DAS WICHTIGSTE IN 20 SEKUNDEN

Seit 1. Juli 2026 ist die 150-€-Zollfreigrenze für Drittlands-Sendungen Geschichte. Übergangsweise gilt ein Pauschalzoll von 3 € je Warenposition, vor allem für IOSS- und H7-Sendungen. Ab 1. November 2026 soll eine EU-Bearbeitungsgebühr von rund 2 € pro Sendung dazukommen, Österreich plant ab Oktober 2026 eine Paketabgabe von 2 € netto. Ab voraussichtlich 2028 wird regulär nach Zolltarif verzollt.

Wenn du Ware aus China oder einem anderen Drittland in die EU verkaufst — oder verkaufen lässt —, hat sich am 1. Juli 2026 eine der wichtigsten Spielregeln im E-Commerce geändert: Die Zollbefreiung für Sendungen bis 150 € Warenwert ist abgeschafft. Was jahrelang der Turbo für Temu, Shein & Co. war, ist damit Geschichte.

Was seit 1. Juli 2026 gilt

Statt der bisherigen Freigrenze gilt übergangsweise ein Pauschalzoll von 3 € je Warenposition — zunächst vor allem für IOSS- und H7-Sendungen, also genau die Kleinsendungen, die bisher zollfrei durchgewunken wurden. Wichtig: Der Pauschalzoll fällt je Warenposition an, nicht je Paket. Ein Paket mit fünf verschiedenen Artikeln kann also 15 € Zoll kosten.

Der Hintergrund ist kein Geheimnis: 2024 kamen rund 4,6 Milliarden Kleinsendungen in die EU, etwa 91 % davon aus China. Die Zollbehörden kamen mit der Kontrolle schlicht nicht mehr hinterher — und europäische Händler standen preislich im Regen.

Der Zeitplan im Überblick

Ab wannWas passiert
1. Juli 2026150-€-Zollbefreiung abgeschafft; Pauschalzoll 3 € je Warenposition (v. a. IOSS-/H7-Sendungen)
Oktober 2026Österreich plant eine nationale Paketabgabe von 2 € netto je Sendung
1. November 2026Zusätzliche EU-Bearbeitungsgebühr von rund 2 € pro Sendung geplant
voraussichtlich 2028Reguläre Verzollung nach Zolltarif — der Pauschalzoll läuft aus

Rechnest du das zusammen, kann eine einzelne Drittlands-Kleinsendung ab Ende 2026 schnell mit 3 € Pauschalzoll plus rund 2 € EU-Gebühr plus 2 € österreichischer Paketabgabe belastet sein — bevor überhaupt Umsatzsteuer ins Spiel kommt. Für Dropshipping- und Direktimport-Modelle mit kleinen Warenkörben ist das eine echte Margen-Frage.

IOSS bleibt — aber der Zoll kommt obendrauf

Ganz wichtig zur Einordnung: Die Umsatzsteuer-Mechanik über den IOSS (Import-One-Stop-Shop) bleibt unverändert. Die 150-€-Sachwertgrenze für die USt, die monatliche IOSS-Meldung und die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer gelten weiter wie bisher. Abgeschafft wurde nur die Zoll-Befreiung — das sind zwei getrennte Baustellen, die gern verwechselt werden.

Für dich als Händler heißt das: IOSS nutzen lohnt sich weiterhin, aber deine Kalkulation braucht ab sofort eine Zoll-Zeile. Wer Drittlands-Ware im Sortiment hat, sollte Preise, Versandprozesse und die Frage „Wer zahlt den Zoll — ich oder mein Kunde?" jetzt sauber klären. Wenn du dabei Unterstützung willst, schau dir unsere IOSS-Beratung an — im unverbindlichen Erstgespräch klären wir, wie dein Setup zur neuen Rechtslage passt.

FÜR DICH HEISST DAS

Verkaufst du Drittlands-Ware unter 150 € in die EU, kalkuliere ab sofort 3 € Pauschalzoll je Warenposition ein — und plane für Q4 2026 die EU-Bearbeitungsgebühr (~2 €) sowie Österreichs Paketabgabe (2 € netto) gleich mit. Prüfe außerdem, ob deine Shop-Preise und AGB regeln, wer die neuen Abgaben trägt.

QUELLEN · ÖSTERREICH

Rechtsstand dieses Beitrags: 2. Juli 2026 · maßgeblich sind die verlinkten offiziellen Quellen · keine individuelle Beratung.

StB Julian Richer

StB Julian Richer

Steuerberater für Onlinehändler & Betriebe in Österreich · Mitglied der KSW

Ich mach Steuern für Onlinehändler:innen, Startups und Tourismusbetriebe – digital und in ganz Österreich. Mehr über mich →