DAS WICHTIGSTE IN 20 SEKUNDEN

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 wurde die Basispauschalierung in zwei Stufen ausgebaut: Für das Steuerjahr 2025 kannst du 13,5 % deines Umsatzes pauschal als Betriebsausgaben absetzen — bis 320.000 € Umsatz. Seit dem Steuerjahr 2026 gelten 15 % bis 420.000 € Umsatz, also maximal 63.000 € Pauschale. Interessant ist das vor allem für Selbstständige und Onlinehändler mit wenig realen Betriebsausgaben.

Gute Nachrichten für alle, die ihre Einkommensteuer möglichst unkompliziert erledigen wollen: Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 hat der Gesetzgeber die Basispauschalierung kräftig aufgewertet — und zwar in zwei Stufen. Für das Steuerjahr 2025, also genau die Erklärung, die jetzt im Frühjahr 2026 ansteht, gilt bereits ein Pauschalsatz von 13,5 % bei einer Umsatzgrenze von 320.000 €. Seit 1. Jänner 2026 läuft die zweite Stufe: 15 % pauschale Betriebsausgaben bis 420.000 € Umsatz.

Die neuen Werte im Überblick

SteuerjahrPauschalsatzUmsatzgrenzeMax. Pauschale
bis 202412 %220.000 €26.400 €
202513,5 %320.000 €43.200 €
ab 202615 %420.000 €63.000 €

Der ermäßigte Satz von 6 % — etwa für kaufmännische oder technische Beratung, wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer oder schriftstellerische Tätigkeiten — bleibt unverändert. Die Vorsteuerpauschalierung in der Umsatzsteuer zieht dafür mit: Sie bleibt bei 1,8 % des Nettoumsatzes, durch die höhere Umsatzgrenze steigt der Deckel ab 2026 aber auf 7.560 €.

Warum das für Onlinehändler spannend ist

Der Clou an der Basispauschalierung: Wareneinkauf, Roh- und Hilfsstoffe, Löhne samt Lohnnebenkosten, Fremdlöhne und deine SV-Beiträge darfst du zusätzlich zur Pauschale absetzen. Gerade im Handel, wo der Wareneinsatz der größte Kostenblock ist, fällt der also nicht unter die Pauschale, sondern kommt obendrauf. Liegen deine übrigen Betriebsausgaben — Software-Abos, Hosting, Telefon, ein bisschen Büromaterial — real unter 15 % vom Umsatz, holst du mit der Pauschale mehr heraus, als du tatsächlich ausgegeben hast. Ganz ohne Belege-Sammeln für diesen Teil.

Voraussetzungen und Wahlrecht

Pauschalieren darfst du, wenn keine Buchführungspflicht besteht, du nicht freiwillig Bücher führst und dein Vorjahresumsatz die Grenze nicht überschreitet. Die Gewinnermittlung läuft dabei als vereinfachte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Wichtig: Das Wahlrecht übst du jedes Jahr neu in der Steuererklärung aus. Wechselst du aber von der Pauschalierung zurück zur vollständigen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, ist eine erneute Pauschalierung erst nach fünf Jahren wieder möglich — der Umstieg will also durchgerechnet sein.

Genau dieser Günstigkeitsvergleich — Pauschale gegen tatsächliche Ausgaben, Jahr für Jahr — gehört bei uns fix zum Jahresabschluss für E-Commerce dazu. Denn ob sich die 15 % für dich rechnen, hängt an deiner konkreten Kostenstruktur, nicht am Bauchgefühl.

FÜR DICH HEISST DAS

Prüfe vor deiner Steuererklärung 2025, ob deine Betriebsausgaben ohne Wareneinsatz, Personal und SV-Beiträge unter 13,5 % deines Umsatzes liegen — dann bringt dir die Pauschalierung sofort einen Vorteil. Für das laufende Jahr 2026 rechnest du schon mit 15 % und 420.000 € Grenze. Unsicher, was bei dir günstiger ist? Das klären wir in einem unverbindlichen Erstgespräch.

QUELLEN · ÖSTERREICH

Rechtsstand dieses Beitrags: 13. März 2026 · maßgeblich sind die verlinkten offiziellen Quellen · keine individuelle Beratung.

StB Julian Richer

StB Julian Richer

Steuerberater für Onlinehändler & Betriebe in Österreich · Mitglied der KSW

Ich mach Steuern für Onlinehändler:innen, Startups und Tourismusbetriebe – digital und in ganz Österreich. Mehr über mich →