DAS WICHTIGSTE IN 20 SEKUNDEN

Wien erhöht die Ortstaxe von bisher 3,2 % auf 5 % des Nettonächtigungsentgelts — und zwar schon ab 1. Juli 2026. Ab 1. Juli 2027 folgt der zweite Schritt auf 8 %. Zusätzlich wird die Bemessungsgrundlage verbreitert. Betroffen sind Hotels, Ferienwohnungen und Airbnb-Gastgeber in Wien: Preislisten, Buchungssysteme und Kalkulation solltest du jetzt anpassen.

Jetzt ist es fix: Wien dreht bei der Ortstaxe kräftig an der Schraube. Ab dem 1. Juli 2026 — also in knapp drei Wochen — steigt der Satz von bisher 3,2 % auf 5 % des Nettonächtigungsentgelts. Und das war's noch nicht: Ab dem 1. Juli 2027 folgt die zweite Stufe auf 8 %. Damit hat sich die Wiener Ortstaxe innerhalb von zwölf Monaten mehr als verdoppelt.

Die neuen Sätze im Überblick

ZeitraumOrtstaxe WienBeispiel: 100 € Nettonächtigungsentgelt
bis 30. Juni 20263,2 %3,20 €
ab 1. Juli 20265 %5,00 €
ab 1. Juli 20278 %8,00 €

Dazu kommt: Die Bemessungsgrundlage wird verbreitert. Es zählt also künftig mehr vom Nächtigungsentgelt in die Berechnung hinein als bisher — der effektive Aufschlag pro Nacht steigt dadurch stärker, als es der reine Prozentsatz vermuten lässt.

Kleiner Rückblick: Es hätte noch früher kommen sollen

Ursprünglich wollte Wien schon per 1. Dezember 2025 auf 8,5 % erhöhen — in einem einzigen Schritt. Nach heftiger Kritik aus der Hotellerie wurde das verschoben und auf zwei Stufen aufgeteilt. Der Endsatz von 8 % liegt jetzt leicht unter dem ursprünglichen Plan, kommt aber trotzdem. Und Wien ist kein Einzelfall: Auch andere Bundesländer wie das Burgenland und Kärnten planen Erhöhungen ihrer Nächtigungsabgaben.

Wen betrifft das?

Alle, die in Wien entgeltlich Nächtigungen anbieten:

  • Hotellerie und Pensionen — die Ortstaxe wird pro Nächtigung eingehoben und an die Stadt abgeführt.
  • Ferienwohnungen — auch bei der Vermietung an Touristen bist du zur Einhebung verpflichtet.
  • Airbnb-Gastgeber — die Plattform führt die Ortstaxe für Wien zwar direkt ab, aber die höheren Sätze schlagen ab Juli auf deinen Endpreis durch. Deine Kalkulation solltest du trotzdem selbst im Griff haben.

Wichtig für die Abrechnung: Die Ortstaxe bemisst sich am Nettonächtigungsentgelt — die Umsatzsteuer auf die Nächtigung ist also vorher herauszurechnen. Bei Buchungen über den Stichtag hinweg zählt, wann die Nächtigung stattfindet, nicht wann gebucht wurde — genau hinschauen lohnt sich bei allem, was über den 30. Juni 2026 hinausgeht.

Wenn du im Beherbergungsbereich unterwegs bist und deine Preise, Plattform-Einstellungen und Abgaben sauber aufsetzen willst: Genau dafür gibt es unsere Betreuung für die Tourismus- und Beherbergungsbranche.

FÜR DICH HEISST DAS

Vermietest du in Wien an Gäste — ob Hotel, Ferienwohnung oder Airbnb? Dann prüfe jetzt deine Preislisten, Buchungssysteme und Plattform-Einstellungen für alle Nächtigungen ab dem 1. Juli 2026 und kalkuliere die zweite Stufe ab Juli 2027 gleich mit ein. Wenn du unsicher bist, wie sich die verbreiterte Bemessungsgrundlage bei dir auswirkt: Sichere dir einen unverbindlichen Kennenlern-Call mit Julian.

QUELLEN · ÖSTERREICH

Rechtsstand dieses Beitrags: 12. Juni 2026 · maßgeblich sind die verlinkten offiziellen Quellen · keine individuelle Beratung.

StB Julian Richer

StB Julian Richer

Steuerberater für Onlinehändler & Betriebe in Österreich · Mitglied der KSW

Ich mach Steuern für Onlinehändler:innen, Startups und Tourismusbetriebe – digital und in ganz Österreich. Mehr über mich →