JAHRESABSCHLUSS · E-COMMERCE · ÖSTERREICH
Jahresabschluss für deinen Onlineshop: E/A-Rechnung oder Bilanz vom Steuerberater
Warenbestand in mehreren Ländern, offene Payouts, Retouren aus dem Dezember-Geschäft — dein Jahresabschluss ist kein Standardfall von der Stange. Ich erstelle deine E/A-Rechnung oder Bilanz speziell für Onlinehändler: fristgerecht, komplett digital und zum Fixpreis, den du vorher schriftlich bekommst.
Für Onlinehändler und E-Commerce-GmbHs in ganz Österreich — 100 % remote, Unterlagen komplett digital.
DIE KURZE ANTWORT
Für den Jahresabschluss im E-Commerce gilt: Einzelunternehmer bis 700.000 Euro Umsatz dürfen die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nutzen, GmbH und FlexKapG bilanzieren immer. Steuererklärungen sind bis 30.6. des Folgejahres via FinanzOnline fällig, mit Steuerberater (Quotenregelung) deutlich später. Besonderheiten im Onlinehandel: Warenbestand samt FBA-Auslandslager bewerten, offene Payouts abgrenzen und Retouren korrekt erfassen.
ÜBER MICH
Servus, ich bin StB Julian Richer.
Steuerberater in Österreich – und selbst lang genug in der E-Commerce-Welt unterwegs, um zu wissen, wie sich ein Amazon-Payout-Report um 23 Uhr anfühlt. Ich mag Ordnung, und „Kumpel" ist der Beruf geworden, weil gute Beratung auf Augenhöhe passiert: Du sollst nicht nur unterschreiben, du sollst verstehen.
Willst du wissen, ob wir zusammenpassen? Der erste Call kostet nichts – außer 30 Minuten. Mehr über mich →
Der Jahresabschluss im Onlinehandel hat seine eigenen Fallen
„Amazon zahlt den Dezember erst im Jänner aus — ich weiß nicht, in welches Jahr das gehört."
„Mein FBA-Lager liegt in drei Ländern und niemand sagt mir, wie ich das zum 31.12. bewerten soll."
„Der 30. Juni steht vor der Tür und meine Buchhaltung fürs Vorjahr ist noch ein Schuhkarton voller PDFs."
Dein Abschluss vom Steuerberater, der deine Reports lesen kann
Ich hole Warenbestand, offene Payouts und Retouren sauber in deinen Abschluss — egal ob E/A-Rechnung oder Bilanz. Du übergibst Belege und Reports digital, ich kümmere mich um Bewertung, Abgrenzung und die fristgerechte Einreichung via FinanzOnline. Am Ende weißt du schwarz auf weiß, was du wirklich verdient hast und was ans Finanzamt geht.
WAS DU BEKOMMST
Was dein Jahresabschluss bei mir beinhaltet
E/A-Rechnung oder Bilanz — was für dich gilt
Als Einzelunternehmer darfst du bis 700.000 Euro Umsatz die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nutzen, GmbH und FlexKapG bilanzieren immer. Ich sage dir klar, welche Abschlussart für dich gilt — und stelle rechtzeitig um, bevor dich die Buchführungspflicht überrascht.
Warenbestand & Payouts sauber erfasst
Inventur zum 31.12. inklusive FBA-Lager im EU-Ausland, offene Auszahlungen von Amazon, PayPal und Stripe als Forderung im richtigen Jahr. Die Basis dafür liefert die Payout-Abstimmung — damit dein echter Umsatz zählt und nicht der Kontoauszug.
Fristen im Griff — dank Quotenregelung
Steuererklärungen sind bis 30.6. des Folgejahres via FinanzOnline fällig — als mein Klient profitierst du von der Quotenregelung und hast deutlich länger Zeit. GmbH-Abschlüsse reiche ich zusätzlich fristgerecht beim Firmenbuch ein.
Fixpreis statt Stundenzähler
Nach dem Erstgespräch bekommst du einen schriftlichen Fixpreis für den kompletten Abschluss inklusive Steuererklärungen — keine Nachverrechnung pro E-Mail. Was Steuerberater üblicherweise kosten, zeigt dir meine Kosten-Übersicht.
So läuft's ab
- 01
Gratis Kennenlern-Call sichern
Wir schauen uns Rechtsform, Umsatz und Verkaufskanäle an und klären, ob E/A-Rechnung oder Bilanz für dich gilt. Danach bekommst du deinen Fixpreis schriftlich — ohne Verpflichtung.
- 02
Unterlagen digital übergeben
Du lädst Belege, Kontoauszüge, Settlement Reports und die Inventurliste hoch — ich sage dir vorher genau, welche Reports ich brauche. Kein Schuhkarton, kein Papierstapel.
- 03
Abschluss erhalten & einreichen lassen
Ich erstelle E/A-Rechnung oder Bilanz, gleiche Payouts und Warenbestand ab und reiche deine Steuererklärungen via FinanzOnline ein — bei der GmbH inklusive Offenlegung beim Firmenbuch.
Abschlussart & Fristen: Was für deinen Shop gilt
| Rechtsform / Situation | Abschlussart | Frist |
|---|---|---|
| Einzelunternehmen bis 700.000 € Umsatz | E/A-Rechnung | Erklärungen bis 30.6. des Folgejahres via FinanzOnline |
| Einzelunternehmen über 700.000 € (2 Jahre in Folge) | Bilanz (doppelte Buchführung) | Buchführungspflicht ab dem übernächsten Jahr |
| Einzelunternehmen über 1.000.000 € Umsatz | Bilanz (doppelte Buchführung) | Buchführungspflicht bereits ab dem Folgejahr |
| GmbH / FlexKapG | Bilanz (immer) | Steuererklärung 30.6.; Firmenbuch-Offenlegung binnen 9 Monaten nach Bilanzstichtag |
| Mit Steuerberater (Quotenregelung) | E/A-Rechnung oder Bilanz | Deutlich längere Frist — meist bis weit ins übernächste Jahr |
Egal welche Zeile auf dich zutrifft: Der Warenbestand ist zum 31.12. zu erfassen und zu bewerten — auch das FBA-Lager im EU-Ausland.
KUMPEL-TIPP
Zieh dir gleich Anfang Jänner den Amazon-Report „Monatlicher Bestandsverlauf" (Inventory Ledger) für Dezember — er zeigt dein FBA-Lager je Standort zum Stichtag 31.12. Und denk an den letzten Settlement Report des Jahres: Der endet fast nie genau am 31.12., der offene Saldo daraus gehört als Forderung noch ins alte Jahr. Wer das vergisst, hat einen falschen Jahresgewinn — und das fällt spätestens bei der Betriebsprüfung auf.
Häufige Fragen zu Jahresabschluss im E-Commerce
Brauche ich für meinen Onlineshop eine Bilanz oder reicht die E/A-Rechnung?
Als Einzelunternehmer darfst du bis 700.000 Euro Jahresumsatz die einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nutzen; GmbH und FlexKapG müssen immer bilanzieren. Überschreitest du die 700.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, wirst du buchführungspflichtig. Welche Variante wann besser passt, erklärt der Ratgeber E/A-Rechnung oder Bilanz im Onlinehandel.
Bis wann muss mein Jahresabschluss beim Finanzamt sein?
Die Steuererklärungen sind bis 30.6. des Folgejahres elektronisch via FinanzOnline einzureichen. Mit Steuerberater greift die Quotenregelung — dann hast du deutlich länger Zeit, oft bis weit ins übernächste Jahr. Für GmbHs kommt zusätzlich die Offenlegung beim Firmenbuch binnen 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag dazu.
Was macht den Jahresabschluss im E-Commerce besonders?
Drei Dinge: Erstens der Warenbestand — er muss zum 31.12. gezählt und bewertet werden, auch wenn er in Amazon-Lagern im EU-Ausland liegt. Zweitens die offenen Payouts — Auszahlungen von Amazon, PayPal oder Stripe, die erst im Jänner ankommen, gehören wirtschaftlich noch ins alte Jahr. Drittens die Retouren aus dem Weihnachtsgeschäft, die als Bilanzierer eine Rückstellung erfordern können. Dazu kommt die Abstimmung deiner OSS-Umsätze mit der Buchhaltung.
Muss ich mein FBA-Lager im Ausland auch inventieren?
Ja — dein Warenbestand gehört zum Betriebsvermögen, egal ob er in Wien, Polen oder Tschechien liegt. Amazon liefert dafür Reports wie den monatlichen Bestandsverlauf (Inventory Ledger) je Standort zum Stichtag 31.12. Entscheidend ist die Bewertung: Anschaffungskosten inklusive Nebenkosten, bei Ladenhütern gegebenenfalls eine Abwertung.
Was kostet der Jahresabschluss für einen Onlineshop?
Das hängt von der Abschlussart (E/A-Rechnung oder Bilanz), dem Belegvolumen und der Anzahl deiner Verkaufskanäle ab — eine GmbH-Bilanz mit Auslandslagern ist naturgemäß aufwendiger als eine schlanke E/A-Rechnung. Bei mir bekommst du nach dem Erstgespräch einen Fixpreis schriftlich, der den kompletten Abschluss inklusive Steuererklärungen abdeckt — keine Überraschungen im Nachhinein.
Kann ich als E/A-Rechner eine Retouren-Rückstellung bilden?
Nein — Rückstellungen gibt es nur in der Bilanz. Als Einnahmen-Ausgaben-Rechner gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Die Retoure mindert deine Einnahmen erst, wenn du das Geld tatsächlich zurückzahlst. Als Bilanzierer stellst du dagegen für erwartete Retouren aus den Dezember-Verkäufen eine Rückstellung ein — genau solche Punkte prüfe ich bei jedem Abschluss mit.
Jahresabschluss abhaken statt aufschieben?
30 Minuten · online oder telefonisch · danach weißt du, woran du bist.