungen in Bitcoin & Co sind Betriebseinnahmen und die spätere Verwertung ist steuerlich relevant. Deine Aufzeichnungen sollten das lückenlos abbilden.
- Du nutzt Auslandsbörsen: Die Meldung kommt auch von dort. Exportiere jetzt deine Transaktionshistorien, solange du vollen Zugriff hast.
Wenn du selbstständig bist und Krypto in deinem Setup eine Rolle spielt, schau dir an, wie wir als Steuerberater für Selbstständige in Österreich arbeiten — remote, digital und ohne Beamtendeutsch.
FÜR DICH HEISST DAS
Zieh dir jetzt die Transaktionshistorien aus allen Börsen und Wallets und gleich sie mit deinen bisherigen Steuererklärungen ab. Ist alles erklärt, ändert sich für dich nichts. Wenn nicht: Bis zur ersten Meldung Ende Juli 2027 lässt sich das geordnet bereinigen — sprich das am besten früh mit Julian durch, das Erstgespräch ist unverbindlich.
QUELLEN · ÖSTERREICH
- BGBl I 96/2025 — Krypto-Meldepflichtgesetz (RIS)
- BMF: Automatischer und internationaler Informationsaustausch
- BMF: Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 Teil Daten
Rechtsstand dieses Beitrags: 9. Jänner 2026 · maßgeblich sind die verlinkten offiziellen Quellen · keine individuelle Beratung.