DAS WICHTIGSTE IN 20 SEKUNDEN
Seit dem 1. Jänner 2025 können Kleinunternehmer die Umsatzsteuerbefreiung EU-weit nutzen. Voraussetzung: Der unionsweite Jahresumsatz bleibt im laufenden Jahr und im Vorjahr unter 100.000 €. Die Registrierung läuft über FinanzOnline, du bekommst eine Kleinunternehmer-ID mit dem Suffix -EX. Überschreitest du die 100.000-€-Grenze, endet die Regelung ab dem überschreitenden Umsatz. In Österreich gilt daneben weiter die Grenze von 55.000 € brutto.
Gut ein Jahr ist sie jetzt in Kraft — und gerade für Onlinehändler mit EU-Fernverkäufen ist sie einer der spannendsten Hebel der letzten Jahre: Seit dem 1.1.2025 können Kleinunternehmer die Umsatzsteuerbefreiung nicht mehr nur im eigenen Land, sondern EU-weit nutzen. Vorher galt: Kleinunternehmer in Österreich, aber ab dem ersten Verkauf nach Deutschland grundsätzlich mitten im dortigen USt-System. Diese Schwelle ist gefallen.
Was seit 1.1.2025 gilt
Die Kleinunternehmerregelung lässt sich seither auf andere EU-Mitgliedstaaten ausdehnen. Die zentrale Voraussetzung: Dein unionsweiter Jahresumsatz — also alle Umsätze in der gesamten EU zusammengerechnet — darf maximal 100.000 € betragen, und zwar im laufenden Jahr und im Vorjahr. Zusätzlich musst du die jeweiligen nationalen Kleinunternehmergrenzen der Länder einhalten, in denen du die Befreiung nutzen willst.
Für Österreich selbst bleibt die nationale Kleinunternehmergrenze unverändert bei 55.000 € brutto, mit einer Toleranz bis 60.500 €. Die 100.000 € sind also keine neue österreichische Grenze, sondern die EU-weite Obergrenze für die grenzüberschreitende Nutzung.
So läuft die Registrierung
Du beantragst die Teilnahme über FinanzOnline. Danach bekommst du eine eigene Kleinunternehmer-ID mit dem Suffix -EX — mit der weist du in anderen EU-Ländern nach, dass deine Umsätze dort steuerfrei bleiben. Anschließend meldest du quartalsweise deine unionsweiten Umsätze.
- Wer profitiert: Onlinehändler mit Fernverkäufen an Privatkunden in der EU — etwa über den eigenen Shop oder Marktplätze.
- Was wegfällt: Ohne die Regelung wärst du mit EU-Fernverkäufen ab 10.000 € im Bestimmungsland steuerpflichtig und würdest das typischerweise über den One-Stop-Shop (OSS) abwickeln. Mit der EX-Regelung bleiben diese Umsätze steuerfrei.
- Achtung beim Überschreiten: Knackst du die 100.000 €, endet die EU-Regelung sofort — und zwar ab genau dem Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest. Kein Aufbrauchen bis Jahresende.
Die Grenzen im Überblick
| Grenze | Betrag | Wofür |
|---|---|---|
| Österreichische KU-Grenze | 55.000 € brutto | Steuerbefreiung in Österreich |
| Toleranzgrenze Österreich | 60.500 € | Einmaliges Überschreiten ohne sofortigen Verlust |
| Unionsweiter Jahresumsatz | 100.000 € | EU-weite Nutzung (laufendes Jahr und Vorjahr) |
Ob sich die Regelung für dich rechnet, hängt vom Einzelfall ab: Steuerfrei verkaufen heißt auch kein Vorsteuerabzug. Wenn du wissen willst, ob die EX-Registrierung zu deinem Shop passt, schau dir unsere Leistung Kleinunternehmerregelung in Österreich an.
FÜR DICH HEISST DAS
Prüf deinen unionsweiten Umsatz 2025 und die Prognose für 2026: Liegst du in beiden Jahren unter 100.000 € und verkaufst an Privatkunden in der EU, kann sich die Registrierung über FinanzOnline lohnen. Rechne vorher gegen, was dich der wegfallende Vorsteuerabzug kostet — genau das klären wir gern in einem unverbindlichen Kennenlern-Call.
QUELLEN · ÖSTERREICH
Rechtsstand dieses Beitrags: 20. Februar 2026 · maßgeblich sind die verlinkten offiziellen Quellen · keine individuelle Beratung.