UVA · UMSATZSTEUER · ONLINEHANDEL

Umsatzsteuervoranmeldung für deinen Onlinehandel – pünktlich zum 15., ohne Fristenstress

Jeden Monat dasselbe Spiel: Belege zusammensuchen, Kennzahlen rätseln, und der 15. sitzt dir schon wieder im Nacken. Ich übernehme deine Umsatzsteuervoranmeldung komplett – von der laufenden Verbuchung bis zum Absenden in FinanzOnline. Du erfährst rechtzeitig, was rauskommt: Zahllast oder Gutschrift, keine Überraschungen.

Für Onlinehändler in ganz Österreich – Shop, Amazon, Etsy & Co. 100 % remote, Fixpreis schriftlich nach dem Erstgespräch.

DIE KURZE ANTWORT

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) meldet dem Finanzamt Umsatzsteuer und Vorsteuer deines Shops – über FinanzOnline, bis zum 15. des zweitfolgenden Monats. Bei Vorjahresumsatz bis 100.000 Euro quartalsweise, darüber monatlich. EU-Fernverkäufe über den OSS gehören nicht in die UVA. Ich übernehme das komplett: fristgerecht, mit vollem Vorsteuerabzug.

StB Julian Richer, Steuerberater für Onlinehändler in Österreich

ÜBER MICH

Servus, ich bin StB Julian Richer.

Steuerberater in Österreich – und selbst lang genug in der E-Commerce-Welt unterwegs, um zu wissen, wie sich ein Amazon-Payout-Report um 23 Uhr anfühlt. Ich mag Ordnung, und „Kumpel" ist der Beruf geworden, weil gute Beratung auf Augenhöhe passiert: Du sollst nicht nur unterschreiben, du sollst verstehen.

Willst du wissen, ob wir zusammenpassen? Der erste Call kostet nichts – außer 30 Minuten. Mehr über mich →

Der 15. kommt immer schneller, als dir lieb ist

„Ich weiß nie sicher, ob ich die UVA monatlich oder quartalsweise abgeben muss."

„Der 15. steht vor der Tür und meine Buchhaltung hängt drei Monate hinterher."

„Ich habe OSS-Umsätze in die UVA gepackt – jetzt fragt das Finanzamt nach."

Schluss damit. Deine UVA läuft ab jetzt einfach durch.

Ich richte deine Umsatzsteuer einmal sauber ein: welche Umsätze in die UVA gehören, welche in den OSS, und wo überall Vorsteuer für dich drinsteckt. Danach läuft die Voranmeldung Monat für Monat fristgerecht – du bekommst vorab die Zahllast und musst dir den 15. nie wieder in den Kalender schreiben.

WAS DU BEKOMMST

Was du von der UVA-Abwicklung als Service hast

01

Fristen im Griff – jeden Monat, jedes Quartal

Deine UVA geht pünktlich zum 15. des zweitfolgenden Monats über FinanzOnline raus, die Zahllast kennst du vorher. Basis dafür ist eine saubere laufende Buchhaltung für deinen Onlineshop, die deine Verkaufskanäle automatisch mitnimmt.

02

UVA und OSS sauber getrennt

Die häufigste Fehlerquelle im Onlinehandel: EU-Fernverkäufe landen fälschlich in der UVA – oder österreichische Umsätze im OSS. Ich ziehe die Grenze einmal korrekt und halte sie in jeder Meldung ein. Für die EU-Seite gibt es die OSS-Betreuung als eigene Leistung.

03

Jeden Euro Vorsteuer geholt

Einfuhrumsatzsteuer aus China-Importen, Reverse-Charge auf Amazon- und Shopify-Gebühren, Vorsteuer aus Tools, Ads und Verpackung – das summiert sich. Damit die Zahlen stimmen, gleiche ich sie gegen deine Auszahlungen ab, etwa per Amazon-Payout-Abstimmung.

04

Kammerumlage und Sonderfälle mitgedacht

Ab 150.000 Euro Jahresumsatz wird die Kammerumlage 1 fällig – quartalsweise, selbst zu berechnen, und von vielen Händlern schlicht übersehen. Auch innergemeinschaftliche Erwerbe und Erwerbsteuer landen bei mir automatisch richtig in deiner UVA.

So läuft's ab

  1. 01

    Gratis Kennenlern-Call sichern

    Wir schauen uns in 15 Minuten deine Kanäle an: Was gehört bei dir in die UVA, was in den OSS, und ob du monatlich oder quartalsweise melden musst. Danach bekommst du deinen Fixpreis schriftlich.

  2. 02

    Kanäle und Belege anbinden

    Shop, Marktplätze und Zahlungsanbieter werden digital angebunden, Belege laufen papierlos zu mir. Einmal eingerichtet, musst du nichts mehr zusammensuchen.

  3. 03

    UVA läuft – du bekommst nur das Ergebnis

    Jede Voranmeldung geht fristgerecht über FinanzOnline raus. Du erhältst vorab Zahllast oder Gutschrift und eine kurze Erklärung, warum die Zahl so aussieht.

Was gehört in deine UVA – und was nicht?

Typische Geschäftsfälle im Onlinehandel und ihre korrekte Behandlung in der Umsatzsteuervoranmeldung
GeschäftsfallIn die UVA?So wird's behandelt
Verkauf an Kunden in ÖsterreichJa20 % USt (bzw. 10 %/13 % je nach Ware), Umsatz und Steuer in der UVA erfassen
EU-B2C-Fernverkauf über 10.000 € netto EU-weitNeinGehört in die quartalsweise OSS-Meldung – nicht in die UVA
Amazon-/Shopify-Gebühren aus dem EU-AuslandJaReverse Charge: 20 % Steuerschuld plus Vorsteuerabzug in derselben UVA – Zahllast null, Ausweis trotzdem Pflicht
Wareneinkauf bei EU-Lieferanten (mit UID)JaInnergemeinschaftlicher Erwerb: Erwerbsteuer erfassen, gleichzeitig Vorsteuer abziehen
Import aus China oder anderen DrittländernJaEinfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehbar – oft vergessenes Geld
Kammerumlage 1 (ab 150.000 € Jahresumsatz)ExtraEigene quartalsweise Selbstberechnung: 0,29 % der Vorsteuer-Bemessungsgrundlage

Genau diese Trennung zwischen UVA, OSS und Sondermeldungen ist die häufigste Fehlerquelle im Onlinehandel – wir richten sie einmal sauber ein, dann bleibt sie sauber.

KUMPEL-TIPP

Amazon verrechnet dir Verkaufsgebühren aus Luxemburg ohne Umsatzsteuer – Reverse Charge. Du musst in jeder UVA 20 % Steuerschuld darauf ausweisen und darfst sie gleichzeitig als Vorsteuer abziehen: Zahllast null, Ausweis trotzdem Pflicht. Zieh dir dafür monatlich die Gebührenrechnung und den Settlement Report aus Seller Central. Bei einer Prüfung ist das erfahrungsgemäß einer der ersten Punkte, die kontrolliert werden.

StB Julian Richer
StB Julian Richer Steuerberater für Onlinehändler & Startups, Österreich

Häufige Fragen zu UVA im Onlinehandel

Bis wann muss ich die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?

Bis zum 15. des zweitfolgenden Monats – die UVA für Jänner also bis 15. März, die für das erste Quartal bis 15. Mai. Am selben Tag ist auch die Zahllast fällig. Die Einreichung läuft elektronisch über FinanzOnline.

Muss ich die UVA monatlich oder quartalsweise abgeben?

Das entscheidet dein Vorjahresumsatz: Bis 100.000 Euro gilt das Quartal als Voranmeldungszeitraum, darüber musst du monatlich melden. Freiwillig monatlich geht immer – das ist bei hohen Vorsteuerguthaben, etwa durch Wareneinkäufe, oft sogar ein Liquiditätsvorteil, weil du dein Guthaben früher zurückbekommst.

Gehören meine OSS-Umsätze auch in die UVA?

Nein. EU-B2C-Fernverkäufe über der 10.000-Euro-Schwelle meldest du ausschließlich quartalsweise über den One-Stop-Shop, österreichische Umsätze über die UVA – dieselben Umsätze doppelt zu melden wäre genauso falsch wie sie wegzulassen. Wie die Abgrenzung genau funktioniert, zeigt der Ratgeber OSS oder UVA – was gehört wohin?

Was passiert, wenn ich die UVA zu spät abgebe?

Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Vorauszahlung festsetzen, bei verspäteter Zahlung kommt ein Säumniszuschlag von 2 % dazu. Einmal ist meist verkraftbar – wiederholte Verspätungen machen dich aber sichtbar und erhöhen das Risiko einer Prüfung.

Welche Vorsteuer kann ich als Onlinehändler geltend machen?

Grundsätzlich die Umsatzsteuer aus allen betrieblichen Eingangsrechnungen: Wareneinkauf, Verpackung, Software und Tools, Werbekosten sowie die Einfuhrumsatzsteuer bei Drittland-Importen. Dazu kommt der Vorsteuerabzug aus Reverse-Charge-Leistungen wie Amazon-Gebühren. Was genau abziehbar ist, erklärt das Lexikon unter Vorsteuer & Vorsteuerabzug.

Was kostet die laufende UVA beim Steuerberater?

Marktüblich hängt das vom Belegvolumen und der Zahl deiner Verkaufskanäle ab – ein Shop mit 50 Belegen kostet weniger als drei Marktplätze mit tausenden Transaktionen. Bei mir bekommst du nach dem Gratis-Erstgespräch einen Fixpreis schriftlich, damit du von Anfang an weißt, woran du bist.

Nie wieder den 15. im Nacken – deine nächste UVA mache schon ich

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