KURZ GESAGT

Als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft darfst du in Österreich die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nutzen, solange dein Umsatz 700.000 € nicht übersteigt. Überschreitest du die Grenze zweimal hintereinander (oder einmal über 1 Mio. €), wirst du bilanzierungspflichtig. GmbH und FlexKapG müssen immer bilanzieren. Für die meisten Onlinehändler unter 700.000 € Umsatz ist die E/A-Rechnung die einfachere und günstigere Wahl.

E/A-Rechnung und Bilanz: Der Unterschied in zwei Minuten

Beide Systeme ermitteln deinen Gewinn — aber auf komplett unterschiedliche Art:

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung, § 4 Abs 3 EStG) funktioniert nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip: Gewinn = Geld, das reingekommen ist, minus Geld, das rausgegangen ist. Zählt eine Zahlung erst nächstes Jahr am Konto ein, ist sie erst nächstes Jahr Einnahme. Simpel, kassennah, überschaubar.

Die Bilanz (doppelte Buchführung, § 4 Abs 1 bzw. § 5 EStG) arbeitet nach dem Soll-Prinzip: Erträge und Aufwände zählen in dem Jahr, in dem sie wirtschaftlich entstehen — egal, wann das Geld fließt. Dazu kommen Inventur, Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und ein vollständiger Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung.

Kurz gesagt: Die E/A-Rechnung schaut auf dein Bankkonto, die Bilanz auf dein gesamtes Unternehmen. Das macht die Bilanz aussagekräftiger — und deutlich aufwendiger. Übrigens: Verwechsle das nicht mit der Soll- vs. Istbesteuerung bei der Umsatzsteuer — das ist eine eigene Baustelle.

Wer darf was? Die 700.000-Euro-Grenze in Österreich

Ob du wählen darfst, hängt von Rechtsform und Umsatz ab. Die Regeln zur Buchführungspflicht sind klar:

SituationGewinnermittlung
Einzelunternehmen / Personengesellschaft, Umsatz bis 700.000 €E/A-Rechnung erlaubt (freiwillige Bilanz möglich)
Umsatz zweimal hintereinander über 700.000 €Bilanzierungspflicht ab dem übernächsten Jahr (ein Pufferjahr)
Umsatz einmal über 1.000.000 €Bilanzierungspflicht bereits ab dem Folgejahr
GmbH / FlexKapGImmer Bilanz — unabhängig vom Umsatz

Wichtig für dich als Onlinehändler: Gemeint ist der Umsatz, nicht der Gewinn. Ein FBA-Händler mit 750.000 € Umsatz und 8 % Marge rutscht genauso in Richtung Bilanz wie ein Dienstleister mit derselben Umsatzhöhe und 60 % Marge. Gerade im Handel mit niedrigen Margen erreichst du die Grenze schneller, als das Bankkonto vermuten lässt.

Und falls du gerade über die Rechtsform nachdenkst: Die Frage E/A oder Bilanz hängt direkt an der Frage Einzelunternehmen oder GmbH — mit der GmbH entscheidest du dich automatisch für die Bilanz.

Der direkte Vergleich: E/A-Rechnung vs. Bilanz

KriteriumE/A-RechnungBilanz
PrinzipZufluss/Abfluss (Geldfluss)Wirtschaftliche Entstehung (Soll)
InventurNicht erforderlichJährlich verpflichtend
WareneinkaufSofort Betriebsausgabe bei ZahlungErst bei Verkauf als Wareneinsatz aufwandswirksam
Forderungen & VerbindlichkeitenWerden nicht erfasstVollständig abgebildet
RückstellungenNicht möglichMöglich (z. B. für Retouren-Risiken, Beratungskosten)
Aufwand & KomplexitätNiedrigDeutlich höher
Kosten beim SteuerberaterNiedrigerTypisch das 2- bis 3-Fache
Aussagekraft (Banken, Investoren)EingeschränktHoch
Gewinnfreibetrag (natürliche Personen)Ja — 15 % Grundfreibetrag bis 33.000 € Gewinn automatischJa (nicht aber für GmbH/FlexKapG)

Der oft übersehene Punkt ist die Zeile zum Wareneinkauf: Bei der E/A-Rechnung drückt ein großer Lagerbestandsaufbau im Dezember deinen Gewinn sofort — bei der Bilanz nicht, weil die Ware aktiviert wird. Das ist kein Steuertrick, sondern schlicht eine zeitliche Verschiebung. Aber sie ist planbar, und genau da liegt für Händler mit Lager ein echter Gestaltungsspielraum.

Was das für dich als Onlinehändler konkret bedeutet

Lageraufbau steuert deinen Gewinn

Ein Beispiel aus meiner Praxis: Eine Shopify-Händlerin mit rund 400.000 € Jahresumsatz bestellt im November Ware für 60.000 € für das Q4- und Q1-Geschäft. Mit E/A-Rechnung ist das im selben Jahr voll gewinnmindernd — ihre Einkommensteuer-Vorauszahlung fürs Folgejahr fällt entsprechend niedriger aus. Mit Bilanz läge die Ware am 31.12. im Umlaufvermögen und der Gewinn wäre um genau diese 60.000 € höher. Für wachsende Händler, die laufend ins Lager investieren, ist die E/A-Rechnung dadurch oft liquiditätsschonender.

Zahlungsanbieter machen den Geldfluss unübersichtlich

Zufluss-Abfluss klingt einfach — bis Shopify Payments, PayPal, Klarna und Amazon ins Spiel kommen. Der Amazon-Payout ist eben nicht dein Umsatz, sondern Umsatz minus Gebühren, Retouren und Rücklagen. Wer den Payout einfach als Einnahme bucht, hat falsche Zahlen — egal ob E/A oder Bilanz. Wie du das sauber löst, zeige ich im Ratgeber Amazon-Payout richtig verbuchen.

Die E/A-Rechnung ist einfacher — nicht anspruchslos

Meine ehrliche Einschätzung nach vielen E-Commerce-Mandaten: Die meisten Fehler passieren nicht, weil jemand bilanzieren müsste, sondern weil die E/A-Rechnung schlampig geführt wird — Bruttobeträge statt netto, Gebühren nicht getrennt, OSS-Umsätze vermischt. Einfach heißt nicht egal. Wie du sie Schritt für Schritt korrekt aufsetzt, steht in der Anleitung zur E/A-Rechnung — der Artikel hier hilft dir bei der Entscheidung davor.

Kostenvergleich: Das kosten E/A-Rechnung und Bilanz beim Steuerberater

Marktübliche Spannen in Österreich — als Richtwerte, die je nach Belegvolumen, Kanälen (Amazon, Shopify, Etsy) und Vorarbeit stark schwanken:

LeistungRichtwert pro Jahr
E/A-Rechnung + Steuererklärungen (kleiner Shop)ca. 800 – 2.000 €
E/A-Rechnung + Steuererklärungen (mehrere Kanäle, OSS)ca. 1.500 – 3.500 €
Jahresabschluss/Bilanz Einzelunternehmenca. 2.000 – 5.000 €
Bilanz GmbH inkl. Offenlegung Firmenbuchca. 2.500 – 6.000 €+

Dazu kommt die laufende Buchhaltung, die bei Bilanzierern wegen doppelter Buchführung ebenfalls teurer ist. Details und was hinter den Spannen steckt, findest du unter Was kostet die Buchhaltung im Onlineshop? und auf der Seite Steuerberater-Kosten. Bei mir gibt es übrigens keine Überraschungen: Du bekommst nach dem Erstgespräch einen Fixpreis schriftlich.

Ein praktischer Nebeneffekt der E/A-Rechnung: Weil weniger Abschlussarbeiten anfallen, ist sie auch schneller fertig — und mit steuerlicher Vertretung profitierst du zusätzlich von der Quotenregelung mit deutlich längeren Abgabefristen.

Meine Empfehlung je Situation

  • Du startest gerade (Nebengewerbe, erster Shop): E/A-Rechnung, ohne zu zögern. Kombiniert mit der Kleinunternehmerregelung (bis 55.000 € brutto Jahresumsatz) ist das das schlankste Setup, das es in Österreich gibt.
  • Etablierter Shop, Umsatz klar unter 700.000 €: Bleib bei der E/A-Rechnung — aber führe sie sauber, mit getrennten Kanälen und abgestimmten Payouts. Freiwillig zu bilanzieren kostet dich real 1.000 – 3.000 € mehr pro Jahr und bringt den meisten Händlern in dieser Größe nichts.
  • Umsatz nähert sich 700.000 € oder wächst schnell: Jetzt planen, nicht erst wenn der Brief vom Finanzamt kommt. Der Übergang lässt sich steuerlich gestalten (siehe unten), und oft fällt die Bilanz-Entscheidung mit der GmbH-Frage zusammen — Stichwort 23 % Körperschaftsteuer bei Gewinnthesaurierung.
  • GmbH oder FlexKapG (bestehend oder geplant): Keine Wahl — es ist immer die Bilanz. Kalkuliere die höheren laufenden Kosten von Anfang an ein.
  • Banken- oder Investorengespräche stehen an: Eine freiwillige Bilanz kann sich ausnahmsweise lohnen, weil sie Lager, Forderungen und Verbindlichkeiten transparent macht. Das ist einer der wenigen Fälle, in denen ich freiwillige Bilanzierung empfehle.

Faustregel aus meiner Beratungspraxis: So lange E/A-Rechnung wie erlaubt, so früh Bilanz wie nötig geplant.

Der Wechsel zur Bilanz: Übergangsgewinn nicht unterschätzen

Wenn du von der E/A-Rechnung auf die Bilanz wechselst (freiwillig oder verpflichtend), musst du einen Übergangsgewinn oder -verlust ermitteln: Offene Forderungen, Verbindlichkeiten und der Warenbestand werden über Zu- und Abschläge einmalig erfasst, damit nichts doppelt oder gar nicht besteuert wird. Bei Händlern mit vollem Lager kann der Übergangsgewinn empfindlich hoch ausfallen — das Lager, das du als E/A-Rechner bereits abgesetzt hast, wird beim Wechsel wieder gewinnwirksam.

Genau deshalb lohnt es sich, den Wechsel ein bis zwei Jahre im Voraus zu planen: Zeitpunkt, Lagerstand zum Stichtag und die Kombination mit einer möglichen Rechtsformänderung machen schnell einen fünfstelligen Steuerunterschied aus.

Wenn du gerade an diesem Punkt stehst — oder einfach wissen willst, ob deine E/A-Rechnung sauber aufgesetzt ist: Ich mache genau das täglich für Onlinehändler. Schau dir die Leistung E/A-Rechnung für Onlinehändler an oder buch dir ein kostenloses Erstgespräch — danach weißt du, welches System zu deinem Shop passt, und bekommst einen Fixpreis schriftlich.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Bis 700.000 € Umsatz dürfen Einzelunternehmer und Personengesellschaften die E/A-Rechnung nutzen — GmbH und FlexKapG müssen immer bilanzieren.
  • Bilanzierungspflicht entsteht bei zweimaligem Überschreiten von 700.000 € (mit Pufferjahr) oder sofort ab dem Folgejahr bei über 1 Mio. € Umsatz.
  • Bei der E/A-Rechnung ist der Wareneinkauf sofort Betriebsausgabe, bei der Bilanz erst beim Verkauf — für Händler mit Lager ein spürbarer Liquiditätsunterschied.
  • Die Bilanz kostet beim Steuerberater typisch das 2- bis 3-Fache der E/A-Rechnung — freiwillige Bilanzierung lohnt sich nur in Ausnahmefällen.
  • Der Wechsel zur Bilanz löst einen Übergangsgewinn aus (v. a. durch das Warenlager) und sollte 1–2 Jahre im Voraus geplant werden.

Häufige Fragen

Bis zu welchem Umsatz ist die E/A-Rechnung in Österreich erlaubt?

Bis 700.000 € Jahresumsatz dürfen Einzelunternehmer und Personengesellschaften die E/A-Rechnung nutzen. Überschreitest du die Grenze in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, wirst du ab dem übernächsten Jahr bilanzierungspflichtig; bei über 1 Mio. € Umsatz bereits ab dem Folgejahr.

Muss eine GmbH immer bilanzieren?

Ja. GmbH und FlexKapG sind unabhängig vom Umsatz immer rechnungslegungspflichtig — eine E/A-Rechnung ist für Kapitalgesellschaften nicht zulässig. Das solltest du bei der Rechtsformwahl einkalkulieren, mehr dazu im Ratgeber Einzelunternehmen oder GmbH für den Onlineshop.

Was ist der größte praktische Unterschied für Onlinehändler?

Die Behandlung des Warenlagers. Bei der E/A-Rechnung ist der Wareneinkauf sofort bei Zahlung Betriebsausgabe, bei der Bilanz wird die Ware aktiviert und erst beim Verkauf als Wareneinsatz gewinnwirksam. Ein großer Lageraufbau im Dezember senkt deinen Gewinn also nur als E/A-Rechner sofort.

Ist freiwillige Bilanzierung unter 700.000 € Umsatz sinnvoll?

Meist nicht. Sie kostet real oft 1.000 – 3.000 € mehr pro Jahr und bringt typischen Onlinehändlern keinen Steuervorteil. Ausnahmen: bevorstehende Banken- oder Investorengespräche, bei denen eine Bilanz deine Vermögenslage transparent macht, oder eine geplante Umgründung in eine GmbH.

Was passiert beim Wechsel von der E/A-Rechnung zur Bilanz?

Es wird ein Übergangsgewinn oder -verlust ermittelt: Forderungen, Verbindlichkeiten und vor allem der Warenbestand werden über Zu- und Abschläge einmalig erfasst. Bei vollem Lager kann das eine spürbare Steuerbelastung auslösen — deshalb den Wechsel 1–2 Jahre im Voraus mit dem Steuerberater planen.

StB Julian Richer

StB Julian Richer

Steuerberater für Onlinehändler & Betriebe in Österreich · Mitglied der KSW

Ich mach Steuern für Onlinehändler:innen, Startups und Tourismusbetriebe – digital, in ganz Österreich und ohne Beamtendeutsch. Mehr über mich →