BETRIEBSPRÜFUNG · E-COMMERCE · ÖSTERREICH
Betriebsprüfung im Onlinehandel – ich vertrete dich vor dem Finanzamt
Die Prüfungsanmeldung vom Finanzamt liegt am Tisch und dein Puls geht hoch? Verständlich – aber genau jetzt zählt ein kühler Kopf. Ich übernehme die Vertretung, stimme Payouts, OSS-Meldungen und Belege ab, bevor der Prüfer sie sieht, und sitze bei jeder Besprechung mit am Tisch. Du verkaufst weiter, ich kümmere mich ums Finanzamt.
Für Onlinehändler in ganz Österreich – von der Prüfungsanmeldung bis zur Schlussbesprechung, 100 % remote.
DIE KURZE ANTWORT
Bei einer Betriebsprüfung im Onlinehandel prüft das Finanzamt meist drei Jahre rückwirkend – mit Fokus auf Payout-Abstimmung, OSS-Meldungen, Plattformdaten aus der DAC7-Meldung und Registrierkasse. Als Steuerberater übernehme ich deine Vertretung: Ich prüfe alle Unterlagen vor der Übergabe, kommuniziere mit dem Prüfer und begleite dich bis zur Schlussbesprechung – 100 % remote in ganz Österreich.
ÜBER MICH
Servus, ich bin StB Julian Richer.
Steuerberater in Österreich – und selbst lang genug in der E-Commerce-Welt unterwegs, um zu wissen, wie sich ein Amazon-Payout-Report um 23 Uhr anfühlt. Ich mag Ordnung, und „Kumpel" ist der Beruf geworden, weil gute Beratung auf Augenhöhe passiert: Du sollst nicht nur unterschreiben, du sollst verstehen.
Willst du wissen, ob wir zusammenpassen? Der erste Call kostet nichts – außer 30 Minuten. Mehr über mich →
Der Brief vom Finanzamt liegt am Tisch – und jetzt?
„Das Finanzamt hat eine Außenprüfung angekündigt und ich habe keine Ahnung, was jetzt auf mich zukommt."
„Meine Amazon-Payouts stimmen nicht sauber mit der Buchhaltung überein – und genau das schaut sich der Prüfer als Erstes an."
„Ich will nicht allein mit dem Prüfer am Tisch sitzen und mich aus Nervosität um Kopf und Kragen reden."
Du musst dem Finanzamt nicht allein gegenübersitzen.
Mit Vollmacht läuft die gesamte Kommunikation mit dem Prüfer über mich – jede Frage, jede Unterlagenanforderung, jeder Termin. Vorher gehen wir gemeinsam durch, was das Finanzamt bei Onlinehändlern wirklich prüft: Payouts, OSS, Plattformdaten, Registrierkasse. So gibt es keine Überraschungen, und du antwortest nie unvorbereitet.
WAS DU BEKOMMST
So begleite ich dich durch die Prüfung
Du redest nicht allein mit dem Prüfer
Mit Vollmacht übernehme ich die komplette Kommunikation mit dem Finanzamt: Ich beantworte Anfragen, gebe Unterlagen kontrolliert weiter und sitze bei der Schlussbesprechung mit am Tisch. Kein unbedachtes Wort, das dir später auf den Kopf fällt.
Payouts als Prüfungs-Schutzschild
Der häufigste Stolperstein im E-Commerce: Bankeingänge von Amazon, Stripe oder PayPal passen nicht zu den erklärten Umsätzen. Mit einer sauberen Payout-Abstimmung belegen wir jeden Euro – Gebühren, Erstattungen und Einbehalte inklusive.
Vorbereitung mit System statt Panik
Vor der Übergabe checke ich OSS-Meldungen gegen deine Shop-Exporte, den DEP-Export der Registrierkasse und die Belegablage – Schwachstellen finden wir zuerst, nicht der Prüfer. Was du selbst schon vorbereiten kannst, zeigt dir meine Checkliste zur Betriebsprüfung im Onlinehandel.
Nach der Prüfung sauber aufgestellt
Nach der Schlussbesprechung räumen wir die Ursachen ab: Mit einer laufend gepflegten Buchhaltung für deinen Onlineshop ist die nächste Prüfung ein Termin wie jeder andere – nicht der Grund für schlaflose Nächte.
So läuft's ab
- 01
Gratis Kennenlern-Call sichern
Du schickst mir die Prüfungsanmeldung, ich sage dir ehrlich, was geprüft wird, wie viel Zeit bleibt und ob vor Prüfungsbeginn noch Handlungsbedarf besteht – etwa eine Selbstanzeige.
- 02
Unterlagen-Check & Risiko-Analyse
Wir stimmen Payouts, OSS-Meldungen, Registrierkassen-Daten und Belege ab, bevor irgendetwas ans Finanzamt geht. Schwachstellen kennen wir so vor dem Prüfer – und haben eine Antwort parat.
- 03
Vertretung bis zur Schlussbesprechung
Ich führe die Gespräche mit dem Prüfer, beantworte Ergänzungsersuchen und verhandle in der Schlussbesprechung das Ergebnis. Du wirst laufend informiert – ohne selbst am Prüfertisch zu sitzen.
Prüf-Schwerpunkte bei Onlinehändlern – und womit du sie belegst
| Prüf-Schwerpunkt | Was der Prüfer vergleicht | Dein Beleg |
|---|---|---|
| Payouts / Zahlungsanbieter | Bankeingänge vs. erklärte Brutto-Umsätze | Amazon Settlement Reports, Stripe-/PayPal-Payout-Reports |
| OSS-Umsätze | Shop-Export je Land vs. OSS-Quartalsmeldungen (31.1. / 30.4. / 31.7. / 31.10.) | OSS-Meldungen + Länderauswertung aus dem Shopsystem |
| Plattformdaten (DAC7/DPMG) | Jahresmeldung der Plattformen (bis 31.1.) vs. deine Steuererklärung | Abstimmung Plattform-Report gegen erklärte Umsätze |
| Registrierkasse | Pflicht ab 15.000 € Jahresumsatz UND 7.500 € Barumsatz | DEP-Export, Start- und Jahresbeleg |
| Belege & Aufzeichnungen | Vollständigkeit über 7 Jahre Aufbewahrungspflicht | Digitale Belegablage, Ein- und Ausgangsrechnungen |
Geprüft werden meist die letzten 3 Jahre – bei Verdacht auf Abgabenhinterziehung kann das Finanzamt deutlich weiter zurückgehen.
KUMPEL-TIPP
Rechne deine Plattform-Umsätze ab, bevor es der Prüfer tut: Amazon, Etsy & Co melden deine Zahlen über die DAC7/DPMG-Meldung jährlich bis 31. Jänner direkt ans Finanzamt. Zieh dir die Settlement Reports der letzten drei Jahre und vergleiche die Bruttoumsätze mit deinen Steuererklärungen. Findest du eine Lücke, ist bis zum Beginn der Prüfung eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich – danach wird es deutlich teurer.
Häufige Fragen zu Betriebsprüfung im Onlinehandel
Wie läuft eine Betriebsprüfung im Onlinehandel ab?
Das Finanzamt kündigt die Außenprüfung in der Regel etwa eine Woche vorher an und prüft meist die letzten drei Jahre. Nach der Anforderung der Unterlagen folgen Prüfungshandlungen und Rückfragen, am Ende stehen die Schlussbesprechung und der Prüfbericht. Ab der Ankündigung solltest du nichts mehr unabgestimmt ans Finanzamt schicken – genau dafür übernehme ich die Vertretung.
Was prüft das Finanzamt bei Onlinehändlern besonders genau?
Vier Schwerpunkte tauchen fast immer auf: die Abstimmung der Payouts von Amazon, Stripe und PayPal mit den erklärten Umsätzen, die OSS-Meldungen im Vergleich zu den Shop-Exporten, das Kontrollmaterial aus der DAC7/DPMG-Plattformmeldung und – bei Barumsätzen – die Registrierkasse samt DEP-Export. Wer hier sauber abgestimmt ist, hat den größten Teil der Prüfung schon gewonnen.
Kann ich vor oder während der Prüfung noch eine Selbstanzeige machen?
Ja, aber das Zeitfenster ist eng: Strafbefreiend wirkt die Selbstanzeige grundsätzlich nur bis zum Beginn der Amtshandlung. Wird sie erst anlässlich der Prüfung erstattet, fällt bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verkürzungen zusätzlich eine Abgabenerhöhung von 5 bis 30 Prozent an. Deshalb prüfen wir im ersten Gespräch sofort, ob Handlungsbedarf besteht.
Welche Unterlagen muss ich bei der Prüfung vorlegen?
Alles, was deine Aufzeichnungen belegt: Ein- und Ausgangsrechnungen, Bankauszüge, Settlement- und Payout-Reports, OSS-Meldungen, Verträge und bei Barumsätzen den DEP-Export der Registrierkasse. Es gilt die Aufbewahrungspflicht von 7 Jahren – fehlende Belege führen schnell zu Schätzungen durch das Finanzamt, und die fallen selten zu deinen Gunsten aus.
Was kostet die Begleitung bei einer Betriebsprüfung?
Bei mir gibt es einen Fixpreis, schriftlich nach dem Erstgespräch – abhängig von Prüfungsumfang und Zustand deiner Unterlagen. Marktüblich rechnen viele Kanzleien Prüfungsbegleitung nach Stunden ab, was das Risiko einseitig zu dir verschiebt. Wie sich Steuerberater-Honorare generell zusammensetzen, liest du unter Steuerberater-Kosten.
Muss ich bei der Prüfung persönlich dabei sein?
Nein. Mit Vollmacht vertrete ich dich vollständig gegenüber dem Finanzamt – von der ersten Unterlagenanforderung bis zur Schlussbesprechung. Das funktioniert komplett remote, egal ob dein Lager in Wien, Graz oder im Home-Office in Vorarlberg steht. Du bekommst nach jedem Schritt ein kurzes Update in Klartext statt Beamtendeutsch.
Prüfungsanmeldung erhalten? Lass uns reden, bevor du dem Finanzamt antwortest.
30 Minuten · online oder telefonisch · danach weißt du, woran du bist.