STEUER-LEXIKON
Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)
auch: EUSt, Einfuhrumsatzsteuer, Import-USt
DEFINITION
Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist die Umsatzsteuer, die beim Import von Waren aus einem Drittland (außerhalb der EU) in Österreich anfällt – regelmäßig zum Normalsatz von 20%. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer können die entrichtete EUSt als Vorsteuer geltend machen, sodass sie für sie letztlich kostenneutral ist.
Die EUSt entsteht bei der Einfuhr von Waren aus dem Drittland (z.B. China, USA, UK nach dem Brexit) in das EU-Zollgebiet. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zuzüglich Zoll und Nebenkosten, der Steuersatz entspricht den österreichischen Umsatzsteuersätzen (in der Regel 20%). Anders als beim IOSS (bis 150 € Sachwert an Private) trifft die EUSt vor allem größere Warenimporte.
Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer ist die EUSt ein durchlaufender Posten: Die entrichtete EUSt kannst du als Vorsteuer in der UVA abziehen. In Österreich kann die EUSt unter bestimmten Voraussetzungen sogar direkt am Finanzamtskonto verbucht werden, statt sie zunächst beim Zoll bar zu entrichten – das schont die Liquidität.
Beispiel: Du importierst Ware im Wert von 10.000 € aus China. Am Zoll fallen (vereinfacht) 2.000 € EUSt an, die du in derselben UVA wieder als Vorsteuer abziehst – Netto-Belastung null, nur ein Liquiditätseffekt.
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Häufige Fragen zu Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)
Wie hoch ist die Einfuhrumsatzsteuer?
Sie entspricht dem österreichischen Umsatzsteuersatz der Ware, in der Regel dem Normalsatz von 20%. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert plus Zoll und Nebenkosten.
Kann ich die EUSt zurückholen?
Ja, als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer ziehst du die entrichtete EUSt in der UVA als Vorsteuer ab. Sie ist dann kostenneutral, es bleibt nur ein Liquiditätseffekt.
Was ist der Unterschied zum IOSS?
Der IOSS gilt für Kleinsendungen bis 150 € Sachwert an Private – dann fällt keine EUSt an. Bei höheren Werten oder B2B-Importen greift die reguläre Einfuhrumsatzsteuer beim Zoll.
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