KURZ GESAGT

In Österreich entscheidet nicht der Wunsch, sondern die Tätigkeit: Fällt sie unter die Gewerbeordnung, brauchst du eine Gewerbeberechtigung und wirst Mitglied der Wirtschaftskammer. Freie Berufe (etwa Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen) haben eigene Kammern. Wer weder das eine noch das andere ist, arbeitet oft als Neue:r Selbstständige:r – ohne Gewerbeschein, aber mit SVS-Pflicht. Steuerlich sind alle drei Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit.

Die kurze Antwort: Deine Tätigkeit entscheidet

Anders als oft gedacht kannst du dir nicht aussuchen, ob du „freiberuflich" oder „gewerblich" arbeitest. Maßgeblich ist, was du tust – und ob diese Tätigkeit unter die Gewerbeordnung (GewO) fällt.

Grob gibt es drei Gruppen: Gewerbe (Gewerbeberechtigung nötig, Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer), freie Berufe (eigene Berufsgesetze und Kammern) und die Neue Selbstständigkeit (keine Gewerbeberechtigung, aber Pflichtversicherung bei der SVS).

Wann du eine Gewerbeberechtigung brauchst

Die Gewerbeordnung ist der Ausgangspunkt: Sie gilt für alle selbstständigen, regelmäßigen Tätigkeiten mit Ertragsabsicht, sofern sie nicht ausdrücklich ausgenommen sind. Handel, Handwerk, viele Dienstleistungen und die meisten Beratungstätigkeiten fallen darunter.

Unterschieden wird zwischen freien Gewerben (keine Befähigungsprüfung nötig – Anmeldung genügt) und reglementierten Gewerben (Befähigungsnachweis erforderlich). Welche Variante auf dich zutrifft, entscheidet über Aufwand und Vorlaufzeit deiner Gewerbeanmeldung.

Die Neue Selbstständigkeit – der oft übersehene dritte Weg

Viele Tätigkeiten sind von der Gewerbeordnung ausgenommen, etwa bestimmte künstlerische, wissenschaftliche, schriftstellerische oder unterrichtende Tätigkeiten. Wer so arbeitet, ist Neue:r Selbstständige:r: kein Gewerbeschein, keine Wirtschaftskammer-Mitgliedschaft.

Achtung, häufiger Irrtum: Keine Gewerbeberechtigung heißt nicht keine Sozialversicherung. Neue Selbstständige sind bei der SVS pflichtversichert, sobald sie die Versicherungsgrenze überschreiten – und müssen sich selbst dort melden. Wer das übersieht, bekommt die Beiträge später rückwirkend vorgeschrieben.

Steuerlich: gar nicht so unterschiedlich

Steuerlich ist die Unterscheidung weniger dramatisch, als viele befürchten. In allen drei Fällen ermittelst du deinen Gewinn in der Regel per Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und versteuerst ihn über die Einkommensteuer. Der Unterschied liegt in der Einkunftsart (selbstständige Arbeit vs. Gewerbebetrieb), was sich vor allem auf Details wie bestimmte Pauschalierungen auswirkt.

Auch umsatzsteuerlich gelten dieselben Regeln: Die Kleinunternehmerregelung steht dir unabhängig davon offen, ob du Gewerbe oder Neue:r Selbstständige:r bist.

Was der Unterschied für Kammer und Beiträge bedeutet

Der praktisch spürbarste Unterschied betrifft die Wirtschaftskammer: Mit Gewerbeberechtigung bist du Pflichtmitglied und zahlst die Grundumlage. Als Neue:r Selbstständige:r entfällt das – dafür entfallen auch die Leistungen der Kammer, etwa Beratungsangebote und bestimmte Förderungen.

Bei der SVS sind am Ende beide Gruppen pflichtversichert, nur der Weg dorthin unterscheidet sich: Bei der Gewerbeanmeldung läuft die Meldung meist automatisch mit, als Neue:r Selbstständige:r musst du dich selbst melden. Mehr dazu in der SVS-Beratung.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Nicht der Wunsch entscheidet, sondern die Tätigkeit: fällt sie unter die Gewerbeordnung oder nicht.
  • Freie Gewerbe brauchen nur eine Anmeldung, reglementierte einen Befähigungsnachweis.
  • Neue Selbstständige brauchen keinen Gewerbeschein – sind aber trotzdem SVS-pflichtversichert und müssen sich selbst melden.
  • Steuerlich unterscheiden sich die Varianten kaum: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Einkommensteuer gelten für alle.
  • Der spürbarste Unterschied ist die Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer samt Grundumlage.

Häufige Fragen

Gibt es in Österreich überhaupt „Freiberufler"?

Der Begriff wird umgangssprachlich verwendet, ist aber in Österreich unschärfer als in Deutschland. Rechtlich gibt es die freien Berufe mit eigenen Berufsgesetzen und Kammern sowie die Neue Selbstständigkeit. Viele, die sich „freiberuflich" nennen, sind faktisch Neue Selbstständige oder haben ein freies Gewerbe.

Brauche ich als Texter:in oder Grafiker:in ein Gewerbe?

Das ist ein klassischer Grenzfall und hängt von der konkreten Tätigkeit ab: Rein künstlerische Arbeit kann unter die Neue Selbstständigkeit fallen, gestaltende Dienstleistung für Kund:innen ist häufig ein freies Gewerbe. Weil die Abgrenzung im Einzelfall entschieden wird, lohnt sich eine Abklärung vor der Anmeldung.

Was passiert, wenn ich mich falsch einordne?

Im schlechtesten Fall wird die Gewerbeberechtigung nachträglich verlangt oder die SVS schreibt Beiträge rückwirkend vor. Beides ist unangenehm, aber lösbar – am günstigsten ist es, die Frage vor dem Start zu klären.

Kann ich beides gleichzeitig sein?

Ja, das kommt in der Praxis vor: etwa ein freies Gewerbe für Dienstleistungen plus eine daneben ausgeübte Tätigkeit als Neue:r Selbstständige:r. Dann sind beide Einkunftsquellen zu erfassen – die SVS betrachtet die Beitragsgrundlagen gemeinsam.

Ändert sich dadurch meine Steuererklärung?

Nur in Details: Die Einkünfte werden je nach Einkunftsart in unterschiedlichen Punkten der Beilage erfasst. Die Steuererklärung selbst läuft in beiden Fällen über FinanzOnline.

Julian, dein Steuerkumpel

Julian, dein Steuerkumpel

Steuerberater in Österreich · Mitglied der KSW

Ich mach Steuern für Gründer:innen, EPU und Selbstständige – digital, in ganz Österreich und ohne Beamtendeutsch. Mehr über mich →